OGH 6Ob549/89 (RS0026368)

OGH6Ob549/8929.6.1989

Rechtssatz

Der Patient hat aus dem Behandlungsvertrag Anspruch auf Anwendung der nach dem Stand der Wissenschaft zu fordernden sichersten Maßnahmen zur möglichsten Ausschaltung oder Einschränkung bekannter Operationsgefahren.

Tier — Tierarzt

 

Normen

ABGB §1299 B

6 Ob 549/89OGH29.06.1989

Veröff: SZ 62/125

1 Ob 532/94OGH25.01.1994

Veröff: SZ 67/9

6 Ob 3/98dOGH29.10.1998

Beisatz: Hier: Infektion bei Operation. (T1)

1 Ob 91/99kOGH25.05.1999

Auch; Veröff: SZ 72/91

6 Ob 73/00dOGH29.03.2000

Ähnlich; Beisatz: Ein Verstoß gegen die Regeln medizinischer Kunst liegt vor, wenn die vom Arzt gewählte Maßnahme hinter dem in Fachkreisen anerkannten Standard zurückbleibt. Ein Arzt handelt fehlerhaft, wenn er das in Kreisen gewissenhafter und aufmerksamer Ärzte oder Fachärzte vorausgesetzte Verhalten unterlässt. (T2)

8 Ob 10/03hOGH18.09.2003

Auch; Beisatz: Ein Arzt schuldet dem Patienten das in Kreisen gewissenhafter und aufmerksamer Ärzte oder Fachärzte vorausgesetzte Verhalten. (T3)

6 Ob 303/02fOGH23.10.2003

Vgl; Beisatz: Hier: Mangelnde Aufklärung einer Schwangeren über die Behinderung ihres Kindes. (T4)

2 Ob 281/04vOGH20.01.2005

Beisatz: Gleiches gilt in der Veterinärmedizin. (T5)

5 Ob 165/05hOGH07.03.2006

Vgl; Beis wie T4

6 Ob 101/06fOGH14.09.2006

Vgl; Beisatz: Die Geburt eines gesunden, wenn auch unerwünschten Kindes bedeutet keinen Schaden im Rechtssinn. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Arzt wegen Verletzung des ärztlichen Behandlungsvertrags (Vasektomie) auf Ersatz des Unterhaltsschadens besteht nicht. (T6)<br/>Veröff: SZ 2006/133

9 Ob 72/06pOGH18.10.2006

Beis wie T5

2 Ob 172/06tOGH30.11.2006

Vgl; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Geburt eines gesunden Kindes trotz Koagulation der Tube (elektrische Verschweißung der Eileiter). (T7)

3 Ob 209/07tOGH27.11.2007

Auch; Beisatz: Hier: Operation an der Hand ohne Blutsperre. (T8)

8 Ob 123/10mOGH04.11.2010
4 Ob 241/12pOGH12.02.2013

Beis wie T2

9 Ob 32/12iOGH21.02.2013

Auch; Beisatz: Die im Rahmen eines Behandlungsvertrags bestehenden Pflichten eines Krankenanstaltenträgers gehen nicht so weit, dass der Krankenanstaltenträger eine vom Patienten gewünschte Behandlungsmethode auch dann anzubieten und durchzuführen hätte, wenn sie vom im Krankenhaus behandelnden Arzt nach seinem Wissen und seiner Erfahrung als nicht erfolgversprechend abgelehnt wird und darin ‑ ex ante gesehen ‑ im Rahmen des medizinischen Kalküls auch keine Verkennung der Sachlage liegt. (T9)

7 Ob 163/13sOGH13.11.2013

Ähnlich; Auch Beis wie T5; Beisatz: Der Eigentümer eines Tieres hat beim Tierbehandlungsvertrag Anspruch auf die Anwendung der nach dem Stand der Technik zu fordernden Maßnahmen. Der Tierarzt haftet, wenn die von ihm gewählte Maßnahme hinter den in Fachkreisen anerkannten Standards zurückbleibt. (T10)

8 Ob 129/13yOGH27.02.2014

Ähnlich; Beis wie T2

10 Ob 23/15bOGH28.04.2015

Vgl auch; Beis wie T2

9 Ob 48/15xOGH27.08.2015

Vgl auch; Beis wie T2

1 Ob 244/16pOGH31.01.2017

Vgl auch; Beisatz: Hier: Fehldiagnose. (T11)

6 Ob 233/17hOGH17.01.2018

Vgl auch; Beis wie T2

Dokumentnummer

JJR_19890629_OGH0002_0060OB00549_8900000_001

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