Anlage 1
— Sprecherziehung und Sprachpflege
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll sich im Unterricht in unmißverständlicher, das Lernen fördernder Weise, ausdrücken können.
Lehrstoff:
Sprecherziehung:
Übungen zum Beherrschen der wichtigsten Mittel des stimmlichen
Ausdrucks.
Sprachpflege:
Übungen im Unterrichtsvortrag und im Unterrichtsgespräch. Sachlicher Vortrag und Überzeugungsrede. Methoden des Rollenspiels. Schriftliche Arbeiten: Führung von Protokollen; Referatsfassungen.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Gesetzesnummer
10008597
Dokumentnummer
NOR12102310
alte Dokumentnummer
N6198615660S
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