Anlage 1
Allgemeines Bildungsziel:
Der Lehrgang hat das Ziel, die Studierenden in einem viersemestrigen Ausbildungsgang in ihre grundlegenden Aufgaben so einzuführen, daß sie imstande sind, ihren Lehr- und Erziehungsauftrag in der Berufsschule bzw. an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten zu erfüllen. Im besonderen sollen sie in die Lage versetzt werden, sich auf den Unterricht vorzubereiten, den Unterricht nach didaktisch-methodischen Grundsätzen zu führen, ihre Arbeit kritisch zu bewerten und ihre administrativen Aufgaben als Lehrer zu bewältigen.
Darüber hinaus sollen sie durch die erfolgreiche Absolvierung des gesamten Lehrganges eine der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufspädagogische Akademie erwerben, um diese in zwei Semestern erfolgreich abschließen zu können.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Gesetzesnummer
10008597
Dokumentnummer
NOR12102266
alte Dokumentnummer
N6198615477S
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