Rechtssatz
Ist ein Versicherter in der Lage, eine Verweisungstätigkeit ohne jede Einschränkung inhaltlicher oder zeitlicher Art auszuüben so ist davon auszugehen, daß er in der Lage ist, ein Einkommen in der Höhe des kollektivvertraglichen Lohnes oder Gehaltes zu erzielen.
10 ObS 122/01s | OGH | 08.05.2001 |
Vgl auch; Beisatz: Ist der Versicherte imstande, die Verweisungstätigkeiten vollzeitig und ohne Einschränkungen zu verrichten, kann er jedenfalls auch die Lohnhälfte erzielen. (T1) |
10 ObS 313/02f | OGH | 22.10.2002 |
Auch; Beisatz: Die Frage der Lohnhälfte stellt sich daher in den meisten Fällen gar nicht. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19891219_OGH0002_010OBS00342_8900000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)