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Anlage D1 Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2021

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021

Anlage D1

HÖHERE LEHRANSTALT FÜR KUNST UND GESTALTUNG

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

I.

II.

III.

IV.

V.

 

A.1.

Stammbereich

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik9

2

2

2

2

2

10

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch2

3

3

3

2

2

13

(I)

2.2

Englisch

3

3

2

3

2

13

(I)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache3

0

0

2

2

2

6

(I)

3.

Naturwissenschaften und Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Naturwissenschaften4

0

2

2

2

0

6

III

3.2

Angewandte Mathematik5

2

2

2

2

2

10

(I)

4.

Wirtschaft und Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

4.1

Geschichte und Politische Bildung

1

1

1

1

1

5

III

4.2

Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft

2

2

0

0

0

4

III

4.3

Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement6

0

2

3

2

2

9

I

4.4

Rechnungswesen6

0

2

2

2

2

8

I

4.5

Recht

0

0

0

0

2

2

III

4.6

Officemanagement

2

0

0

0

0

2

III

5.

Kunst und Gestaltung

 

 

 

 

 

 

 

5.1

Kunst- und Kulturgeschichte

0

0

2

2

2

6

III

5.2

Mediale Darstellungsverfahren6

5

5

2

2

2

16

II

5.3

Atelier für räumliches Gestalten

7

6

0

0

0

13

IVb

5.4

Atelier für flächiges Gestalten

5

5

0

0

0

10

IVb

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

1

9

(IVa)

Wochenstundenzahl Stammbereich

34

37

25

24

22

142

 

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich (Schulautonome Pflichtgegenstände)

 

 

 

 

 

 

1.

Schulautonomer Schwerpunkt7

 

 

 

 

 

 

 

Produkt Design Objekt

0

0

13

14

15

42

III

 

Produkt Design Textil

0

0

13

14

15

42

III

 

Visuelle Gestaltung

0

0

13

14

15

42

III

 

Objekt Bild Medien

0

0

13

14

15

42

III

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung

1

0

0

0

0

1

III

Gesamtwochenstundenzahl

35

37

38

38

37

185

 

C. Pflichtpraktikum

4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen8

E. Förderunterricht8

F. Fakultatives Praktikum

4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang

            

____________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Inklusive Inhalte Kommunikation.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Biologie und Ökologie, Physik, Chemie.

5 Mit Technologieunterstützung.

6 Mit Computerunterstützung.

7 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein schulautonomer Schwerpunkt im Gesamtausmaß von mind. 37 Wochenstunden zu führen.

8 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

9 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

G. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

   

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung dient im Rahmen der Aufgaben der österreichischen Schule § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung (§§ 65 und 72 SchOG), die zur Ausübung gehobener Berufe in allen Bereichen der Wirtschaft befähigt, sowie zur Universitätsreife (Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten) führt. In einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt, die zur Ausübung von – auch selbstständigen – Tätigkeiten in der Wirtschaft, insbesondere in gestalterisch und künstlerisch geprägten Berufsfeldern, sowie im gesamten Kulturbereich befähigen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

  1. Allgemeinbildung,
  2. Sprache und Kommunikation,
  3. Naturwissenschaften und Mathematik,
  4. Wirtschaft und Gesellschaft,
  5. Kunst und Gestaltung sowie
  6. berufsorientierte Praxis

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

  1. das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz);
  2. ein breites Spektrum von kognitiven bzw. praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene bzw. Prozesse zu analysieren, mit praxisüblichen Verfahren sowie künstlerisch-kreativen bzw. eigenschöpferischen Leistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz), sowie
  3. die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (soziale und personale Kompetenz, kommunikative Kompetenz, emotionale Kompetenz).

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung

  1. verfügen über breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften;
  2. können Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in Deutsch und mindestens einer Fremdsprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren sowie situationsadäquat kommunizieren;
  3. sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt;
  4. können Sachverhalte des Alltags sowie des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden analysieren, in Modellen abbilden, berechnen, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- bzw. informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren;
  5. können grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden;
  6. haben betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen und besitzen Kompetenzen zur Entwicklung innovativer Problemlösungsstrategien;
  7. können Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen;
  8. können andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren;
  9. können die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einschätzen und verfügen über entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz;
  10. können ihre eigenen Potenziale entwickeln, sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen;
  11. verfügen über Kompetenzen zur Gründung und Führung eines eigenen Unternehmens;
  12. können komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch sowie verantwortungsbewusst auseinander setzen.

Insbesondere verfügen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung über folgende Kompetenzen:

  1. sie können durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen sowie vergangenen Kunst- und Kulturschaffen das Kulturleben aktiv mitgestalten und daran teilhaben;
  2. sie können ihre künstlerisch-gestalterischen Fähigkeiten im beruflichen (auch freischaffenden) Kontext zum Einsatz bringen;
  3. sie haben die Kompetenz, Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe in ihren Zusammenhängen bzw. Abhängigkeiten, von der Idee über das Konzept, den Schaffungsprozess zum Werk sowie dessen (auch) marktorientierten Präsentation, zu erfassen und praktisch umzusetzen;
  4. sie können spezifische Gestaltungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Materialien unter Berücksichtigung ihrer ästhetischen, funktionellen sowie kommunikativ-symbolischen Bedeutung erkennen und realisieren.

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung haben Einblick in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und verfügen über Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt und verfügen über mindestens 4 Wochen einschlägige Berufserfahrung.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und mit anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Sie befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Die Ausbildung fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Absolventinnen und Absolventen zeichnen sich im Besonderen durch ihren künstlerisch-ästhetischen Zugang aus, welcher sie in ihrem innovativen Tun, ihrer intuitiven oder reflektierten Herangehensweise, sowie ihrer künstlerisch-kulturellen Haltung zu Expertinnen und Experten macht.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen;
  2. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  3. können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren;
  4. verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können;
  5. verfügen über das nötige Textsortenwissen sowie können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten;
  6. können Texte überarbeiten;
  7. können Sprachnormen benennen und anwenden;
  8. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  9. können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
  10. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;
  11. können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen;
  12. können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
  13. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  14. können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden;
  15. können mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen;
  16. können eigenständig – einzeln und gemeinsam – ihren gestalterischen und kreativen Ideen sprachlich Ausdruck verleihen;
  17. können sich mit den eigenen Fähigkeiten kritisch auseinandersetzen und diese weiterentwickeln;
  18. gehen bewusst mit Medien um;
  19. können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

  1. erreichen in Englisch zumindest das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben;
  2. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden;

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
  2. im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
  3. längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen;
  2. verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen;
  3. können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;
  4. können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen und gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen;
  2. dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen;
  3. sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren;
  2. dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden;
  3. flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen;
  2. dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;
  3. in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken, Informationen geben oder erfragen;
  4. sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
  5. sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
  6. die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  7. die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. 1. Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern;
  2. suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
  2. können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen;
  3. verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

  1. 2. Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist.

  1. 3. Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

  1. Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln;
  2. in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  3. beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

  1. erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau A2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben;
  2. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden;
  3. nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau des Independent Users B1 zu erreichen.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet;
  2. auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen;
  3. im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen;
  4. längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen;
  2. geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des alltäglichen und beruflichen Alltags zu bewältigen;
  2. in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, persönlich interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen);
  3. persönliche Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern;
  2. Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden;
  2. sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
  3. sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
  4. die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  5. geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. 1. Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

  1. 2. Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden;
  2. sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend;
  3. sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale.
  4. 3. Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

  1. einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden;
  2. das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert;
  3. beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK

Die Schülerinnen und Schüler

  1. haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis;
  2. können fachspezifische Methoden sowie Problemlösestrategien benennen und diese praxisbezogen anwenden;
  3. beherrschen die Fachsprache in Grundzügen und können sie situationsgerecht anwenden;
  4. können einfache Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und gegebenenfalls durch einfache Modelle darstellen und erläutern;
  5. können das erworbene Wissen einordnen und Konsequenzen abschätzen;
  6. können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen;
  7. können ihr kreatives Potenzial in Einzel- bzw. Teamarbeit aufgabenadäquat einsetzen;
  8. können die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Ressourcen erkennen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz;
  9. können naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen für das künstlerische Schaffen berücksichtigen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können Ideen und Handlungen sachlich begründen, kritisch hinterfragen und diskutieren sowie die eigenen Fähigkeiten angemessen einschätzen und einsetzen;
  2. können die Bedeutung der Interdisziplinarität von Informationsmanagement, Rechnungswesen, Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft, Recht sowie Geschichte und politische Bildung für die schwerpunktmäßige Ausbildung im künstlerischen Bereich einschätzen;
  3. können die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen;
  4. können internationale sowie nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge verstehen, diese erklären und argumentieren;
  5. verstehen die Zusammenhänge sozialer, ökologischer sowie ökonomischer Nachhaltigkeit und können danach handeln;
  6. können in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmer/in, Arbeitnehmer/in, Teammitglied, Bürger/in, Konsument/in usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren;
  7. können einschlägige Sachverhalte selbstständig und/oder im Team strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten;
  8. können berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen, mit Daten und Informationen sicher umgehen sowie diese verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen;

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KUNST UND GESTALTUNG

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. künstlerische, kulturelle und gesellschaftliche Zusammenhänge und Phänomene reflektieren;
  2. Werk- bzw. Arbeitsprozesse beschreiben und in schriftlicher sowie bildunterstützter Form darstellen;
  3. Ergebnisse ihrer Arbeit zielgruppenorientiert einer Öffentlichkeit über geeignete Präsentationsformen ästhetisch vermitteln;
  4. sich in der Fachsprache ausdrücken;
  5. ethische Aspekte ästhetischer Phänomene argumentieren.

LERNERGEBNISSE DES SCHULAUTONOMEN SCHWERPUNKTES

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten;
  2. können Aufgaben des Managements benennen und wahrnehmen;
  3. können theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden;
  4. können Projekte planen, durchführen, dokumentieren sowie in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten;
  5. können berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen;
  6. können den Grundsatz der Nachhaltigkeit berücksichtigen.

LERNERGEBNISSE DES SCHULAUTONOMEN SCHWERPUNKTES VISUELLE GESTALTUNG

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einen umfassenden praxisnahen Gestaltungsprozess, bestehend aus Ideen, Skizzen, Studien, Experimenten im Material, Formfindung, detaillierten Entwürfen und Werkzeichnungen, fachgerechter Herstellung von Prototypen bzw. Modellen sowie Realisationen strukturieren und durchführen;
  2. die Bedeutung einschlägiger fachterminologische Bezeichnungen erläutern und diese im Zusammenhang mit Gestaltungsprozessen sowie beim Verfassen von konzeptuellen, werkanalytischen Texten anwenden;
  3. praxisrelevante Methoden und Standards zur Recherche beschreiben sowie diese für Entwicklung und Umsetzung nutzen;
  4. Ressourcen aus dem historischen und gegenwärtigen Kunstschaffen nützen, um zu differenzierten, eigenen gestalterischen Lösungen zu kommen;
  5. in ihren praktischen und theoretischen Arbeiten gesellschaftsrelevante Diskurse aufnehmen, um mit den Mitteln der Gestaltung (neue) Wirklichkeiten zu visualisieren;
  6. können den Grundsatz der Nachhaltigkeit als gesellschaftlichen, ökonomischen Wert in Gestaltungsaufgaben und Reflexionen einbringen;
  7. soziale, kunst- und kulturbezogene Netzwerke nennen, diese nutzen und damit verantwortungsvoll umgehen;
  8. grundlegende wissenschaftliche Arbeitsweisen beschreiben und diese in Begleitung sowie Ergänzung zu ihrer Gestaltungspraxis anwenden;
  9. Selbstorganisation und Zeitmanagement anwenden;
  10. Erfahrungen im außerschulischen künstlerischen Bereich sammeln und einsetzen;
  11. auf nicht klischeehafte Weise durch das Aufbrechen von Wahrnehmungsgewohnheiten eigenständig gestaltend tätig werden;
  12. Gestaltungsprozesse in Einzelarbeit oder im Team sowohl frei als auch aufgabenorientiert planen, organisieren, kommunizieren und umsetzen;
  13. ihre Arbeiten unter Beachtung kontextspezifischer rechtlicher Bedingungen realisieren;
  14. Beziehungen zwischen ästhetischen und ethischen Fragen erörtern und in ihrer Gestaltungspraxis umsetzen;
  15. experimentelle und spielerische Methoden im Umgang mit Materialien und Ideen nutzen und einsetzen.

LERNERGEBNISSE DES SCHULAUTONOMEN SCHWERPUNKTES OBJEKT BILD MEDIEN

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. experimentierend Gestaltungsmöglichkeiten erforschen und daraus Konsequenzen für umfangreichere Gestaltungsprojekte ziehen;
  2. eigene Gestaltungsmaßnahmen benennen, diskutieren und argumentieren;
  3. sich exemplarischer Methoden der Ideenfindung im Zusammenhang mit Kreativitätstechniken bedienen;
  4. die verschiedenen Eigenschaften von Materialien in Hinblick auf ihre Kombination und Verbindung bzw. in Hinblick auf die davon abhängigen Gestaltungsmöglichkeiten anwenden;
  5. bearbeitungs- und verfahrenstechnologische Rahmenbedingungen in der Realisierung der Gestaltungsabsichten berücksichtigen und entscheiden, welche Bearbeitungsverfahren in den einzelnen Realisierungsphasen zum Einsatz kommen sollen;
  6. Grundlagen der Fachtheorie wiedergeben und die einschlägige Fachterminologie anwenden;
  7. in der Werkdimensionierung bzw. für die Wahrnehmbarkeit von Gestaltungen die Beziehung zwischen Objekt und Mensch berücksichtigen;
  8. im zwei- sowie dreidimensionalen Gestaltungsprozess kompositorische Umstände berücksichtigen und beurteilen;
  9. in ihren Entwurfskonzepten und im Bearbeitungsprozess materialökonomische und materialökologische Aspekte berücksichtigen;
  10. visuelle Sachverhalte im alltäglichen sowie künstlerischen Umfeld ästhetisch und funktional einordnen;
  11. verschiedene gesellschaftliche Konnotationen verstehen, welche den Materialien anhängen und diese Kenntnisse in ihren Entwürfen berücksichtigen;
  12. Gestaltungslösungen für die Präsentation ihrer Arbeiten entwerfen und entwickeln;
  13. für die Werkpräsentation situationsbezogen angemessene technische und ideelle Mittel wählen bzw. entwickeln und diese praktisch anwenden bzw. ausführen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Insgesamt stehen schulautonome Stunden im Ausmaß von 42 Stunden zur Verfügung, wobei

  1. 1. der schulautonom gewählte Schwerpunkt im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 37 Wochenstunden betragen darf.
  2. 2. eine Verschiebung der Stunden aus dem schulautonomen Schwerpunkt ausschließlich zugunsten des Clusters „Kunst und Gestaltung“ möglich ist.
  3. 3. Darüber hinaus können maximal 2 Wochenstunden aus dem schulautonomen Schwerpunkt zur Erhöhung anderer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung (ausgenommen Religion) verwendet werden.
  4. 4. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, d.h. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.
  5. 5. Zusätzlich ist eine vertikale Verschiebung von maximal 3 Wochenstunden zwischen den Pflichtgegenständen „Mediale Darstellungsverfahren“, „Atelier für flächiges Gestalten“ und „Atelier für räumliches Gestalten“ möglich.

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kunst, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kunst, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen, sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und ‑gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
  2. Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
  3. Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
  4. Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
  5. Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
  6. In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
  7. Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
  8. Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis–Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
  9. Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
  10. Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
  11. Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
  12. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
  13. Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
  14. Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
  15. In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten.
  16. Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
  17. Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
  18. Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und –lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.

Grundlage in allen Clustern bilden unter anderem auch die bereits vorhandenen Bildungsstandards.

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache:

  1. Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
  2. Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu.
  3. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
  4. Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
  5. In allen Gegenständen sollen authentische fremdsprachige Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind die fremdsprachliche und fachsprachliche Komeptenz der Lernenden zu fördern.
  6. Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften:

  1. Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) und Exkursionen sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren.
  2. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten:

  1. Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen,
  2. selbstständiges logisches Denken,
  3. Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie
  4. Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen.

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft und Gesellschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

  1. betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge sowie
  2. deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt steht

  1. die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
  2. die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen sowie
  3. die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
  4. die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Kunst und Gestaltung:

Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit den Anforderungen der Praxis ist wesentliche Grundlage für die Befähigung zur Ausübung eines künstlerisch-gestalterisch geprägten Berufes und Berufen im freischaffenden Bereich.

Entwicklung der handwerklichen und fachlichen Kompetenzen sowie der Kompetenz, Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe in ihrer Gesamtheit erfassen zu können, erfolgt durch eine inhaltliche Verknüpfung der Clustergegenstände untereinander und den Gegenständen der anderen Cluster und trägt somit sowohl dem unternehmerischen Denken und Handeln als auch ökologischen Aspekten Rechnung.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Mediale Darstellungsverfahren:

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind auf semesteradäquater Komplexitätsstufe,mit zunehmender Selbstständigkeit und unter dem Aspekt der Teambildung zu erfüllen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Atelier für räumliches und für flächiges Gestalten:

In diesen Pflichtgegenständen ist es wichtig, das schöpferische Potenzial und die Kreativität der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, damit diese Eigenes von der Idee, über den Entwurf, unter Berücksichtigung des Materials und der Technik umsetzen können. Der Dokumentation des Gestaltungsprozesses kommt ebenfalls besondere Bedeutung zu.

Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Mediale Darstellungsverfahren“, „Atelier für räumliches Gestalten“, „Atelier für flächiges Gestalten“ sowie des Schulautonomen Schwerpunktes wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung „Persönlichkeitsentwicklung“:

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates und der Schulgemeinschaft) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
  2. Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
  3. Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
  4. Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
  5. Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten, sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
  6. Ein Bezug zum Cluster Kunst und Gestaltung ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
  7. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
  8. Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur.
  9. Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
  10. Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
  11. In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang möglichst 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

  1. Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
  2. organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft und Gesellschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,
  3. Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind,
  4. Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement“ eignen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Mediale Darstellungsverfahren“, „Atelier für räumliches Gestalten“, „Atelier für flächiges Gestalten“ sowie dem schulautonomen Schwerpunkt nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschüler elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation (Lehramt, Aus-, Fortbildung, usw.) verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Branchen und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  2. sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  2. Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  2. Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  2. Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  2. die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Konsum

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Positionen und Begriffe der Ethik

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Moral und Recht

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Sport

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8:

Religions- und Moralkritik

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Technik und Wissenschaft

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Positionen und Begriffe der Ethik

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Krieg und Frieden

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester:

Humanismus

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 DEUTSCH

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können grundlegende Sprachnormen anwenden;
  3. können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden;
  4. können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  5. können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
  6. können das wesentliche Fachvokabular anwenden;
  7. können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen;
  8. können Informationen ordnen und wiedergeben;
  9. können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten;
  10. können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfassen, erzählen und erklären;
  11. können sinnerfassend lesen;
  12. können Texte mit unterschiedlichen Intentionen, adressatengerecht verfassen und gestalten;
  13. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  14. können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  15. können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen;
  16. können grundlegende Merkmale der Medien benennen und den eigenen Medienkonsum hinterfragen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung).

Reflexion:

Reflexion über alltägliche Lebenssituationen.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren;
  3. können Sprachnormen beschreiben und wenden sie an;
  4. können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen sowie diese anwenden;
  5. können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden;
  6. können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen;
  7. können Redeabsichten wahrnehmen;
  8. können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen;
  9. können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben;
  10. können Texte mit unterschiedlichen Intentionen, adressatengerecht verfassen und gestalten;
  11. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  12. können Texte sprachsensibel verfassen;
  13. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben;
  14. können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  15. können wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen;
  16. können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen beschreiben.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen:

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion:

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
  3. können an Diskussionen teilnehmen;
  4. können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren;
  5. können Sprachnormen nennen und diese anwenden;
  6. können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
  7. können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden;
  8. können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen;
  9. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
  10. können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen;
  11. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  12. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  13. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  14. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  15. können Texte sprachsensibel verfassen;
  16. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren;
  17. können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten;
  18. können wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen.
  19. können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen;
  20. können die Funktion von Medien beschreiben.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussionen.

Kurzpräsentationen.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte wie zB Stellungnahme, Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion:

Erkennen literarischer Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
  3. können Sprachnormen nennen und diese anwenden;
  4. können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
  5. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen;
  6. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
  7. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  8. können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen;
  9. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  10. können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren;
  11. können nichtlineare Texte lesen und analysieren;
  12. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  13. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  14. können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen;
  15. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  16. können Texte sprachsensibel verfassen;
  17. können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren;
  18. können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  19. können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden;
  20. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern;
  21. können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
  22. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung;
  23. können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
  24. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen:

Mündliche Stellungnahme, Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorischer Mittel.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Lineare und nichtlinearer Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen;
  3. können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
  4. können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
  5. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
  6. können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen benennen;
  7. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
  8. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen und erkennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede;
  9. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  10. können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren;
  11. können nichtlineare Texte lesen und analysieren;
  12. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  13. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  14. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  15. können Texte sprachsensibel verfassen;
  16. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  17. können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  18. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern;
  19. können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden;
  20. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung;
  21. können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
  22. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen:

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentativer Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
  3. können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln;
  4. können Sprachnormen beschreiben und diese anwenden;
  5. können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden;
  6. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
  7. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  8. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
  9. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  10. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  11. können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben;
  12. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  13. können Texte sprachsensibel verfassen;
  14. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren;
  15. können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren;
  16. können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren schreiben und überarbeiten;
  17. können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
  18. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
  19. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
  20. können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
  21. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
  22. verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer, literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquelle.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
  3. können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
  4. können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden;
  5. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
  6. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren;
  7. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
  8. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  9. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  10. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  11. können Texte mit unterschiedlichen Intentionen adressatengerecht verfassen und gestalten;
  12. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  13. können Texte sprachsensibel verfassen;
  14. können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
  15. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
  16. können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  17. können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
  18. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
  19. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
  20. können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
  21. können sich in der Medienlandschaft orientieren sowie Texte und Medien kritisch beurteilen;
  22. verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer, literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
  3. können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen;
  4. können Gespräche moderieren;
  5. können Sprachnormen beschreiben und diese anwenden;
  6. können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren;
  7. können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren;
  8. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen;
  9. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  10. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
  11. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  12. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  13. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  14. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  15. können Texte sprachsensibel verfassen;
  16. können lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren;
  17. können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
  18. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
  19. können komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  20. können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
  21. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
  22. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen sowie deren Entwicklung beschreiben;
  23. können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren;
  24. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
  25. verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für meinungsbetonte Rede).

Textsortenüberblick.

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
  3. können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen;
  4. können Gespräche moderieren;
  5. können Sprachnormen beschreiben und diese anwenden;
  6. können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren;
  7. können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren;
  8. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen;
  9. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  10. nehmen Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahr;
  11. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  12. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  13. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  14. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  15. können Texte sprachsensibel verfassen;
  16. können lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren;
  17. können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
  18. können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  19. können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
  20. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
  21. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
  22. können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren;
  23. können sich in der Medienlandschaft orientieren sowie Texte und Medien kritisch beurteilen;
  24. verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für meinungsbetonte Rede).

Textsortenüberblick.

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
  6. können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten sowie direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
  7. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  9. können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
  10. können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  11. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  13. können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Alltagstexte:

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare:

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltägliche Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt;
  6. können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  7. können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  9. können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
  10. können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  11. können Analogien und muttersprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  13. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie einfache gesellschaftliche bzw. berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung, Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  7. können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, alltägliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  9. können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  10. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  11. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  12. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie einfache gesellschaftliche bzw. berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB einfache Telefonate, kurze Anfragen und Auskünfte, Beantwortung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  4. verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  7. können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht;
  8. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  9. können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  10. können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
  11. können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  12. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  13. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  14. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche bzw. berufliche Themen:

zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Gesundheit, Arbeitswelt, Werbung, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Reservierung, Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  4. verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  7. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  8. können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht;
  9. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  10. können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, alltägliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  11. können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
  12. können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  13. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  14. können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren und diese beschreiben;
  15. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen sowie die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  16. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  17. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Gesundheit, Werbung, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB E-Mail, Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion, Blog).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

zB Anfrage, Einladung, Telefonate, einfache Werbe- und Informationstexte, Bewerbung.

Einfache Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen;
  3. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  4. können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  6. können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  7. verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen;
  8. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  9. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  10. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  11. können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht;
  12. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  14. können sowohl mündlich als auch schriftlich detailliert zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen;
  15. können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren;
  16. können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  17. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb;
  18. können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes sowie exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und beschreiben;
  19. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  20. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  21. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Einholen von Informationen und Meinungen:

zB Interview, Befragung, Recherche.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen;
  3. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  4. können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen;
  6. können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  7. verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen;
  8. verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  9. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  10. können bewusst mit Medien umgehen;
  11. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  12. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und eine emotionale Bedeutung hervorheben;
  14. können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen;
  15. können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren;
  16. können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  17. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb verfügen;
  18. können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
  19. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinander setzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  20. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  21. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Einholen von Informationen und Meinungen:

zB Interview, Befragung, Recherche.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  3. können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  4. können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  6. können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  7. verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  8. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  9. können mit Medien bewusst umgehen;
  10. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  11. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  12. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  14. können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  15. können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  16. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  17. können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
  18. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  19. können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  20. können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
  21. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  22. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen:

zB Interview, Befragung, Recherche.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben, und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen sowie zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  3. können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  4. können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen sowie berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  6. können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  7. verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  8. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  9. können mit Medien bewusst umgehen;
  10. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  11. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  12. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten sowie deren Bedeutung hervorheben;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  14. können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  15. können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  16. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und über Strategien zum Spracherwerb verfügen;
  17. können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
  18. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinander setzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  19. können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  20. können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
  21. verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
  22. können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können;
  23. können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern;
  24. verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen;
  25. haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation;
  26. beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtsschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen;
  27. können sich in formellen und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist;
  28. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen:

zB Interview, Befragung, Recherche.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben, Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  2. können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt;
  3. verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  4. verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben;
  5. können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
  6. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  7. können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte, falls nötig, durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  8. können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  9. können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen äußern;
  10. können einige einfache Wendungen und Sätze schreiben;
  11. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken.

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird sowie wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  2. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  3. verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  4. verstehen Zahlen, Preisangaben sowie Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
  6. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  7. können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte, falls nötig, durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  8. können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  9. können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  10. können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über alltägliche Erlebnisse berichten;
  11. können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Mode, Unterkunft, Freizeit und Sport.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Listen, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Erweiterung des Repertoires an Fragen und Antworten zu Dingen, Hobbys usw.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen;
  2. verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  3. verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
  4. verstehen einfache kurze E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw.
  5. können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen;
  6. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  7. können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte, falls nötig, durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  8. können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  9. können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  10. können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben;
  11. können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  13. können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von alltäglichen Erfahrungen und Interessen.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen im Bereich öffentlicher Verkehr und Gastronomie.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen bzw. vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird sowie kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
  2. verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  3. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  4. verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können einfachen Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  6. verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw.;
  7. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  8. können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
  9. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen;
  10. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben;
  11. können einfach Sätze mit den häufigsten Konnektoren bilden;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, kurze Beschreibungen von Lebensgewohnheiten, (zB Feste, Feiertage, Traditionen und Speisen im eigenen Land und den Ländern der Zielsprache, Galeriebesuch), einfache Beschreibungen von Bildern oder Objekten, Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB Alltagsgespräche, E-Mail), kurze Berichte zu Themen aus dem alltäglichen Umfeld, einfache Informationsmaterialien.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen bzw. vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird sowie kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
  2. verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  3. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  4. verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  6. verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw.;
  7. verstehen klar formulierte einfache Vorschriften und Anleitungen;
  8. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  9. können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit und Arbeit geht;
  10. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen;
  11. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben;
  12. können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren
  13. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden;
  14. können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen vortragen;
  15. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kunst und Kultur.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien im Bereich Kunst und Kultur (medienunterstützt).

Kurze und einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Kunst und Kultur.

Aktuelle Themen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen bzw. vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird sowie kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
  2. verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  3. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  4. verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  6. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw.;
  7. verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen;
  8. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  9. können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit und Arbeit geht;
  10. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen;
  11. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben;
  12. können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren;
  13. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden;
  14. können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen vortragen;
  15. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  16. verfügen über ein begrenztes Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, vertraute Alltags- und Berufssituationen zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen;
  17. verfügen über genügend Wortschatz, um in vertrauten einfachen Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige Angelegenheiten im alltäglichen und beruflichen Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut;
  18. können häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten;
  19. verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar;
  20. zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt;
  21. sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden;
  22. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation:

zB Bewerbung, Motivationsschreiben.

Aktuelle Themen aus Kunst und Kultur.

Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2.2 ENGLISCH

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
  6. können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten sowie direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
  7. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  9. können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
  10. können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  11. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  13. können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Alltagstexte:

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare:

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltägliche Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt;
  6. können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  7. können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  9. können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
  10. können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  11. können Analogien und muttersprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  13. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie einfache gesellschaftliche bzw. berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung, Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  7. können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, alltägliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  9. können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  10. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  11. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  12. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie einfache gesellschaftliche bzw. berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB einfache Telefonate, kurze Anfragen und Auskünfte, Beantwortung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  4. verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  7. können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht;
  8. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  9. können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  10. können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
  11. können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  12. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  13. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  14. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche bzw. berufliche Themen:

zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Gesundheit, Arbeitswelt, Werbung, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Reservierung, Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  4. verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  7. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  8. können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht;
  9. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  10. können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, alltägliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  11. können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
  12. können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  13. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  14. können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren und diese beschreiben;
  15. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen sowie die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  16. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  17. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Gesundheit, Werbung, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB E-Mail, Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion, Blog).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

zB Anfrage, Einladung, Telefonate, einfache Werbe- und Informationstexte, Bewerbung.

Einfache Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen;
  3. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  4. können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  6. können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  7. verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen;
  8. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  9. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  10. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  11. können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht;
  12. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  14. können sowohl mündlich als auch schriftlich detailliert zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen;
  15. können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren;
  16. können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  17. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb;
  18. können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes sowie exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und beschreiben;
  19. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  20. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  21. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Einholen von Informationen und Meinungen:

zB Interview, Befragung, Recherche.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen;
  3. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  4. können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen;
  6. können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  7. verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen;
  8. verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  9. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  10. können bewusst mit Medien umgehen;
  11. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  12. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und eine emotionale Bedeutung hervorheben;
  14. können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen;
  15. können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren;
  16. können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  17. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb verfügen;
  18. können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
  19. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinander setzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  20. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  21. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Einholen von Informationen und Meinungen:

zB Interview, Befragung, Recherche.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  3. können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  4. können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  6. können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  7. verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  8. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  9. können mit Medien bewusst umgehen;
  10. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  11. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  12. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  14. können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  15. können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  16. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  17. können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
  18. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  19. können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  20. können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
  21. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  22. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen:

zB Interview, Befragung, Recherche.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben, und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen sowie zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  3. können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  4. können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen sowie berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  6. können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  7. verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  8. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  9. können mit Medien bewusst umgehen;
  10. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  11. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  12. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten sowie deren Bedeutung hervorheben;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  14. können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  15. können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  16. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und über Strategien zum Spracherwerb verfügen;
  17. können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
  18. können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinander setzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  19. können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  20. können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
  21. verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
  22. können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können;
  23. können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern;
  24. verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen;
  25. haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation;
  26. beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtsschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen;
  27. können sich in formellen und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist;
  28. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen:

zB Interview, Befragung, Recherche.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Beschreiben, Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  2. können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt;
  3. verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  4. verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben;
  5. können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
  6. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  7. können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte, falls nötig, durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  8. können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  9. können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen äußern;
  10. können einige einfache Wendungen und Sätze schreiben;
  11. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken.

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird sowie wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  2. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  3. verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  4. verstehen Zahlen, Preisangaben sowie Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
  6. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  7. können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte, falls nötig, durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  8. können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  9. können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  10. können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über alltägliche Erlebnisse berichten;
  11. können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Mode, Unterkunft, Freizeit und Sport.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Listen, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Erweiterung des Repertoires an Fragen und Antworten zu Dingen, Hobbys usw.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen;
  2. verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  3. verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
  4. verstehen einfache kurze E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw.
  5. können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen;
  6. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  7. können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte, falls nötig, durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  8. können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  9. können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  10. können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben;
  11. können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  13. können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von alltäglichen Erfahrungen und Interessen.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen im Bereich öffentlicher Verkehr und Gastronomie.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen bzw. vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird sowie kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
  2. verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  3. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  4. verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können einfachen Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  6. verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw.;
  7. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  8. können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
  9. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen;
  10. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben;
  11. können einfach Sätze mit den häufigsten Konnektoren bilden;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, kurze Beschreibungen von Lebensgewohnheiten, (zB Feste, Feiertage, Traditionen und Speisen im eigenen Land und den Ländern der Zielsprache, Galeriebesuch), einfache Beschreibungen von Bildern oder Objekten, Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB Alltagsgespräche, E-Mail), kurze Berichte zu Themen aus dem alltäglichen Umfeld, einfache Informationsmaterialien.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen bzw. vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird sowie kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
  2. verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  3. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  4. verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  6. verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw.;
  7. verstehen klar formulierte einfache Vorschriften und Anleitungen;
  8. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  9. können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit und Arbeit geht;
  10. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen;
  11. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben;
  12. können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren
  13. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden;
  14. können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen vortragen;
  15. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kunst und Kultur.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien im Bereich Kunst und Kultur (medienunterstützt).

Kurze und einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Kunst und Kultur.

Aktuelle Themen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen bzw. vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird sowie kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
  2. verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  3. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  4. verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  6. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw.;
  7. verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen;
  8. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  9. können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit und Arbeit geht;
  10. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen;
  11. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben;
  12. können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren;
  13. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden;
  14. können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen vortragen;
  15. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  16. verfügen über ein begrenztes Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, vertraute Alltags- und Berufssituationen zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen;
  17. verfügen über genügend Wortschatz, um in vertrauten einfachen Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige Angelegenheiten im alltäglichen und beruflichen Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut;
  18. können häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten;
  19. verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar;
  20. zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt;
  21. sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden;
  22. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation:

zB Bewerbung, Motivationsschreiben.

Aktuelle Themen aus Kunst und Kultur.

Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern;
  2. können die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten;
  3. wenden die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse an;
  4. können Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren;
  5. können Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren;
  6. können die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen;
  7. können die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren;
  8. können die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren;
  9. können Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen;
  10. können die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären;
  11. können praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen.

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten bzw. in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen;
  2. Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen sowie Berechnungen durchführen.

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen sowie die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen;
  2. die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen.

Lehrstoff:

Stochastik:

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen:

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten;
  2. Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen sowie die Lösungen interpretieren und argumentieren;
  3. Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung bzw. zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren;
  4. Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen, in der Kosten- sowie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären;
  5. sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden sowie zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten bzw. schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen.

Lehrstoff:

Lineare Optimierung, Finanzmathematik, Wirtschaftsmathematik (Kosten- und Preistheorie).

Beschreibende Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit und 1 dreistündige Schularbeit.

4. WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT

4.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit beschreiben;
  2. politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungen im historischen Kontext beschreiben;
  3. Ereignisse Epochen begründet zuordnen;
  4. anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
  5. ausgewählte kulturelle und künstlerische Leistungen der behandelten Epochen im Kontext der jeweiligen Zeit nennen;
  6. ausgewählte facheinschlägige historische Quellen und Medien zielgerichtet nutzen;
  7. die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften sowie Kulturen beschreiben;
  8. die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats-, und Regierungsformen darstellen sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen .

Lehrstoff:

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft (Quellen und Methoden historischer Arbeit).

Orientierung in der Zeit.

Grundlagen der politischen Bildung.

Entwicklung der modernen Gesellschaft (von den Anfängen bis zum Ende des Mittelalters):

Soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren sowie ihre Bedeutung für die moderne Gesellschaft.

Änderung des Welt- und Menschenbildes in der Neuzeit:

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und deren Folgen.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben;
  2. historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
  3. Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft, Wirtschaft bzw. Politik im historischen Kontext beschreiben sowie Querverbindungen unter Anleitung herstellen;
  4. die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen sowie deren Prinzipien und Entstehung beschreiben;
  5. historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche erkennen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen nennen;
  6. die Strukturen und Vorteile einer funktionierenden modernen Demokratie nennen;
  7. verschiedene demokratische Modelle gegenüberstellen und erklären;
  8. sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen;
  9. Strukturen und Funktion der österreichischen Verfassung darstellen.

Lehrstoff:

Historische Entwicklungen:

Absolutismus bis Aufklärung.

Entwicklung, Grundlagen und Aufgaben moderner Staaten:

Verfassungsprinzipien, Demokratieformen.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:

Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben;
  2. historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
  3. Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft, Wirtschaft und Politik im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen unter Anleitung herstellen;
  4. die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen sowie deren Prinzipien und Entstehung beschreiben;
  5. historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen erklären;
  6. die Strukturen und Vorteile einer funktionierenden modernen Demokratie nennen;
  7. verschiedene demokratische Modelle gegenüberstellen und erklären;
  8. sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen;
  9. Strukturen und Funktion des politischen Systems in Österreich darstellen.

Lehrstoff:

Machtstrukturen im Staat:

Parteien, Medien, Sozialpartner, Interessenvertretungen.

Österreichische Verfassung:

Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung (Bund, Länder), Kontrolle der Staatsgewalt.

Österreich und EU:

Österreichischer und europäischer Parlamentarismus.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben sowie in den historischen Kontext einordnen;
  2. die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten bzw. bearbeiten;
  3. Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen;
  4. historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
  5. anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
  6. ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen;
  7. historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen erkennen;
  8. die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen sowie Staaten beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären;
  9. die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen.

Lehrstoff:

Europa und die Welt von 1700 bis 1815:

Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte.

Industrialisierung:

Soziale Herausforderungen, Lösungsideen, Entstehung politischer Parteien, Emanzipationsbewegungen der Frau.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. gesellschaftliche, soziale, politische sowie kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen;
  2. die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten bzw. bearbeiten;
  3. Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen;
  4. historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
  5. anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
  6. ausgewählte kulturelle sowie künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen;
  7. die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen sowie Staaten beschreiben und diese anhand Fallbeispielen erklären;
  8. historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen erkennen;
  9. die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen;
  10. zu aktuellen Themen Fakten zuordnen, diese erklären und dazu Stellung nehmen.

Lehrstoff:

Österreichische und europäische Geschichte von 1814 bis 1914:

Restauration, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus.

Erster Weltkrieg und Folgen.

Russische Revolution und Folgen.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. gesellschaftliche, soziale, politische sowie kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen;
  2. sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;
  3. die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten bzw. bearbeiten;
  4. Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen;
  5. historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
  6. Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems darstellen und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen;
  7. anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
  8. ausgewählte kulturelle sowie künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen;
  9. die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie beschreiben;
  10. historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben;
  11. die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen sowie Staaten beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären.

Lehrstoff:

Österreich 1918 bis 1945.

USA in der Zwischenkriegszeit – Weltwirtschaftskrise.

Totalitäre Ideologien:

Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede (Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische sowie kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen;
  2. sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;
  3. die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten bzw. bearbeiten;
  4. aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen;
  5. historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
  6. Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems erklären und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen;
  7. anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
  8. ausgewählte kulturelle sowie künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen und kritisch bewerten;
  9. gegenwärtige und historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben;
  10. die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften sowie Kulturen beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären;
  11. die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen;
  12. zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren.

Lehrstoff:

Österreich bis 1945:

Nationalsozialismus, Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

Österreich ab 1945:

Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen.

United Nations Organization (UNO), Menschenrechte.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. gesellschaftliche, soziale, politische sowie kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen;
  2. sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;
  3. die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten bzw. bearbeiten;
  4. aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen;
  5. historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
  6. Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems erklären und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen;
  7. anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
  8. ausgewählte kulturelle sowie künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen und kritisch bewerten;
  9. gegenwärtige bzw. historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben;
  10. die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften sowie Kulturen beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären;
  11. die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen;
  12. sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;
  13. die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben;
  14. als mündige EU Bürger/innen handeln und haben Einblick in aktuelle politische Entwicklungen;
  15. zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren.

Lehrstoff:

Österreich ab 1945:

Blockbildung, Kalter Krieg, Entwicklungen der politischen Systeme in Osteuropa.

Europäische Integration und Europäische Union:

Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. gesellschaftliche, soziale, politische sowie kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen;
  2. sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;
  3. die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten bzw. bearbeiten;
  4. aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen;
  5. historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
  6. Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems erklären und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen;
  7. anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
  8. ausgewählte kulturelle sowie künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen und kritisch bewerten;
  9. gegenwärtige bzw. historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen sowie Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben;
  10. die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften sowie Kulturen beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären;
  11. die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen;
  12. sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;
  13. zu aktuellen Themen Stellungnehmen und Standpunkte argumentieren.

Lehrstoff:

Internationale Geschichte ab 1945:

Entkolonialisierung, Europa nach 1990.

Längsschnitte oder Projekte zu unterschiedlichen Themen:

Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte.

4.2 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND VOLKSWIRTSCHAFT

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über topografische Grundkenntnisse;
  2. können exogene und endogene Kräfte bewerten sowie ihre Auswirkungen erklären;
  3. können Grundlagen der Klimageografie erklären und die Nutzung landschaftsökologischer Zonen analysieren;
  4. können unterschiedliche Natur – und Kulturräume in Hinblick auf ihre wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten analysieren und die Bedeutung nachhaltigen Handelns beschreiben;
  5. können die Entwicklung der Weltbevölkerung analysieren und bewerten;
  6. können demografische Strukturen und Prozesse erklären sowie Lebenswelten in städtischen und ländlichen Regionen vergleichen;
  7. können wirtschaftliche bzw. soziale Entwicklungen in Ländern der Peripherie und Semiperipherie vergleichen;
  8. können Gründe der Unterentwicklung anhand von Kennzahlen vergleichen.

Lehrstoff:

Orientierung anhand unterschiedlicher kartografischer Hilfsmittel.

Endogene und exogene Prozesse und deren Formenschatz.

Klima- und Vegetationszonen.

Nutzung von Naturräumen.

Bevölkerungsstrukturen, -verteilungen und -entwicklungen im globalen Kontext.

Bevölkerungstendenzen und Migration.

Ländlicher und städtischer Lebensraum.

Länder der Peripherie bzw. der Semiperipherie (ausgewählte Themen anhand exemplarischer Staaten).

Unterschiedliche Entwicklungsniveaus (Gründe und Chancen).

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken der global sowie regional führenden Wirtschaftsräume vergleichen;
  2. die europäische Integration beschreiben und die EU-Erweiterung anhand regionaler Beispiele analysieren;
  3. naturräumliche Gegebenheiten Österreichs beschreiben;
  4. Wirtschaftssektoren Österreichs bewerten.

Lehrstoff:

Global relevante Wirtschaftsräume (zB Triade), ökonomische und regionale Entwicklungen in diesen Regionen.

Europäische Integration.

Österreich:

Naturräumliche Voraussetzungen, demografische Entwicklung und Migration, Arbeitsmarkt, Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die wesentlichen wirtschaftsgeografischen und volkswirtschaftlichen Grundbegriffe beschreiben sowie erklären;
  2. wirtschaftsgeografisch bzw. volkswirtschaftlich relevante Informationen beschaffen, strukturieren und auswerten;
  3. den Konjunkturablauf beschreiben und Auswirkungen einschätzen;
  4. Einflussfaktoren auf Markt, Marktformen und Preisbildung beschreiben;
  5. volkswirtschaftliche Messgrößen erklären, analysieren und bewerten.

Lehrstoff:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen.

Wirtschaftssysteme.

Marktformen, vollkommener Markt, Marktversagen, Preis.

Konjunkturpolitik.

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.

Geld- und Währungspolitik.

4.3 BETRIEBSWIRTSCHAFT, KULTUR- UND PROJEKTMANAGEMENT

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen;
  2. die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer sowie deren Zielsetzungen beschreiben;
  3. die Funktionsweise von Märkten erklären;
  4. die Chancen und Risiken der Globalisierung aus verschiedenen Perspektiven der Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer beschreiben;
  5. die Bedeutung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit für wertvolles wirtschaftliches Handeln beschreiben;
  6. die Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche eines Unternehmens beschreiben;
  7. die gesetzlichen Grundlagen für den Abschluss eines Kaufvertrages anwenden.

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft:

Wirtschaftsteilnehmerinnen und Wirtschaftsteilnehmer, Zielkonflikte, Markt, Arbeitsteilung, Globalisierung, Nachhaltigkeit, Leistungsfaktoren- und Leistungsbereiche im Unternehmen.

Aktuelle Medienberichte.

Kaufvertrag:

Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen.

E-Commerce Gesetz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einen Kaufvertrag inhaltlich richtig gestalten und analysieren;
  2. die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages beurteilen;
  3. bei vertragswidriger Erfüllung des Kaufvertrages entsprechende Maßnahmen setzen;
  4. die Rechte des Konsumenten/der Konsumentin beschreiben und bei Vertragsverletzung entsprechend handeln;
  5. die Bedeutung und Bestimmungen des E-Commerce Gesetzes darstellen;
  6. die optimale Zahlungsform für unterschiedliche Situationen offline und online auswählen;
  7. einen zusammenhängenden Geschäftsfall aus dem Bereich des Kaufvertrages praxisgerecht durchführen.

Lehrstoff:

Kaufvertrag:

Inhalt des Kaufvertrags (gesetzliche und kaufmännische Bestandteile).

Ordnungsgemäße Erfüllung (Lieferung, Annahme, Rechnungslegung Zahlung).

Vertragswidrige Erfüllung.

E-Commerce Gesetz, Konsumentenschutzgesetz.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen des Arbeitsrechts anwenden;
  2. Dienst- und Werkvertrag voneinander unterscheiden;
  3. die Auswirkungen der unterschiedlichen Führungsstile auf die Mitarbeitermotivation erklären;
  4. einzelne Instrumente des Personalmanagement (Motivation, MAG, Personalbeurteilung, usw.) kritisch bewerten;
  5. die verschiedenen Möglichkeiten der Personalsuche, der Personalauswahlverfahren und Personalfreisetzung beschreiben;
  6. Bewerbungsunterlagen erstellen;
  7. Investitionsentscheidungen auf Basis der statischen Investitionsverfahren treffen;
  8. Investitionsentscheidungen aufgrund qualitativer und quantitativer Kriterien treffen;
  9. die Funktonen von Handelsbetrieben beschreiben;
  10. die Vertriebsformen und Entscheidungen der Handelsbetriebe beurteilen.

Lehrstoff:

Personalmanagement:

Personalbedarf, Personalauswahl.

Rechte und Pflichten von Arbeitgeberin und Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer (insbesondere arbeitsrechtliche Bestimmungen des Pflichtpraktikums), Dienstvertrag/Werkvertrag, Beendigung des Dienstverhältnisses, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung (Motivation, Personalentwicklung, Entlohnung, Personalbeurteilung, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch (MAG), usw.).

Investitionsmöglichkeiten im Vermögensbereich, statische Investitionsverfahren.

Handelsbetriebe:

Funktionen, Betriebsformen, Entscheidungen im Einzelhandel, Außenhandel.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen des Projektmanagements beschreiben;
  2. den Projektmanagementprozess erklären;
  3. im Team ein Projekt mit praxisrelevanten Tools des Projektmanagements und adäquater Software im Detail planen;
  4. einzelne Arbeitspakete eines geplanten Projektes in eigener Verantwortung umsetzen;
  5. interdisziplinäres Wissen bei der Umsetzung einzelner Arbeitspakete und bei der Arbeit im Team anwenden;
  6. Teilergebnisse dokumentieren und To-Do Listen führen;
  7. das Projekt(zwischen)ergebnis im Team einer bestimmten Zielgruppe präsentieren;
  8. (Teil)ergebnisse des Projekts kritisch reflektieren und Schlussfolgerungen ziehen.

Lehrstoff:

Projektmanagement:

Grundlagen des Projektmanagements, Planung, Steuerung, Evaluierung und Dokumentation von Projekten.

Fachspezifische Software.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung des Marketings erklären;
  2. die Grundzüge der Marktforschung und deren Methoden beschreiben;
  3. zwischen strategischen und operativen Aufgaben des Marketings unterscheiden sowie diese erklären;
  4. Geschäftsideen oder konkrete marketingpolitische Entscheidungen von einzelnen Unternehmen in unterschiedlichen Branchen kritisch beurteilen.

Lehrstoff:

Marketing:

Geschäftsidee, Grundlagen und Funktionen des Marketings, Marktforschung, strategisches Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik), operatives Marketing (Marketinginstrumente), Corporate Identity, Public Relations.

Aktuelle Medienberichte.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Begriffe Entrepreneur und Künstlerin bzw. Künstler analysieren;
  2. Trends, Geschäftsideen, usw. nach dem Prinzip einfachen wissenschaftlichen Arbeitens recherchieren und dokumentieren;
  3. eine einfache Geschäftsidee für die aktuelle Marktsituation nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit und Ethik formulieren sowie präsentieren;
  4. die wesentlichen Inhalte eines Businessplanes erklären;
  5. die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen den einzelnen Unternehmensformen zuordnen;
  6. die Wahl der jeweiligen Rechtsform begründen;
  7. die Regelungen im Gewerberecht auf die jeweilige Geschäftsidee anwenden;
  8. die Spezifika des Kunstmarktes erklären.

Lehrstoff:

Unternehmer als Entrepreneur, Entwicklung einer Geschäftsidee, Businessplan.

Organisatorische Rahmenbedingungen, Unternehmensgründung:

Firma, Firmenbuch, Gewerberecht, Vollmachten, Rechtsformen der Unternehmung, Grundlagen Insolvenzrecht.

Spezifika Kunst:

Künstlerstatus, Kunstmarkt, Verein, Non-Profit Unternehmen, Galerie, Kunstmuseen, Auktionen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. zwischen Innen- und Außenfinanzierung, Eigen- und Fremdfinanzierung unterscheiden sowie die verschiedenen Arten der Unternehmensfinanzierung beurteilen;
  2. die Leasingfinanzierung alternativen Finanzierungsformen gegenüberstellen;
  3. die Kennzahlen des Quicktests berechnen und interpretieren;
  4. Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellung mit einer Verknüpfung zum Rechnungswesen lösen.

Lehrstoff:

Arten der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen- und Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung (Kreditformen, Kreditbesicherung, Kreditkosten), Leasing, Kennzahlen.

Case Studies.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellung mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen lösen.

Lehrstoff:

Case Studies.

Schularbeiten:

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten (mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“).

4.4 RECHNUNGSWESEN

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren;
  2. die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen;
  3. einfache Bilanzen erstellen und erklären;
  4. einfache Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden sowie deren Erfolgswirksamkeit beurteilen;
  5. Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen;
  6. die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts beschreiben, die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen.

Lehrstoff:

Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einführung in die Doppelte Buchführung:

Inventar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Kontenarten in Verbindung mit Kontenrahmen und Kontenplan.

Verbuchung einfacher Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben) in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss, Bildung von Buchungssätzen auch anhand von Originalbelegen.

Umsatzsteuer.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. das System der Doppelten Buchführung anwenden;
  2. laufende Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf den entsprechenden Konten erfassen und diese Konten abschließen;
  3. Buchungssätze auf Basis von Belegen bzw. Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden sowie deren Erfolgswirksamkeit erkennen und interpretieren;
  4. die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden, die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen;
  5. Originalbelege auf ihre Korrektheit überprüfen und verbuchen.

Lehrstoff:

Laufende Geschäftsfälle mit Umsatzsteuer (vorwiegend aus Handelsbetrieben) in der Doppelten Buchführung (Verbuchung auf Konten inklusive Abschluss), Umsatzsteuer.

Buchungssätze vorwiegend anhand von Originalbelegen.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Geschäftsfälle im Zusammenhang mit dem Rechnungsausgleich verbuchen;
  2. Buchungen im Zusammenhang mit Bankauszügen erkennen und verbuchen;
  3. Buchungssätze unter Berücksichtigung der verschiedenen Steuern bilden;
  4. Buchungssätze hinsichtlich der Erfolgswirksamkeit begründen;
  5. Originalbelege auf ihre Korrektheit überprüfen und verbuchen;
  6. Fremdwährungen umrechnen;
  7. Auslandsgeschäfte verbuchen.

Lehrstoff:

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Rechnungsausgleich, Verbuchung von Steuern, Buchungen im Zusammenhang mit dem Bankkonto,

zusammenfassende Belegbeispiele.

Auslandsgeschäfte und Fremdwährungsumrechnungen.

Einsatz fachspezifischer Software.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. den Anschaffungswert und die Abschreibung ermitteln und verbuchen;
  2. laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit Anlagen erfassen;
  3. Anlagenzugänge und -abgänge verbuchen;
  4. ein Anlagenverzeichnis führen und erklären;
  5. die verschiedenen Arten der Erfolgsermittlung unterscheiden;
  6. das System der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) in Grundzügen erklären;
  7. beurteilen, welche Geschäftsfälle Betriebseinnahmen oder -ausgaben darstellen;
  8. Belege für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung prüfen und bearbeiten;
  9. Geschäftsfälle in einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen;
  10. Nebenbücher führen;
  11. eine Umsatzsteuervoranmeldung für einen Einnahmen-Ausgabenrechner erstellen;
  12. den Erfolg in der EAR ermitteln.

Lehrstoff:

Anlagenbewertung:

Rechengrößen der Anlagenabschreibung, Anlagenzugänge, Anlagenabgänge, Anlagenverzeichnis.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR); inklusive Nebenbücher:

Erfolgsermittlung in der EAR inklusive Umsatzsteuervoranmeldung (UVA).

Laufende Geschäftsfälle.

Einsatz fachspezifischer Software.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die wesentlichen Unterschiede zwischen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung erklären;
  2. Einstandspreise mit Hilfe der Bezugskalkulation ermitteln;
  3. Kosten ermitteln und Gemeinkostenzuschlagssätze ermitteln;
  4. einfache Kalkulationen für unterschiedliche Betriebe und Branchen durchführen;
  5. Verkaufspreise berechnen;
  6. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen sowie deren Erfolgswirksamkeit beurteilen.

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung, Absatzkalkulation.

Laufende Geschäftsfälle.

Einsatz fachspezifischer Software.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
  2. Deckungsbeiträge berechnen und interpretieren;
  3. Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen sowie diese kostenrechnerisch und betriebswirtschaftlich beurteilen;
  4. laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen;
  5. den Auszahlungsbetrag bei Sonderzahlungen ermitteln;
  6. Löhne und Gehälter inklusive lohn- und gehaltsabhängiger Abgaben verbuchen;
  7. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen.

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Teilkostenrechnung inklusive Unternehmensentscheidungen.

Personalverrechnung:

Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen, Gehältern, Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Arbeitnehmerveranlagung.

Laufende Geschäftsfälle.

Einsatz fachspezifischer Software bzw. Tabellenkalkulation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen der Bewertung erklären und die entsprechenden Bewertungsprinzipien anwenden;
  2. Aufwände und Erträge in der doppelten Buchführung periodenrichtig erfassen;
  3. die Notwendigkeit von Rückstellungen erkennen und die erforderlichen Buchungen in Zusammenhang mit Rückstellungen durchführen;
  4. eine Warenbewertung durchführen und die notwendigen Buchungen tätigen;
  5. die Forderungen bewerten und die notwendigen Buchungen durchführen;
  6. die Anlagenabschreibung ermitteln und verbuchen;
  7. den Jahresabschluss für Einzelunternehmen durchführen;
  8. Fallstudien mit einer Verknüpfung zu Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement bearbeiten.

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Grundlagen der Bilanzierungsgrundsätze inklusive Bilanzierungsvorschriften, Bewertung von Vorräten, Anlagenbewertung, Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen.

Abschluss von Einzelunternehmen.

Case Studies.

Einsatz fachspezifischer Software, Tabellenkalkulation.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können Fallstudien mit einer Verknüpfung zu Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement bearbeiten.

Lehrstoff:

Case Studies.

Einsatz fachspezifischer Software, Tabellenkalkulation.

Schularbeiten:

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten (mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement“).

4.5 RECHT

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen;
  2. die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden;
  3. die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden;
  4. die grundlegenden Rechtsvorschriften und –quellen benennen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Rechtsordnung:

Juristische Begriffe, Abgrenzungen, Rechtsanwendung.

Zugang zum Recht:

Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, Ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts.

Privatrecht:

Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuld-, Vertrags-, Schadenersatzrecht.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen;
  2. die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden;
  3. die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden;
  4. die grundlegenden Rechtsvorschriften und –quellen benennen.

Lehrstoff:

Privatrecht:

Ausgewählte Aspekte des Privatrechts.

Arbeitsrecht:

Grundzüge des Arbeitsrechts, Sozialversicherung.

Immaterialgüterrecht:

Ausgewählte Bereiche des Immaterialgüterrechts (zB Urheberrecht).

Grundlagen des Exekutions- bzw. Insolvenzverfahrens, Privatkonkurs.

4.6 OFFICEMANAGEMENT

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundbestandteile der Computer-Hardware und des Betriebssystems nennen;
  2. Dateien lokal und online verwalten;
  3. freigegebene Netzwerkressourcen nutzen;
  4. Daten in einem vorgegeben Zeitrahmen erfassen und bearbeiten;
  5. Daten zügig über die Tastatur eingeben;
  6. Schriftstücke unter Berücksichtigung der ÖNORM erstellen, formatieren und korrigieren;
  7. Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten;
  8. private und geschäftliche Schriftstücke formal richtig erstellen;
  9. umfangreiche Schriftstücke erstellen;
  10. Webseiten aufrufen und die Informationen filtern und nutzen;
  11. gezielt recherchieren sowie Inhalte drucken, herunterladen und speichern;
  12. Dateien komprimieren und hochladen;
  13. online kommunizieren;
  14. soziale Netzwerke, Daten sowie Programme bewusst und sorgfältig nutzen sowie die Gefahren des Internets abschätzen;
  15. mit Daten sicher umgehen;
  16. die Grundzüge des Urheberrechts beschreiben;
  17. Präsentationen zielgruppengerecht erstellen und präsentieren;
  18. Standardsoftware aus dem Bereich Tabellenkalkulation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen.

Lehrstoff:

Hardware, Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Textverarbeitung:

Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, alltägliche und geschäftliche Schriftstücke, aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Präsentation:

Fortgeschrittene Präsentationstechniken und -richtlinien.

Internet:

Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.

Tabellenkalkulation:

Grundlagen der Tabellenkalkulation.

Gesetzliche Bestimmungen:

Grundzüge des Urheberrechts.

Grundlagen der IT-Security:

Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

5. KUNST UND GESTALTUNG

5.1 KUNST- UND KULTURGESCHICHTE

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. kunst- und kulturgeschichtliche Grundbegriffe benennen und diese anwenden;
  2. Gestaltqualitäten an Artefakten und Naturphänomenen erkennen und angemessen beschreiben;
  3. ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen und Stile beschreiben sowie diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen;
  4. Fragestellungen und Methoden zur Werkerschließung entwickeln;
  5. Methoden zur Werkerschließung angemessen anwenden;
  6. Werke in Grundzügen entschlüsseln sowie mit dem im Unterricht erworbenen Wissen decodieren, auslegen und interpretieren;
  7. in der vergleichenden Werkbetrachtung durch selbstständige Auseinandersetzung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären;
  8. Funktionen der Kunst im jeweiligen kulturgeschichtlichen Kontext erläutern.

Lehrstoff:

Ausgewählte Grundbegriffe der Kunstgeschichte:

Kunst-, Werk- bzw. Bildbegriff, Epoche, Perioden, Gattung, Stil, Genre.

Struktur, Komposition, Artefakte von den Anfängen ästhetischer Produktion bis zu den frühen Hochkulturen.

Werkbetrachtung:

Methoden der Werkbetrachtung, epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Bildthemen, Mythen und Weltbild (Natur, Götter, Menschen), Symbolsysteme, Anschauungsweisen (Fläche – Raumbeziehung, Formen und Stufen der Abstraktion).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Gestaltqualitäten an Artefakten und Naturphänomenen erkennen und angemessen beschreiben;
  2. ein fachspezifisches Grundvokabular anwenden;
  3. ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen und Stile beschreiben sowie diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen;
  4. Fragestellungen und Methoden zur Werkerschließung entwickeln und angemessen anwenden;
  5. Werke in Grundzügen entschlüsseln sowie mit dem im Unterricht erworbenen Wissen decodieren, auslegen und interpretieren;
  6. in der vergleichenden Werkbetrachtung durch selbstständige Auseinandersetzung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären;
  7. Funktionen der Kunst im jeweiligen kulturgeschichtlichen Kontext erläutern.

Lehrstoff:

Ausgewählte Aspekte der Kulturgeschichte:

Anthropologie, Ideengeschichte, Mentalitätsgeschichte, Alltagsgeschichte, Genderdebatte, usw.

Artefakte von der Antike bis zum Mittelalter.

Werkbetrachtung:

Methoden der Werkbetrachtung, epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Bildthemen, Mythen und Weltbild (Natur, Götter, Menschen), Symbolsysteme, Anschauungsweisen, (Fläche – Raumbeziehung, Perspektiven, Formen und Stufen der Abstraktion), Aspekte der Wahrnehmungs- und Kunstpsychologie.

Exemplarische thematische Längsschnitte.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen und Stile beschreiben sowie diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen;
  2. Fragestellungen und Methoden zur Werkerschließung entwickeln und angemessen anwenden;
  3. Werke auslegen und interpretieren;
  4. in der vergleichenden Werkbetrachtung durch selbstständige Auseinandersetzung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären;
  5. angemessenes fachspezifisches Vokabular verwenden;
  6. exemplarisch die Rolle der Künstlerinnen und Künstler in der Gesellschaft sowie deren kreativen Schaffensprozesse in Geschichte sowie Gegenwart verstehen und bewerten;
  7. sich selbst Informationen beschaffen, Informationsquellen vergleichen und kritisch beurteilen sowie diese nach der gängigen Praxis vorwissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung fremden geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren.

Lehrstoff:

Ausgewählte Grundbegriffe der Kunstgeschichte:

Kunst-, Werk- bzw. Bildbegriff, Epoche, Perioden, Gattung, Stil, Genre, Struktur, Komposition usw.

Ausgewählte Grundbegriffe der Kulturgeschichte:

Im Sinn der Neuen Kulturgeschichte interdisziplinär aus (historischer) Anthropologie, Ideengeschichte, Mentalitätsgeschichte, Alltagsgeschichte, Genderdebatte, usw.

Artefakte von der Renaissance bis zum Rokoko.

Werkbetrachtung:

Methoden der Werkbetrachtung, epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Bildthemen und Auftraggeber, Mythen und Weltbild (Natur, Götter, Menschen), Zeichen- und Symbolsysteme, Gesamtkunstwerk, Anschauungsweisen (Fläche – Raumbeziehung, Stufen der Abstraktion), Aspekte der Wahrnehmungs- und Kunstpsychologie.

Themen- und genrebezogene Längsschnitte.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen und Stile beschreiben sowie diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen;
  2. Fragestellungen und Methoden zur Werkerschließung entwickeln und angemessen anwenden;
  3. Werke auslegen und interpretieren;
  4. in der vergleichenden Werkbetrachtung durch selbstständige Auseinandersetzung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären;
  5. angemessenes fachspezifisches Grundvokabular verwenden;
  6. exemplarisch die Rolle der Künstlerinnen und Künstler in der Gesellschaft sowie deren kreative Schaffensprozesse in Geschichte bzw. Gegenwart verstehen, vergleichen und bewerten;
  7. sich selbst Informationen beschaffen, Informationsquellen vergleichen und kritisch beurteilen sowie diese nach der gängigen Praxis vorwissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung fremden geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren.

Lehrstoff:

Ausgewählte Grundbegriffe der Kunstgeschichte:

Kunst-, Werk- bzw. Bildbegriff, Epoche, Perioden, Gattung, Stil, Genre, Struktur, Komposition usw.

Ausgewählte interdisziplinäre Aspekte der Kulturgeschichte:

(historische) Anthropologie, Kultur-, Kunst- und Bildwissenschaften, Ideengeschichte, Mentalitätsgeschichte, Alltagsgeschichte, Genderdebatte, usw.

Artefakte vom Klassizismus bis zum Impressionismus.

Werkbetrachtung:

Methoden der Werkbetrachtung, epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Bildthemen und Auftraggeber, Mythen und Weltbild (Natur, Götter, Menschen), Zeichen- und Symbolsysteme, Anschauungsweisen (Fläche – Raumbeziehung, Stufen der Abstraktion).

Themen- und genrebezogene Längsschnitte.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen und Stile beschreiben sowie diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen;
  2. Fragestellungen und Methoden zur Werkerschließung kritisch reflektieren und angemessen anwenden;
  3. Werke auslegen und interpretieren;
  4. die Differenzen zwischen Begriff und Anschauung sowie Text und Bild erklären;
  5. angemessenes fachspezifisches Vokabular anwenden;
  6. exemplarisch Künstlerpersönlichkeiten und deren Schaffensprozesse darstellen, in Relation zum Entstehungskontext stellen, sowie Wirkungsabsicht und Wirkung erläutern;
  7. exemplarisch die Rolle der Künstlerinnen und Künstler in der Gesellschaft, in Geschichte bzw. Gegenwart erklären, vergleichen und bewerten;
  8. historische gesellschaftliche bzw. kulturelle Situationen und Vorgänge mit gegenwärtigen vergleichen und kritisch reflektieren;
  9. kultur- und kunsthistorische Inhalte adäquat und medienkompetent vermitteln.

Lehrstoff:

Artefakte von den Wegbereitern der Moderne bis zur Postmoderne.

Werkbetrachtung:

Vergleichende Werkbetrachtung, Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Themen und Aufgaben, Mythologien, Weltbilder und Symbolsysteme, Geschlechterrollen, Anschauungsweisen (Fläche – Raumbeziehung, Perspektiven, Formen und Stufen der Abstraktion), Original versus Reproduktion.

Kunsthandwerk, Design und Warenästhetik.

Erweiterter Kunstbegriff und intermediäre Kunst.

Visuelle Kommunikation (Werbung, Alltagsästhetik usw.), Medienästhetik.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen und Stile beschreiben sowie diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen;
  2. Fragestellungen und Methoden zur Werkerschließung kritisch reflektieren und angemessen anwenden;
  3. Werke auslegen und interpretieren;
  4. die Differenzen zwischen Begriff und Anschauung sowie Text und Bild erklären;
  5. angemessenes fachspezifisches Vokabular anwenden;
  6. exemplarisch Künstlerpersönlichkeiten und deren Schaffensprozesse darstellen, in Relation zum Entstehungskontext stellen, sowie Wirkungsabsicht und Wirkung erläutern;
  7. exemplarisch die Rolle der Künstlerinnen und Künstler in der Gesellschaft, in Geschichte bzw. Gegenwart erklären, vergleichen und bewerten;
  8. historische gesellschaftliche bzw. kulturelle Situationen und Vorgänge mit gegenwärtigen vergleichen und kritisch reflektieren;
  9. kultur- und kunsthistorische Inhalte adäquat und medienkompetent vermitteln;
  10. Institutionen der Kunst- und Kulturvermittlung beschreiben.

Lehrstoff:

Artefakte der Gegenwart.

Werkbetrachtung:

Vergleichende Werkbetrachtung, aktuelle Themen, Inhalte und Medien, Weltbilder und Symbolsysteme.

Institutionen der Kunst- und Kulturvermittlung, Kunstmarkt.

5.2 MEDIALE DARSTELLUNGSVERFAHREN

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. bildnerische Mittel und Prinzipien der Gestaltung zuordnen;
  2. die wichtigsten Regeln der Komposition und Farbgestaltung erklären und anwenden;
  3. Gestaltungsprinzipien in herkömmlichen und elektronischen Medien anwenden;
  4. Ideen und Botschaften in Kombination von Bild und Text vermitteln;
  5. Objekte und Sachverhalte frei skizzierend sowie konstruktiv darstellen;
  6. einfache Formen räumlich darstellen und sie mit unterschiedlichen Oberflächen versehen;
  7. technische Grundlagen von modernen Kameras erklären und nutzen;
  8. themengerechte Werkzeuge und Funktionen in aktuellen professionellen Computerprogrammen nutzen;
  9. Fachsprache für die Kommunikation medienspezifischer Inhalte anwenden;
  10. private bzw. öffentliche Anwendungen eigener und fremder Bilder unterscheiden.

Lehrstoff:

Erstellung und Bearbeitung eigenen Bilder und Werke:

Gestaltungsgrundlagen, Bildaufbau und Komposition, zeichnerische und malerische Darstellungsarten, Darstellung von Raum und Tiefe, malerische, grafische Bildqualitäten.

Farben, Farbmodelle, Formensprache, Bild-Text-Montagen, technische Grundlagen.

Fotografie:

Gebrauchsweisen und Arten der Fotografie, Grafik und Computergrafik.

Formate, Dateiformate.

Entwurfstechniken:

Entwurf, Ausdruck der Materialien (farbliche, haptische, formale Qualitäten).

Medienspezifische Fachsprache.

Kreativitätsübungen, experimentelles Arbeiten.

Intim- und Privatsphäre versus Öffentlichkeit.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Aufgaben mit facheinschlägigen, aktuellen Computerprogrammen durchführen;
  2. Möglichkeiten moderner Kameras für die Bildgestaltung nutzen;
  3. grafische und malerische Gestaltungsprinzipien anhand von Beispielen identifizieren und anwenden;
  4. medienspezifische, historische und zeitgenössische Bildsprachen identifizieren und analysieren;
  5. einfache Regeln der Typografie und Layoutgestaltung beschreiben sowie bestimmte Botschaften mittels Bild, Text, Farbe und Form entsprechend der Aufgabenstellung gestalten;
  6. Präsentations- und Dokumentationsmaterial erstellen;
  7. ihre Werke präsentieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkbetrachtung und Werkanalyse.

Experimentelles und konzeptionelles Arbeiten:

Layout, Typografie, Grundlagen des Urheber- und Persönlichkeitsrecht, Präsentations- und Dokumentationsmaterial, intermediale Darstellungsverfahren, fortgeschrittene Computergrafik und Bildbearbeitung, Printqualität.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. bereits bekannte Werkzeuge der facheinschlägigen Programme angemessen auswählen und anwenden;
  2. Fachliteratur und Internet für die Recherche und Konzeption nutzen;
  3. fachspezifische Begriffe detailliert erklären und beschreiben;
  4. themenbezogene Visualisierungs-Strategien entwickeln und umsetzen;
  5. die technischen Möglichkeiten einer modernen Kamera für komplexe Aufgabenstellungen mit facheinschlägigen Programmen kombinieren;
  6. die Möglichkeiten eines Fotostudios nutzen;
  7. mit herkömmlichen Gestaltungsmitteln reichhaltige ästhetische Werke schaffen.

Lehrstoff:

Werkbetrachtung und Werkanalyse.

Konzeptionelles Arbeiten, grafisches und malerisches Gestalten:

Digitaler Workflow, Retusche und Bildmontage, fotografische Parameter und manuelle Einstellungen, Lichttechnik und Studiofotografie, Arten der Veröffentlichung von Werken, das Format Fotobuch.

Arbeit mit Fachliteratur.

Rezeption fachspezifischen zeitgenössischen Schaffens.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Prinzipien und Techniken visueller Narrationen nennen und nutzen;
  2. grundlegende Werkzeuge aktueller bzw. professioneller Mittel und Programme beschreiben;
  3. Bewegung in Bilder übersetzen;
  4. Maßnahmen des Kommunikationsdesign medienspezifisch zuordnen;
  5. Grundprinzipien von Rhythmus und Bewegung medienspezifisch aufzählen;
  6. themenbezogene Konzepte zur Bildgestaltung entwickeln.

Lehrstoff:

Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten:

Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe.

Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Prinzipien und Techniken visueller Narrationen anwenden;
  2. mit Bewegung in Bildern experimentieren;
  3. grundlegende Werkzeuge aktueller bzw. professioneller Mittel und Programme themenspezifisch nutzen;
  4. Maßnahmen des Kommunikationsdesigns medienspezifisch umsetzen;
  5. Grundprinzipien von Rhythmus und Bewegung medienspezifisch verwenden;
  6. entwickelte Konzepte zur Bildgestaltung einzeln oder im Team selbstständig realisieren.

Lehrstoff:

Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten:

Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe.

Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Prinzipien und Techniken visueller Narrationen angemessen anwenden;
  2. unterschiedliche Bewegungsdarstellungen konzipieren;
  3. grundlegende Werkzeuge aktueller bzw. professioneller Mittel und Programme themenspezifisch anwenden;
  4. Maßnahmen des Kommunikationsdesign auch in Bezug auf die eigenen Werke einsetzen;
  5. Rhythmus und Bewegung als komplexe Gestaltungsmittel medienspezifisch nutzen;
  6. komplexe Konzepte zur Bildgestaltung einzeln oder im Team selbstständig realisieren;
  7. mit Abstraktion experimentieren;
  8. Medien zum Erzeugen von Illusion einsetzen.

Lehrstoff:

Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten:

Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe.

Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren, Abstraktion, Illusion.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Prinzipien und Techniken visueller Narrationen angemessen anwenden;
  2. Werkzeuge aktueller bzw. professioneller Mittel und Programme themenspezifisch kombinieren;
  3. Maßnahmen des Kommunikationsdesigns auch in Bezug auf die eigenen Werke einsetzen;
  4. dramaturgische Maßnahmen als Gestaltungsmittel medienspezifisch planen und kombinieren;
  5. komplexe Konzepte zur Werkgestaltung einzeln oder im Team selbstständig realisieren;
  6. mit Abstraktion experimentieren;
  7. Medien zum Erzeugen von Illusion einsetzen.

Lehrstoff:

Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten:

Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe.

Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren, Abstraktion, Illusion.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. komplexe praxisorientierte Projekte planen und realisieren;
  2. diese Projekte adressenadäquat aufbereiten, analysieren und vorstellen;
  3. sich mit komplexen künstlerischen und medienspezifischen Inhalten kritisch auseinandersetzten.

Lehrstoff:

Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten:

Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe.

Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren.

Ausstellungtexte und „Artist´s Statements“.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. komplexe praxisorientierte Projekte planen und realisieren;
  2. diese Projekte adressenadäquat aufbereiten, analysieren und vorstellen;
  3. sich mit komplexen künstlerischen und medienspezifischen Inhalten kritisch auseinandersetzten.

Lehrstoff:

Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten:

Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe.

Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren.

Ausstellungtexte und „Artist´s Statements“.

5.3 ATELIER FÜR RÄUMLICHES GESTALTEN

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Form- und Gestaltungsideen generieren und weiterentwickeln;
  2. Materialbeschaffenheiten erkunden und verbalisieren;
  3. Materialexperimente als Grundlage für die Entwicklung von Gestaltungsideen nutzen;
  4. Ideen skizzenhaft und konstruktiv darstellen;
  5. die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung beschreiben und diese beachten;
  6. Werkzeuge richtig einsetzen;
  7. ihre Gestaltungsideen in erlernten Techniken konsequent realisieren;
  8. einfache Fachbegriffe verwenden.

Lehrstoff:

Idee:

Methoden der Ideen- und Formfindung.

Entwurf:

Visualisierung und Kommunikation von Ideen (Skizze, Werkzeichnung, Modell).

Material:

Materialkunde, Materialexperiment.

Technik:

Werkzeugkunde, Sicherheits- und Schutzbestimmungen, Fachterminologie, Materialadäquater Werkzeugeinsatz.

Umsetzung:

Einfache Realisierungsstrategien und Grundlagen des Zeitmanagements, Verbindungstechniken in Abhängigkeit vom Material (physikalisch, chemisch und mechanisch), plastische Formgebungsverfahren (subtraktiv und additiv).

Dokumentation:

Arbeitsschritte.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. verschiedene Form- und Gestaltungsideen generieren und weiterentwickeln;
  2. einen Entwurf der Aufgabenstellung entsprechend, begründen;
  3. aufgabenbezogene Techniken zur Herstellung der Objekte anwenden;
  4. räumliche Modelle (je nach Verwendungsabsicht) herstellen;
  5. räumliche Gestaltungen zum menschlichen Körper in Beziehung setzen.

Lehrstoff:

Idee (aufbauend und vertiefend):

Methoden der Ideen- und Formfindung.

Entwurf (aufbauend und vertiefend):

Visualisierung und Kommunikation von Ideen (Skizze, Plan, Werkzeichnung, Modell), Objektfunktionen.

Material (aufbauend und vertiefend):

Materialkunde, Materialexperiment.

Technik (aufbauend und vertiefend):

Werkzeugkunde, Sicherheits- und Schutzbestimmungen, Fachterminologie.

Umsetzung (aufbauend und vertiefend):

Realisierungsstrategie und Zeitmanagement, Verbindungstechniken in Abhängigkeit vom Material (physikalisch, chemisch und mechanisch), Formgebungsverfahren in Plastik und Skulptur.

Dokumentation (aufbauend und vertiefend):

Arbeitsschritte.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Gestaltungszusammenhänge wahrnehmen und solche herstellen;
  2. Objektoberflächen als eigene Gestaltungsebene betrachten und nutzen;
  3. ästhetische, physikalische, ökologische und ökonomische Aspekte von Materialien einander gegenüberstellen;
  4. Affinitäten und Differenzen von kulturgeschichtlichen oder künstlerischen Artefakten zur eigenen Arbeit feststellen;
  5. ihren Arbeitsprozess dokumentieren und präsentieren;
  6. ihre Gestaltungsvorstellungen engagiert und konsequent verwirklichen.

Lehrstoff:

Idee (aufbauend und vertiefend):

Methoden der Ideen- und Formfindung, Wahrnehmung der bestehenden Gestaltungslösungen.

Entwurf (aufbauend und vertiefend):

Visualisierung und Kommunikation von Ideen (Skizze, Plan, Werkzeichnung, Modell), Objektfunktionen.

Material (aufbauend und vertiefend):

Materialkunde, Materialexperiment.

Technik (aufbauend und vertiefend):

Werkzeugkunde, Sicherheits- und Schutzbestimmungen, Fachterminologie, differenzierte Anwendung maschinenunterstützer Bearbeitungsverfahren.

Umsetzung (aufbauend und vertiefend):

Realisierungsstrategie und Zeitmanagement, Verbindungstechniken in Abhängigkeit vom Material (physikalisch, chemisch und mechanisch), Abwandlung formgebender Verfahren in Plastik und Skulptur.

Dokumentation (aufbauend und vertiefend):

Arbeitsschritte, prozessbegleitende Reflexionen, Gestaltung einer Präsentation.

5.4 ATELIER FÜR FLÄCHIGES GESTALTEN

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die bildnerischen, ideellen und technischen Mittel des flächigen Gestaltens anwenden;
  2. mit spezifischem Fachvokabular Arbeitsprozesse und Werke beschreiben;
  3. verantwortungsvoll in der Handhabung der Werkzeuge und der Materialien agieren;
  4. Aufgaben zielorientiert durchführen.

Lehrstoff:

Technische und ideelle Mittel des flächigen Gestaltens:

Entwurf, Skizze, Studien vor dem Objekt, Darstellung aus der Vorstellung, Formfindung.

Materialkunde.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die bildnerischen, ideellen und technischen Mittel des flächigen Gestaltens angemessen einsetzen;
  2. Arbeitsprozesse und Werke mit spezifischem Fachvokabular angemessen beschreiben;
  3. die von ihnen verwendeten Werkzeuge, Geräte und Materialien fachgerecht anwenden;
  4. Ideen mit den grundlegenden manuellen Techniken des flächigen Gestaltens realisieren.

Lehrstoff:

Technische und ideelle Mittel des flächigen Gestaltens:

Farbe, Komposition, Oberfläche, Struktur und Textur, Entwurf, Skizze, Studien vor dem Objekt, Punkt, Linie, Fläche.

Werkbetrachtung.

Materialkunde.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über Grundkenntnisse der gestalterischen Techniken des flächigen Gestaltens und können diese weitgehend selbstständig anwenden;
  2. können materialökonomische und ökologische Aspekte in ihren Arbeitsprozess einbeziehen;
  3. können Arbeitsprozesse und Werke dokumentieren und mit spezifischem Fachvokabular beschreiben;
  4. verfügen über Grundlagen der Fachtheorie des flächigen Gestaltens und können die einschlägige Fachterminologie anwenden.

Lehrstoff:

Technische und ideelle Mittel des flächigen Gestaltens:

Farbe, Komposition, Oberfläche, Struktur und Textur, Entwurf und Umsetzung, Experimentieren und Gestalten mit/auf Materialien, Dokumentation der Arbeitsschritte.

Werkbetrachtung.

Materialkunde und Materialökonomie.

6. BEWEGUNG UND SPORT

Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

A.2. SCHULAUTONOMER ERWEITERUNGSBEREICH

1. SCHULAUTONOMER SCHWERPUNKT

PRODUKT DESIGN OBJEKT

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. fachspezifische Begriffe richtig anwenden und dem Werkprozess zuordnen;
  2. werkstoffspezifische Kenntnisse anwenden;
  3. mit Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Arbeitsmaterialien sicher umgehen;
  4. die Gefahren im Umgang mit Maschinen, Materialien und Bearbeitungsverfahren einschätzen sowie entsprechende Sicherheitsvorschriften einhalten;
  5. die erworbenen Grundtechniken in Form eines einfachen Werkstücks umsetzen;
  6. den Ablauf von Gestaltungsprozessen planen und strukturieren (Ideen, Skizzen, Entwürfe, Werkzeichnungen).

Lehrstoff:

Holz:

Schneidengeometrie spanabhebender Werkzeuge, Bauarten der Werkzeuge.

Technische Werkzeichnungen (Darstellung von Ansichten und Schnitten, Schraffuren), Konstruktionslehre (Lineare-, Flächen- und Körperkonstruktionen), Grundlagen der Möbelkonstruktion, Arbeitszeit-, Kosten- und Materialkalkulation.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Form- und Funktionsanalyse, Bedarfserhebung.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Herstellung eines Kleinmöbels, Stationäre Holzbearbeitungsmaschinen, Tischkreissäge und Hobelmaschinen.

Prophylaktische Unfallverhütung.

Keramik:

Kunsthistorische Aspekte räumlichen Gestaltens im freien und angewandten Bereich – Objektkunst. Assemblage, Ready-made, Installation sowie aktuelle Tendenzen, Definitionen des Skulpturbegriffes, Prinzipien der Gestaltung.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Form- und Funktionsanalyse, Dokumentation des Ideenfindungs- und Herstellungsprozesses, Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Umweltschutz und Gesundheitsschutz, Brenntechniken – Brennphasen, Brennkurven, Brennfehler, Brennhilfsmittel, Positivmodell, Gipstechnik, Gießtechnik, Montagetechnik, keramische Formgebungstechniken, Dekorationstechniken.

Metall:

Jahresthema Kleinobjekt und Schmuck, Fachterminologie.

Künstlerischer Prozess:

Ideen- und Formfindung, Übertragung des zweidimensionalen Entwurfs in eine dreidimensionale Form.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Maschinen- und Werkzeugkunde, Sicherheitsvorschriften, Einhaltung von Verarbeitungsvorschriften für Metalle und Legierungen, Verbindungstechniken, plastisch verformende Techniken, chemisch-physikalischer Hintergrund, vollendende Techniken.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Prinzipien der Formensprache umsetzen und diese in Gestaltungsprozesse einbeziehen;
  2. Gestaltung als individuellen Entscheidungsprozess verstehen und eigenständige Ideen entwickeln;
  3. unter Anwendung der entsprechenden Techniken eigene Entwürfe umsetzen;
  4. die Struktur eines Arbeitsprozesses beschreiben und einen Arbeitsplan erstellen;
  5. zur Erstellung einer Recherche aus fachspezifischer Literatur und digitalen Medien Inhalte sammeln und auswählen;
  6. erweitertes technisches Fachwissen in der Umsetzung ihrer individuellen Projekte anwenden;
  7. ihre Arbeitsprozesse vollständig protokollieren;
  8. ästhetische, ökonomische und ökologische Aspekte in ihre Arbeit miteinbeziehen.

Lehrstoff:

Holz:

Planzeichnung, Verbindungsmittel und deren Darstellung, tradierte Holzverbindungen, Plattenwerkstoffe, Arbeitsplan und Protokoll.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Grundlagen des Möbeldesigns, Kategorisierung der Funktionsbereiche des Einrichtens, Dokumentation des Ideenfindungs- und Herstellungsprozesses.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Bandsäge, Tischfräse, Stand- und Langlochbohrmaschine, Handmaschinen, Oberflächenbehandlungsarten, Unfallverhütung.

Keramik:

Definitionen des Skulpturbegriffes, Prinzipien der Gestaltung.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Werkprozess und Werkbetrachtung.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Chemische Zusammensetzung und technische Prinzipien von Gips, Gipstechniken und industrielle Formgebungsverfahren, Arbeitsmassen für gipstechnische Verfahren, Aufbereitung, Qualitätskriterien, Thixothropie, Gipsformen und deren Einsatzbereiche, keramische Formgebungstechniken bzw. Plastik, Dekorationstechniken.

Metall:

Jahresthema Kleinobjekt und Schmuck, Untersuchung des Phänomens Schmuck.

Künstlerischer Prozess:

Ideen- und Formfindung, Experimentieren mit verschiedenen Materialien, Kombination unterschiedlichster Materialien zur Verdeutlichung struktureller Kontraste, Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten, präsentationsfähige Umsetzung der Ideen, Entwürfe und gefertigten Produkte, Dokumentations- und Präsentationsmaterial.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Chemische Hilfsstoffe, deren Nutzung und Gefahren, Entsorgung und Wiedergewinnung, Edelsteinkunde, Fassungsformen und Herstellungstechniken, Konstruktionslehre (Abwicklungen).

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Projektkonzepte im historischen und zeitgenössischen Kontext erstellen;
  2. in ihre Arbeit künstlerische und gestalterische Strömungen mit einzubeziehen;
  3. eigenständige Ideen und Lösungsansätze für die Herstellung eines künstlerisches Unikats oder eines seriellen Produktes entwickeln;
  4. unterschiedliche projektbezogene Materialien vergleichen und analysieren;
  5. Modelle aus adäquaten Werkstoffen erstellen;
  6. im Team Konzepte entwickeln;
  7. in der Umsetzung ihrer Werkstücke erweiterte Techniken anwenden und vertiefend werkstofftechnologische Kenntnisse anwenden.

Lehrstoff:

Holz:

Zeitgenössisches Möbeldesign, Möbelstilkunde, Funktionsanalyse am Objekt, Grundlagen der Produktgestaltung (praktische, ästhetische, symbolische Funktionen, Gestaltungsmerkmale, der Goldene Schnitt).

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Experimentelle Gestaltung zu aktuellen Themen, Nutzung internetbasierter Technologien im Bereich prozessorientierten Arbeitens.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Modellbau zur ersten Visualisierung monoxyler Objekte, Schnitz- und Abtragetechniken,

Keramik:

Designprozesse (Mensch, Objekt, Raumbezug), Objektfunktionen (praktisch, ästhetisch, symbolisch).

Designgeschichte.

Künstlerischer Prozess, Ideen und Formfindung:

Marktrecherche (Zielgruppenanalyse, Produktanalyse), experimentelle Gestaltungsvarianten, Entwicklung von Prototypen, ergonomische Anpassung.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Gips- und Gießtechnik (vom Prototyp zur Serienproduktion, Manufakturen), Technik des Gipsdrehens, Arbeitsmodelle aus verschiedenen Materialien, Positiv- und Negativformen, mehrteiliger Gipsformen, Montagetechnik gegossener keramischer Objektteile, Materialkombinationen, keramischer Formgebungstechniken.

Metall:

Geschichte der Metallgestaltung (Plastik, Skulptur, Gebrauchsgegenstände), Konzepte und Strategien zeitgenössischer Künstler/innen.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Vertiefung und Erweiterung von Konstruktionslehre sowie themen- und aufgabenspezifischen Techniken, Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Sondertechniken, freies Objekt (Objektfunktionen, Analyse von Gestaltungsprozessen, Tendenzen der zeitgenössischen Plastik und Skulptur).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die theoretischen Grundlagen in den Bereichen Holz, Keramik und Metall beschreiben;
  2. in der Umsetzung ihrer Werkstücke erweiterte Techniken und vertiefend werkstofftechnologische Kenntnisse anwenden;
  3. eine Arbeits-und Projektdokumentation nach Kriterien des Projektmanagements erstellen;
  4. Präsentationen entsprechend ihrer Ideen, Entwürfe und Produkte konzipieren;
  5. selbstständig und im Team arbeiten;
  6. erweitertes technisches Fachwissen in der Umsetzung ihrer individuellen Projekte anwenden.

Lehrstoff:

Holz:

Klassische und moderne Skulptur, vertieftes Fachwissen Wald, Baum und Holz, Bestimmung von Holzarten, technische Eigenschaften von Holz und Plattenwerkstoffen.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Dokumentation des Ideenfindungs- und Herstellungsprozesses, Auseinandersetzung mit freier und funktionaler Form.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Kettensäge, Objekte aus dem Stamm oder Blockverleimung, Skulptur bzw. Plastik unter Berücksichtigung der Materialbesonderheiten.

Keramik:

Entstehungsgeschichte von Keramik und Glasuren.

Künstlerischer Prozess, Ideen und Formfindung:

Auseinandersetzung mit freier und funktionaler Form, Dokumentation des Ideenfindungs- und Herstellungsprozesses.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Silikatchemie (Glasurrohstoffe und ihre Eigenschaften), färbende Rohstoffe, Segerformel, Eutektikum, Glasurtechnologie (Glasurarten und ihre Eigenschaften), Gips- und Gießtechnik (vom Prototyp zur Serienproduktion, Technik des Gipsdrehens, Positiv- und Negativformen, mehrteilige Gipsformen), Montagetechnik gegossener keramischer Objektteile, Materialkombinationen, keramische Formgebungstechniken.

Metall:

Methoden der Betrachtung und Analyse von Werken der Designgeschichte, Grundlagen der Produktgestaltung (Objektfunktionen wie praktisch, ästhetisch oder symbolisch).

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Modellbau, Werkzeuge zur Herstellung von seriellen Teilen, industrielle Umformungs- und Produktionsverfahren.

Produktdesign:

Einblicke in die Designgeschichte, Bedeutung des Designs für Unternehmen, Form und Funktion (Beschreibung, Analyse, Bewertung), Marktrecherche (Zielgruppenanalyse, Konkurrenzanalyse, Trendanalyse), Strategien- und Konzeptentwicklung für individuelle Projekte.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. themengebunden mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad entwerfen;
  2. künstlerische und kulturhistorische Aspekte in ihre künstlerische Gestaltung mit einbeziehen;
  3. Technologien und Werkstoffe projektadäquat auswählen;
  4. Ideen, Entwürfe und Produkte mit erweitertem technischen Fachwissen präsentationsfähig umsetzen;
  5. ihr Fachwissen terminologisch richtig kommunizieren;
  6. interdisziplinär arbeiten und unter diesem Anspruch entsprechend Präsentationen erstellen;
  7. Strategien und Konzepte für ein individuelles Projekt entwickeln.

Lehrstoff:

Holz:

Anwendung der Fachterminologie (zB bei Präsentationen, Fachgesprächen).

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Fachspezifische Grundlagenforschung.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Skulpturale oder funktionale Umsetzung einer Themenstellung, Einsatz der entsprechenden Materialien, Handwerks- und Maschinentechniken.

Keramik:

Werkstoffterminologie und Werkstofftechnologie, Fachvokabular.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Fachspezifische Grundlagenforschung.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Freie oder angewandte Umsetzung einer Themenstellung, Projektentwicklung, prozessorientiertes Arbeiten.

Metall:

Ästhetische Konzepte, Kunsttheorien, Museums- und Galeriebetrieb, Referenzkünstlerinnen und -künstler, Fachvokabular.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Modelle, Umsetzung funktionaler oder skulpturaler Entwürfe mit hohem inhaltlichen Anspruch, Analyse von Gestaltungsprozessen, Kalkulation und Organisation des Arbeitsablaufs.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Serielle Techniken, Materialanalyse, freie oder angewandte Umsetzung einer Themenstellung, Projektentwicklung, prozessorientiertes Arbeiten.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. themengebunden mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad entwerfen;
  2. künstlerische und kulturhistorischer Aspekte in ihre künstlerische Gestaltung mit einbeziehen;
  3. Technologien und Werkstoffe projektadäquat auswählen;
  4. Ideen, Entwürfe und Produkte mit erweitertem technischen Fachwissen präsentationsfähig umsetzen;
  5. ihr Fachwissen terminologisch richtig kommunizieren;
  6. interdisziplinär arbeiten und unter diesem Anspruch entsprechend Präsentationen erstellen;
  7. Strategien und Konzepte für ein individuelles Projekt entwickeln.

Lehrstoff:

Materialien:

Holz, Keramik, Metall.

Prozessorientiertes Arbeiten:

Vermarktung und Selbstpräsentation, Analyse von Gestaltungsprozessen, interdisziplinäre Recherche, Vertiefung und Erweiterung von themen- und aufgabenspezifischen Techniken.

Gestaltungsprojekt:

Prozessbegleitende themenbezogene kunst- und kulturgeschichtliche Reflexionen bzw. Werkanalysen.

Ausführung der künstlerisch gestalterischen Projektarbeit, Dokumentation und Präsentation.

Produktentwicklung:

Dokumentation der Arbeitsphasen, kulturhistorischer Hintergrund, Material-, Zeit- und Kostenkalkulation, persönlicher Zugang, Interpretation des Themas unter Einbeziehung historischer und aktueller Zusammenhänge, Referenzkünstlerinnen und -künstler, Materialanalyse, Modelle, Techniken und Materialien.

PRODUKT DESIGN TEXTIL

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über Grundlagen im fachbezogenen Projektmanagement;
  2. haben vertiefende werkstoff- und werkzeugtechnologische Kenntnisse;
  3. können grundlegende Fachtermini nennen;
  4. können ästhetische Kriterien im Design erkennen und differenzieren;
  5. können adäquate Arbeitsbedingungen und Sicherheitsvorschriften benennen und diese berücksichtigen.

Lehrstoff:

Direkte und indirekte Drucktechniken:

Fachtheorie, Entwurf, werkstoff- und werkzeugtechnologische Grundlagen, Farbtheorie, direkte und indirekte Reservierungstechniken, experimentelle Färbetechniken, experimentelle Drucktechniken.

Oberflächengestaltung:

Fachtheorie, Entwurf, werkstoff- und werkzeugtechnologische Grundlagen, analoge und digitale Gestaltungsprozesse, Verbundtechniken, Materialkombinationen.

Knüpf- und Webtechniken:

Fachtheorie, Entwurf, werkstoff- und werkzeugtechnologische Grundlagen, einfache Webgeräte, elementare Webtechniken, Flechten.

Elementarmorphologie:

Systematik der textilen Techniken, Fasererkennung, Materialanalyse, Fasereigenschaften, Textilentwicklung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Ideenfindung durch praktische und experimentelle Tätigkeiten veranschaulichen;
  2. die Komplexität verschiedener Werkstoffe sowie deren Verarbeitungs- und Bearbeitungsverfahren erklären;
  3. Ideen in kompositorischer, ästhetischer, manueller Tätigkeit, auch CAD-unterstützt, umsetzen;
  4. mit diversen Ausdrucksmittel zur Realisierung ihrer Ideen experimentieren;
  5. fachbezogenes Projektmanagement anwenden.

Lehrstoff:

Direkte und indirekte Drucktechniken:

Komposition, Ästhetik, Ideen- und Formfindung, Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken, analoge und digitale Gestaltungsprozesse, experimentelle Drucktechniken, Siebdruck.

Oberflächengestaltung:

Komposition, Ästhetik, Ideen und Formfindung, Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken, Gestaltungsprozesse, projektbezogene, experimentelle Materialerkundung, dreidimensionale Formgebung.

Knüpf- und Webtechniken:

Komposition, Ästhetik, Ideen und Formfindung, Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, diverse Webgeräte, Gestaltungsprozesse, Web- und Knüpftechniken.

Interdisziplinäres Atelier:

Künstlerischer Prozess, Ideen und Formfindung, verschiedene Textilien, artfremde Materialien, interdisziplinäre, fachübergreifende Konzepte.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. mittels diverser Medien für ihre Gestaltungsprozesse recherchieren;
  2. soziokulturelle und historische Bezüge im Gestaltungsprozess berücksichtigen;
  3. werkstoff- und werkzeugtechnologische Anwendungen unterscheiden;
  4. ihre Ideen und Themen mittels adäquater Ausdrucksmittel kommunizieren;
  5. einen vertiefenden exemplarischen Gestaltungsprozess, auch CAD unterstützt, planen und realisieren.

Lehrstoff:

Direkte und indirekte Drucktechniken:

Prozessbegleitende Recherche, Projektplanung, Präsentation, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, analoge und digitale Druckvorstufen, Spezialdrucktechniken, Herstellungsverfahren in diversen Kulturen.

Oberflächengestaltung:

Prozessbegleitende Recherche, Projektplanung, Präsentation, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, Materialkombinationen im Experiment, Oberflächenstrukturen, Herstellungsverfahren in diversen Kulturen.

Knüpf- und Webtechniken:

Prozessbegleitende Recherche, Projektplanung, Präsentation, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, erweiterte Web- und Ajourtechniken, textile Verbindungstechniken, Herstellungsverfahren in diversen Kulturen.

Interdisziplinäres Atelier:

Konzeptionelles Experiment, Auseinandersetzung mit formgebenden Konzepten, sozioökologische Analysen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. bestehende Werke einer Werkanalyse unterziehen;
  2. Handlungsabläufe in Bezug auf eigenständige und teamorientierte Durchführung analysieren;
  3. konzeptuelle und vermittelnde Texte unter Verwendung der Fachterminologie erstellen;
  4. einen vertiefenden exemplarischen Gestaltungsprozess planen und realisieren.

Lehrstoff:

Direkte und indirekte Drucktechniken:

Teamorientierte Gestaltungsprozesse, Dokumentation, Werkanalyse, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, Rapportierung, Textilausrüstung.

Oberflächengestaltung:

Teamorientierte Gestaltungsprozesse, Dokumentation, Werkanalyse, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, An-, Ein- und Aufbringen sowie Herauslösen von Materialien.

Knüpf- und Webtechniken:

Teamorientierte Gestaltungsprozesse, Dokumentation, Werkanalyse, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, analoge und digitale Gestaltungsprozesse, Band- und Flächenwebtechniken, Vernetzungsarten, experimentelle Wirk- und Knüpftechniken.

Interdisziplinäres Atelier:

Ideelle und praktisch-technische Quervernetzungen erlernter Techniken, Methoden der Reflexion.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigenschöpferische Fähigkeiten zum Konzipieren, Entwerfen und Designen anwenden;
  2. Lösungen in den diversen gestalterischen Disziplinen der Formgebung und Kommunikation vorschlagen;
  3. interdisziplinäre Zugänge für ihre eigene Projektrealisation testen;
  4. Prozesse sowie Ergebnisse ihrer Arbeiten in adäquater und umfassender Form dokumentarisch zusammenfassen;
  5. Präsentationen im Hinblick auf Wettbewerbs- und Ausstellungsbeteiligungen sowie Vermarktung erstellen.

Lehrstoff:

Direkte und indirekte Drucktechniken:

Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, vertiefende und experimentelle Färbe- und Drucktechniken.

Oberflächengestaltung:

Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, Struktur- und Materialvariationen.

Knüpf- und Webtechniken:

Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, Kombination diverser Web-, Wirk- und Knüpftechniken, Dekomposition, flächiges und räumliches Experimentieren.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigenschöpferische Fähigkeiten zum Konzipieren, Entwerfen und Designen anwenden;
  2. können Lösungen in den diversen gestalterischen Disziplinen der Formgebung und Kommunikation vorschlagen;
  3. können interdisziplinäre Zugänge für ihre eigene Projektrealisation testen;
  4. können Prozesse und Ergebnisse ihrer Arbeiten in adäquater und umfassender Form dokumentarisch zusammenfassen;
  5. können Präsentationen im Hinblick auf Wettbewerbs- und Ausstellungsbeteiligungen sowie Vermarktung erstellen.

Lehrstoff:

Direkte und indirekte Drucktechniken:

Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, vertiefende und experimentelle Färbe und Drucktechniken.

Oberflächengestaltung:

Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, Struktur- und Materialvariationen.

Knüpf- und Webtechniken:

Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, Kombination diverser Web-, Wirk- und Knüpftechniken, Dekomposition, flächiges und räumliches Experimentieren.

VISUELLE GESTALTUNG

III Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Themen aufarbeiten, aufgabenorientierte Recherchen betreiben sowie diese für Ideenfindung und Konkretisierung nutzen;
  2. geeignete Materialien mit ihren Bearbeitungsverfahren sowie unterschiedliche Medien und deren Handhabung auswählen sowie dem Thema entsprechend einsetzen;
  3. grundlegende ästhetische Wirkungen in Abhängigkeit von Material, Verfahren und Funktion erkennen und verbalisieren;
  4. flächige und räumlich-körperhafte Gestaltungen zum menschlichen Körper in Beziehung setzen;
  5. durch Selbstreflexion und Meinungsaustausch eine selbstkritische Haltung zum eigenen bildnerischen Arbeitsprozess entwickeln;
  6. den bildnerisch – gestaltenden Arbeitsprozess und die durch die Reflexion gewonnenen Erkenntnisse in Wort und Bild dokumentieren.

Lehrstoff:

Grafik/Malerei:

Skizze und Entwurf, Vertiefung und Erweiterung der grafischen bzw. malerischen Techniken, Portrait und Proportionslehre, Kunsttheorie, Werkanalysen und Reflexion, Original und Reproduktion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Plastisches Gestalten:

Raum- und Körperwahrnehmungsübungen, räumlich körperhafte Entwurfszeichnungen und Modelle, Experimente in unterschiedlichen Materialien und Verfahren, Materialkunde, Abstraktion, menschliche Figur, Werkanalyse und Reflexion, Dokumentation der Arbeitsschritte und Präsentation, Kunstvermittlung.

Produktdesign:

Designüberblick.

Grundlagen in Methodologie (Theorie und kurze Anwendungsübungen), Darstellungstechniken, Werkzeuge (Bleistift-, Buntstift-, Pastellkreide-, Markers und Mischtechniken).

Video:

Grundlagen der Sprache des Films, Filmsyntax, Aufbau und Gestaltung des filmischen Bildes, Filmanalyse, Grundlagen der Videotechnik, Videokamera und Funktion, Medienreflexion, Medienkritik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Themen aufarbeiten, aufgabenorientierte Recherchen betreiben und diese für Ideenfindung, Konkretisierung und Realisierung nutzen;
  2. geeignete Materialien mit ihren Bearbeitungsverfahren, unterschiedliche Medien und deren Handhabung auswählen sowie dem Thema entsprechend einsetzen;
  3. grundlegende ästhetische Wirkungen in Abhängigkeit von Material, Verfahren und Funktion erkennen, verbalisieren und gestalterisch anwenden;
  4. flächige und räumlich-körperhafte Gestaltungen zum menschlichen Körper in Beziehung setzen und den Einsatz der bildnerischen Ausdruckmittel in der eigenen Arbeit beschreiben;
  5. durch Selbstreflexion und Meinungsaustausch eine angemessene selbstkritische Haltung zum eigenen bildnerischen Handeln entwickeln;
  6. den bildnerisch-gestaltenden Arbeitsprozess und die durch die Reflexion gewonnenen Erkenntnisse angemessen in Wort und Bild dokumentieren sowie situationsabhängig präsentieren.

Lehrstoff:

Grafik/Malerei:

Skizze und Entwurf, Vertiefung und Erweiterung der grafischen bzw. malerischen Techniken, Körperstudium und Proportionslehre, Hell-Dunkel- bzw. Farbmodellierung, Kunsttheorie, Werkanalysen und Reflexion, experimentelles Gestalten, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Plastisches Gestalten:

Körper- und Raumgestaltung in unterschiedlichen Materialien und Verfahren, Realismus, menschliche Figur, Werkbetrachtung, Werkanalyse und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Produktdesign:

Anwendung von Entwicklungsprozessen.

Vertiefung durch praktisches Projekt mit einfacher Themenfragestellung, Arbeits- und Präsentationsskizzen (rough and rendering) sowie Modelle, Dokumentation.

Darstellungstechniken:

Verschiedene Formen, Oberflächen und Strukturen, Naturstudien.

Video:

Grundlagen der Videobearbeitung, Videonachbearbeitung, Schnitttechniken, Videosoftwareprogramme und deren Anwendung, Grundlagen der Videoerstellung und Videoproduktion, Exposé, Treatment, technisches Drehbuch, Planung und Umsetzung, Videoprojekt.

IV Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Themen aufarbeiten, aufgabenorientierte Recherchen betreiben und diese für Ideenfindung, Konkretisierung, Realisierung und Reflexion nutzen;
  2. geeignete Materialien mit ihren Bearbeitungsverfahren sowie unterschiedliche Medien und deren Handhabung auswählen und dem Thema entsprechend reflektiert einsetzen;
  3. spezifische ästhetische Wirkungen in Abhängigkeit von Material, Verfahren und Funktion erkennen, verbalisieren und gestalterisch anwenden;
  4. flächige und räumlich-körperhafte Gestaltungen zum kulturellen Umfeld in Beziehung setzen und den Einsatz der bildnerischen Ausdruckmittel in der eigenen Arbeit beschreiben;
  5. durch Selbstreflexion und Meinungsaustausch eine selbstkritische Haltung zum eigenen bildnerischen Handeln in den verschiedenen Phasen des Gestaltungsprozesses einnehmen, um ein Bewusstsein für Qualität zu entwickeln;
  6. den bildnerisch – gestaltenden Arbeitsprozess und die durch die Reflexion gewonnenen Erkenntnisse angemessen in Wort und Bild dokumentieren sowie situationsabhängig und medienspezifisch präsentieren.

Lehrstoff:

Grafik/Malerei:

Skizze und Entwurf, Vertiefung und Erweiterung der grafischen bzw. malerischen Techniken, Bildraum, Komposition und Struktur bzw. Farboberflächen, bildnerische Ausdrucksmöglichkeiten im Bereich der Form bzw. der Farbe, themen- und aufgabenspezifische grafische bzw. malerische Techniken in größeren Formaten und auf unterschiedlichen Bildträgern, Kunsttheorie, Werkanalysen und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Plastisches Gestalten:

Räumlich-körperhafte Entwurfszeichnungen und -konzepte, räumliche Modelle in unterschiedlichen Materialien bezogen auf Ausdrucksmöglichkeiten, Objektkunst, Kunsttheorie, Werkanalyse und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Produktdesign:

Projekt mit komplexer Themenfragestellung.

Design-Entwicklungsprozess (zukunftsorientiertes Konzept mit kritischem Hinterfragen), Arbeits- und Präsentationsskizzen (rough and rendering), Modelle.

Darstellungstechniken (verschiedene Formen, Oberflächen und Strukturen, Naturstudien).

Designgeschichte von den Anfängen bis zum 2.Weltkrieg.

Video:

Filmgenres, Bereiche der Filmgeschichte, Theorie der Filmgeschichte, Werke der Filmgeschichte, Filmanalyse.

Audio:

Digitale Tonbearbeitung, Einfügen von Audiomaterial, Multimedia- und Filmrecht.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Themen aufarbeiten, aufgabenorientierte Recherchen betreiben und diese für Ideenfindung, Konkretisierung, Realisierung, Reflexion und Präsentation nutzen;
  2. geeignete Materialien mit ihren Bearbeitungsverfahren sowie unterschiedliche Medien und deren Handhabung auswählen sowie dem Thema entsprechend reflektiert und aussagewirksam einsetzen;
  3. flächige und räumlich-körperhafte Gestaltungen zum kulturellen Umfeld in Beziehung setzen sowie den Einsatz der bildnerischen Ausdruckmittel in der eigenen Arbeit erfassen und begründen;
  4. durch Selbstreflexion und Meinungsaustausch eine selbstkritische Haltung zum eigenen bildnerischen Handeln in den verschiedenen Phasen des Gestaltungsprozesses einnehmen und evaluieren;
  5. den bildnerisch-gestaltenden Arbeitsprozess und die durch die Reflexion gewonnenen Erkenntnisse angemessen in Wort und Bild dokumentieren sowie situationsabhängig, medienspezifisch und öffentlich präsentieren.

Lehrstoff:

Grafik/Malerei:

Skizze und Entwurf, Vertiefung und Erweiterung der grafischen bzw. malerischen Techniken, illusionistische Darstellungsweise, perspektivische Konstruktion, Zeichen und Symbole bzw. Farbwirkung und -symbolik, Illusion, Abstraktion, Imagination, bildnerische Ausdrucksmöglichkeiten im Bereich der Form bzw. der Farbe, themen- und aufgabenspezifische grafische bzw. malerische Techniken in größeren Formaten und auf unterschiedlichen Bildträgern, Kunsttheorie, Werkanalysen und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Plastisches Gestalten:

Öffentlicher Raum.

Objektkunst, Rauminstallation, Gestalten in diversen Materialien, Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten, Kunsttheorie, Werkanalyse und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Produktdesign:

Projekt mit komplexer Aufgabenstellung.

Design-Entwicklungsprozess (zukunftsorientiertes Konzept mit kritischem Hinterfragen), Arbeits- und Präsentationsskizzen (rough and rendering), Modelle, Darstellungstechniken (verschiedene Formen, Oberflächen und Strukturen, Naturstudien).

Designgeschichte vom 2. Weltkrieg bis heute.

Video:

Dokumentarfilm, Planung und Umsetzung dokumentarisches Videoprojekt, Videoreportage.

Audio:

Digitale Tonbearbeitung, Einfügen von Audiomaterial, Multimedia- und Filmrecht.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. selbstständig relevante Themen finden und aufarbeiten, aufgabenorientierte Recherchen betreiben und diese für Ideenfindung, Konkretisierung, Realisierung, Reflexion und Präsentation nutzen;
  2. flächige und räumlich-körperhafte oder performative Gestaltungen zum kulturellen und gesellschaftlichen Umfeld vertieft in Beziehung setzen;
  3. durch Selbstreflexion und Meinungsaustausch eine künstlerisch kritische Haltung zum eigenen bildnerischen Handeln einnehmen und begründen;
  4. den bildnerisch-gestaltenden Arbeitsprozess und die durch die Reflexion gewonnenen Erkenntnisse in Wort und Bild dokumentieren, situationsabhängig, medienspezifisch und öffentlich präsentieren sowie vertreten und verantworten.

Lehrstoff:

Grafik/Malerei:

Ideensammlung, Skizze und Entwurf, projektbegleitende und -entwickelnde Recherchen, Themeninterpretation, Vertiefung der gestaltungstheoretischen und praktischen Komponenten, Form und Wirkung der Bildsprache, Umsetzung in adäquate bildnerische Mittel, adäquater Einsatz technischer Mittel, umfangreiche Reflexionen und Analysen, Aspekte der Kunstpsychologie und Kunstphilosophie, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Plastisches Gestalten:

Räumlich-plastische, körperbezogene und materialbezogene Erfahrungen, Entwicklung und selbstständige Überprüfung ästhetischer Konzepte, Plastik, Skulptur, kinetische Kunst, Rauminstallation, Aktionskunst, Gestalten in diversen Materialien, Kunsttheorie, Werkanalyse und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung.

Produktdesign:

Projekt mit komplexer Themenstellung:

Kritisches Recherchieren in verschiedenen Quellen, Analyse, Synthese, selbstständiges Arbeitskonzept, kreative zukunftsorientierte Umsetzung mit kritischem Hinterfragen, Evaluation, Arbeits- und Präsentationsskizzen (rough and rendering), Modelle, Darstellungstechniken (verschiedene Formen, Oberflächen und Strukturen, Naturstudien), Ökologie und Design, Präsentationsschwerpunkte.

Video:

Geschichte der Videokunst, Aspekte und Formen, Entwicklung, Bereiche der Videokunst, namhafte Videokünstlerinnen und -künstler, bedeutende Werke.

Audio:

Digitale Tonbearbeitung, Einfügen von Audiomaterial, Multimedia- und Filmrecht.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. selbstständig relevante Themen finden und aufarbeiten, aufgabenorientierte Recherchen betreiben und diese für Ideenfindung, Konkretisierung, Realisierung, Reflexion und Präsentation nutzen;
  2. flächige und räumlich-körperhafte oder performative Gestaltungen zum kulturellen und gesellschaftlichen Umfeld vertieft in Beziehung setzen;
  3. durch Selbstreflexion und Meinungsaustausch eine künstlerisch kritische Haltung zum eigenen bildnerischen Handeln einnehmen und begründen;
  4. den bildnerisch-gestaltenden Arbeitsprozess und die durch die Reflexion gewonnenen Erkenntnisse in Wort und Bild dokumentieren, situationsabhängig, medienspezifisch und öffentlich präsentieren sowie vertreten und verantworten.

Lehrstoff:

Grafik/Malerei:

Praxisbezogenes Gestaltungsprojekt (projektbegleitende und -entwickelnde Recherchen, Themeninterpretation und entsprechende künstlerische Umsetzung, Ideensammlung, Skizze und Entwurf, Materialwahl, themenbezogene kunst- und kulturgeschichtliche Reflexionen und Werkanalysen, Ausführung der künstlerisch-gestalterischen Projektarbeit, Dokumentation und Präsentation, Kunstmarkt).

Plastisches Gestalten:

Praxisbezogenes Gestaltungsprojekt (projektbegleitende und -entwickelnde Recherchen, Themeninterpretation und entsprechende künstlerische Umsetzung, Ideensammlung, Skizze und Entwurf, Materialwahl, themenbezogene kunst- und kulturgeschichtliche Reflexionen und Werkanalysen, Ausführung der künstlerisch- gestalterischen Projektarbeit, Dokumentation und Präsentation).

Produktdesign:

Praxisbezogenes Gestaltungsprojekt (projektbegleitende und -entwickelnde Recherchen, Themeninterpretation und entsprechende Umsetzung der Produktentwicklung, Vertiefung in allen Bereichen der Produktentwicklung, Methodologie und Darstellungstechniken, Ergonomie und Design).

Video:

Videokunstprojekt (Konzeption und Umsetzung).

Audio:

Digitale Tonbearbeitung, Einfügen von Audiomaterial, Multimedia- und Filmrecht.

OBJEKT BILD MEDIEN

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Ideen selbständig generieren und in der Folge räumliche Modelle herstellen, welche als Grundlage für Reflexion, Kommunikation und Weiterentwicklung dienen;
  2. Techniken, Maschinen und Geräte für die Herstellung ihrer Objekte umsichtig und aufgabenbezogen nutzen;
  3. ästhetische und funktionale Aspekte ihrer Entwürfe wahrnehmen und auf konstruktive Kritik eingehen;
  4. spezifische Ausdrucksqualitäten der verschiedenen Techniken bildnerisch einsetzen;
  5. erlernte Techniken eigenständig umsetzen;
  6. theoretische und praktische Grundlagen der druckgrafischen Techniken exemplarisch anwenden;
  7. Gestaltungsprinzipien von zeitbasierten Medien beschreiben;
  8. herkömmliche und moderne Technologien zur Herstellung von Trickfilmen anwenden;
  9. im Team einfache praxisnahe Arbeitsabläufe bei der Herstellung von zeitbasierten Medien strukturieren und planen.

Lehrstoff:

Objekt:

Ideenfindung und Entwurf, Objektfunktionen, normgebundene Darstellungen, exemplarische Beispiele aus Kunst und Design, Schutzbestimmungen, Unfallverhütung.

Bild:

Drucktechniken, ideelle und technische Mittel der bildnerischen Gestaltung, Werkstofftechnologie.

Medien:

Animationserstellung, Animationsarten, visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren, Layout, Kommunikationsdesign.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Präsentationen ihrer Werke in Hinblick auf gegebene Raum- und Beleuchtungssituationen konzipieren und diese Entscheidungen argumentieren;
  2. Darstellungen anfertigen, die dem Zweck der Präsentation und/oder Kommunikation ihrer Entwürfe dienen;
  3. Materialien unter Beachtung ihrer verschiedenen Eigenschaften und Konnotationen auswählen und argumentieren;
  4. die bildnerischen Mittel des flächigen Gestaltens als individuelle Ausdrucksform einsetzen;
  5. experimentelle und systematische Erkundungen von Materialien und Techniken durchführen;
  6. fachspezifische Begriffe detailliert erklären;
  7. gelernte Werkzeuge von Computerprogrammen angemessen auswählen und anwenden;
  8. für praxisnahe Aufgaben Visualisierungsstrategien entwickeln und diese praktisch umsetzen;
  9. für die Produktion von Filmen Storyboards herstellen.

Lehrstoff:

Objekt:

Perspektivische Darstellungen, Objektfotografie, Verbindungstechnologien, Werkzeug- und Materialkunde.

Bild:

Abstraktion, Komposition, gegenständliche und ungegenständliche Studien, Gestalt- und Materialexperimente.

Medien:

Animationserstellung mit Vektor- bzw. Pixelgrafik, Animationsarten, visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren, Layout, Kommunikationsdesign.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. exemplarische Werke der eigenen und fremden Kultur beschreiben, deren Herstellungsbedingungen hinterfragen sowie Erkenntnisse auf eigene Gestaltungen anwenden;
  2. Technologien ergebnisoffen anwenden, experimentell variieren und die Erzeugnisse in Hinblick auf mögliche Verwendungen analysieren;
  3. unter Anwendung des Fachvokabulars ihre Entwürfe reflektieren und analysieren;
  4. form- und farbautonome Bildgestaltungen unter Berücksichtigung werkstofftechnologischer Aspekte entwerfen;
  5. druckgrafische Techniken in Theorie und Praxis erweitert anwenden;
  6. das Studium vor dem Objekt auf unterschiedlichen Abstraktionsniveaus weiter entwickeln;
  7. Prinzipien komplexer Kommunikationsdesigns beschreiben und analysieren;
  8. eigenständig und im Team Lösungswege für praxisnahe Layout-Aufgaben entwickeln;
  9. typografische Mittel kompositorisch einsetzen.

Lehrstoff:

Objekt:

Recherche zur Kunst- und Kulturgeschichte, Fachterminologie, Umformungsverfahren, Werkanalyse.

Physische, technische und ideelle Mittel der Werkpräsentation.

Bild:

Spezifische ideelle und materielle Mittel der bildnerischen Gestaltung, grafische Drucktechniken, form- und farbautonome Bildgestaltungen, physische, technische und ideelle Mittel der Werkpräsentation.

Medien:

Layout, Format, Satzspiegel, Gestaltungsraster, Scribbles, Rohlayout, Reinlayout, Arbeiten mit Text und Bild, Zeilenabstand, Laufweite, Zeilenlänge, Auszeichnen, Schriftauswahl, Schriftmischung, Gliederung mit Schrift, Ausgabe für Druck und Online, Präsentationsformen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. zu einem gestellten Thema künstlerische und/oder angewandte Interpretationen entwickeln und beschreiben;
  2. für eine Interpretation eines Themas Umsetzungsmöglichkeiten planen;
  3. Arbeitsprozesse innerhalb abgesteckter Zeitgrenzen planen und organisieren;
  4. bildhafte Darstellungen der menschlichen Figur entwickeln;
  5. bildnerische Themenstellungen finden und diese technisch umsetzen;
  6. unter Anwendung der Fachterminologie bildnerische Lösungsprozesse und deren Ergebnisse beurteilen;
  7. anhand von gescribbelten Entwürfen mehrseitige Layouts erstellen;
  8. Screendesigns im Kontext medialer Anforderungen entwickeln;
  9. komplexe Aufgaben des Kommunikationsdesigns bis zur Drucklegung umsetzen.

Lehrstoff:

Objekt:

Zeitmanagement, physische, technische und ideelle Mittel der Werkpräsentation, zweckhafte und zweckfreie Objekte, angewandte und freikünstlerische Gestaltungsaufgaben.

Bild:

Figurale Studien und Bildgestaltungen, komplexere Bildkompositionen, Recherche zur Kunst- und Kulturgeschichte, physische, technische und ideelle Mittel der Werkpräsentation.

Medien:

Layout, Format, Satzspiegel, Gestaltungsraster, Scribbles, Rohlayout, Reinlayout, Arbeiten mit Text und Bild, Recherche in der rezenten Szene, Zeilenabstand, Laufweite, Zeilenlänge, Auszeichnen, Schriftauswahl, Schriftmischung, Gliederung mit Schrift, Ausgabe für Druck und Online.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Gestaltungsideen mittels Skizzen, Modellen und Entwürfen kommunizieren;
  2. Ästhetik und Funktion von Werken unterscheiden und analysieren;
  3. Methoden des Projektmanagements auf das gesamte Gestaltungsprojekt anwenden;
  4. das Produktionsumfeld erforschen, aktiv Firmen- bzw. Geschäftskontakte herstellen und diese benutzen;
  5. eigenes Können auf ihre Gestaltungsabsichten realistisch abstimmen und demgemäß die Realisierung im Material planen;
  6. Expertinnen- und Expertenwissen einholen und berücksichtigen;
  7. Referenzwerke recherchieren, Rechercheergebnisse mit den eigenen Gestaltungsabsichten in Beziehung setzen, Quellen offenlegen und mit diesen rechtskonform umgehen;
  8. aktuelle Themen und Szenen berücksichtigen und daraus konkrete Fragestellungen zum Projektthema ableiten;
  9. im Rahmen der umfassenden Erarbeitung eines Themas Materialien unterschiedlicher Herkunft sammeln, recherchieren, exzerpieren, zusammenfassen und interpretieren;
  10. themenrelevante Referenzen im Sinne einer kulturellen Integration eigener Gestaltungsprozesse und -ergebnisse bewerten und wählen;
  11. den Auseinandersetzungsprozess hinsichtlich der Integration von Material, Form und Idee im eigenen Gestaltungsprozess dokumentieren;
  12. mittels Experiment mit offenem Ausgang Gestaltungsstrategien finden, variieren, aufgreifen und konsequent weiter verfolgen;
  13. experimentell, modellhaft und prozessorientiert themenbezogene Gestaltungsvorhaben entwickeln;
  14. mit gezielten Präsentationsmaßnamen die Aufmerksamkeit von Rezipientinnen und Rezipienten auf konkrete Aussageabsichten lenken.

Lehrstoff:

Gestaltungsprojekt (ausbildungsadäquate Komplexitätsstufe und zunehmende Selbständigkeit):

Rezente Kunst- und Kulturszenen, Zitationswürdigkeit, Vertrauenswürdigkeit von Quellen, Konzepterstellung, experimentelle, aleatorische und strukturierte Formfindungsprozesse, Zeit- und Materialressourcen, Analysemethoden.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Gestaltungsideen mittels Skizzen, Modellen und Entwürfen kommunizieren;
  2. Ästhetik und Funktion von Werken unterscheiden und analysieren;
  3. Methoden des Projektmanagements auf das gesamte Gestaltungsprojekt anwenden;
  4. das Produktionsumfeld erforschen, aktiv Firmen- bzw. Geschäftskontakte herstellen und diese benutzen;
  5. eigenes Können auf ihre Gestaltungsabsichten realistisch abstimmen und demgemäß die Realisierung im Material planen;
  6. Expertinnen- und Expertenwissen einholen und berücksichtigen;
  7. Referenzwerke recherchieren, Rechercheergebnisse mit den eigenen Gestaltungsabsichten in Beziehung setzen, Quellen offenlegen und mit diesen rechtskonform umgehen;
  8. aktuelle Themen und Szenen berücksichtigen und daraus konkrete Fragestellungen zum Projektthema ableiten;
  9. im Rahmen der umfassenden Erarbeitung eines Themas Materialien unterschiedlicher Herkunft sammeln, recherchieren, exzerpieren, zusammenfassen und interpretieren;
  10. themenrelevante Referenzen im Sinne einer kulturellen Integration eigener Gestaltungsprozesse und -ergebnisse bewerten und wählen;
  11. den Auseinandersetzungsprozess hinsichtlich der Integration von Material, Form und Idee im eigenen Gestaltungsprozess dokumentieren;
  12. mittels Experiment mit offenem Ausgang Gestaltungsstrategien finden, variieren, aufgreifen und konsequent weiter verfolgen;
  13. experimentell, modellhaft und prozessorientiert themenbezogene Gestaltungsvorhaben entwickeln;
  14. mit gezielten Präsentationsmaßnamen die Aufmerksamkeit von Rezipientinnen und Rezipienten auf konkrete Aussageabsichten lenken.

Lehrstoff:

Gestaltungsprojekt (ausbildungsadäquate Komplexitätsstufe und zunehmende Selbständigkeit).

Präsentationsmaßnahmen, Gestaltungsexpertise.

B. Verbindliche Übung

PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;
  2. unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
  3. grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;
  4. verständlich und situationsadäquat in Standardspracheformulieren und argumentieren;
  5. Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
  6. unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
  7. konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
  8. grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;
  9. Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
  10. Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
  11. Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
  12. Techniken des Lernens für sich anwenden;
  13. im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;
  14. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
  15. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (zB Ich-Botschaften, Aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (zB Telefonieren, diskutieren, debattieren, moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse).

Selbstorganisation (zB Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung. Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (zB Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Kunst und Kultur) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  2. die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;
  3. einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;
  4. Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;
  5. sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;
  6. aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Grundsätzlich vor Eintritt in den V. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt vier Wochen (Vollzeit).

In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

F. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

G. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

2. Religion

Wie Abschnitt V

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2021

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40235047

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