Rechtssatz
Der sogenannte "Unvergleichsfall" ("Nichtvertragsfall"), der den Ausgedingsnehmer berechtigt, die Ablösung des Naturalausgedinges in Geld zu verlangen, ist dann verwirklicht, wenn dem Ausgedingsberechtigten der Genuss des Naturalausgedinges nach dem Verhalten des Eigentümers der Übergabsliegenschaft billigerweise nicht mehr zumutbar ist.
1 Ob 182/69 | OGH | 02.10.1969 |
Veröff: NZ 1970,127 = EvBl 1970/90 S 152 = LwBetr 1970,141 |
6 Ob 129/70 | OGH | 03.06.1970 |
Beisatz: Geringfügige Vernachlässigung reicht nicht hin. Der Anspruch auf "liebevolle" Betreuung erschöpft sich in anständiger und sorgfältiger Betreuung. (T1) |
8 Ob 205/70 | OGH | 06.10.1970 |
Veröff: EvBl 1971/248 S 461 |
4 Ob 621/74 | OGH | 14.01.1975 |
Beisatz: Ausgedingsähnliche Vereinbarung des Unterhaltes für die Schwester des Übernehmers. (T2) |
6 Ob 14/77 | OGH | 21.12.1977 |
nur: Der sogenannte "Unvergleichsfall" ("Nichtvertragsfall"), der den Ausgedingsnehmer berechtigt, die Ablösung des Naturalausgedinges in Geld zu verlangen. (T3) Beisatz: Aber nicht vom Vertrag zurückzutreten. (T4) Veröff: SZ 50/166 |
1 Ob 591/81 | OGH | 01.07.1981 |
nur T3 |
6 Ob 2/80 | OGH | 01.07.1981 |
Beisatz: Diese Umwandlung setzt weder ein als mitvereinbart zu unterstellendes Wahlrecht des Berechtigten noch den Verzug mit den bedungenen Hauptleistungen voraus, sondern ist bereits Rechtsfolge des Wegfalles einer als übereinstimmend zugrundegelegten Voraussetzung für die Annahme der Naturalleistungen, sofern nur nicht die Beeinträchtigung dieser Voraussetzungen in der vom Berechtigten selbst zu vertretenden Lebenssphäre begründet ist. (T5) Veröff: NZ 1982,157 |
5 Ob 711/81 | OGH | 23.02.1982 |
Vgl; Beisatz: Nicht jedoch dann, wenn sich der Übergeber grundlos beharrlich weigert, die Ausgedingsleistungen in natura anzunehmen. (T6) |
5 Ob 532/83 | OGH | 01.03.1983 |
Auch; Beisatz: Nicht schon jede unbedeutende Verzögerung einzelner Naturalleistungen, wie sie auch sonst in einem Familienverband auftreten kann, vermag den Anspruch auf eine Geldrente zu rechtfertigen. (T7) |
1 Ob 772/83 | OGH | 04.04.1984 |
nur T3 |
8 Ob 573/86 | OGH | 09.10.1986 |
nur T3; Beisatz: Keine analoge Anwendung auf Wohnungsgebrauchsrecht; ausdrückliche Ablehnung von GlU 13428. (T8) Veröff: SZ 59/165 = MietSlg XXXVIII/40 |
7 Ob 601/88 | OGH | 16.06.1988 |
Beis wie T7; Beisatz: Selbst eine Unzumutbarkeit der Annahme der Naturalleistungen durch den Übergeber würde dann zu keiner Umwandlung in einen Geldanspruch führen, wenn diese Unzumutbarkeit vorwiegend durch den Übergeber hervorgerufen worden wäre. (T9) Veröff: NZ 1989,262 |
7 Ob 690/89 | OGH | 09.11.1989 |
nur T3; Beisatz: Kein Recht des Ausgedingsverpflichteten, die Ablösung in Geld zu verlangen. Weigert sich der Ausgedingsberechtigte, die ordnungsgemäß erbrachte Leistung anzunehmen, gerät er in Annahmeverzug. (T10) |
2 Ob 503/92 | OGH | 09.09.1992 |
Beis wie T1 nur: Geringfügige Vernachlässigung reicht nicht hin. (T11) |
5 Ob 543/94 | OGH | 20.09.1994 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Analoge Anwendung der für den Unvergleichsfall entwickelten Regeln, wenn die für ein Ausgedinge typische Begründung einer Reallast unterblieben ist (hier: nur Verbücherung des Wohnungsrechtes des Ausgedingsberechtigten, wobei dies nur einen Teil der einheitlichen Daseinsvorsorge darstellte); daher Gleichbehandlung der Dienstbarkeit und der sonstigen Versorgungsansprüche im Unvergleichsfall. (T12) |
7 Ob 643/95 | OGH | 21.02.1996 |
Auch; Beisatz: Hier: Grundlosen Mitteilungen an das Pflegschaftsgericht, die dreimal zur erfolglosen Einleitung eines Sachwalterbestellungsverfahrens führten, ohne dass jemals Anhaltspunkte vorgefunden werden konnten, die eine Sachwalterbestellung gerechtfertigt hätten. (T13) |
2 Ob 551/95 | OGH | 10.07.1997 |
Beis wie T5; Beisatz: Da die Ablösung des Naturalausgedinges in Geld den Übernehmer ungleich schwerer belastet als die Reichung der Naturalien, liegt es in erster Linie am Ausgedingspflichtigen, durch friedfertiges und verständnisvolles Verhalten gegen die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters oft auch wunderlich oder starrsinnig werdenden Auszügler den Nichtvertragsfall gar nicht entstehen zu lassen. (T14) |
4 Ob 199/97m | OGH | 09.09.1997 |
Auch; Beisatz: Gründe sind schuldhafter Verzug oder sonst schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Verpflichteten. (T15) |
3 Ob 56/05i | OGH | 23.05.2005 |
nur: Der sogenannte "Unvergleichsfall" ("Nichtvertragsfall) ist dann verwirklicht, wenn dem Ausgedingsberechtigten der Genuss des Naturalausgedinges nach dem Verhalten des Eigentümers der Übergabsliegenschaft billigerweise nicht mehr zumutbar ist. (T16) |
6 Ob 169/18y | OGH | 26.09.2018 |
Beis wie T6; Beis wie T7; Beis wie T10; Beis wie T11; Beis wie T14; Beis wie T15 |
Dokumentnummer
JJR_19691002_OGH0002_0010OB00182_6900000_001
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