Anlage 1 Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1986

Anlage 1

— Pädagogische Psychologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll die für Erziehung und Unterricht bedeutsamen psychologischen Faktoren kennen.

Lehrstoff:

Persönlichkeitsentwicklung des Jugendlichen:

Phasen, Verhaltensformen.

Gesetzmäßigkeiten des Lernens:

Klassisches Konditionieren, operantes Konditionieren, Modellernen;

Übung, Wiederholung, Vergessen.

Lern- und Verhaltensschwierigkeiten:

Ursachen, Bewältigung.

Sozialpsychologie:

Gruppenstrukturen und Gruppenprozesse; die Klasse als soziale Gruppe.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008597

Dokumentnummer

NOR12102269

alte Dokumentnummer

N6198615480S

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