Rechtssatz
Die sachliche Erledigung einer verspäteten Berufung begründet wegen Verstoßes gegen die Rechtskraft des erstgerichtlichen Urteiles Nichtigkeit. Dies ist vom Obersten Gerichtshof aus Anlass einer rechtzeitigen und zulässigen Revision von Amts wegen wahrzunehmen.
5 Ob 155/09v | OGH | 11.02.2010 |
Ähnlich; Bem: Hier: Verspäteter Revisionsrekurs im außerstreitigen Verfahren. (T1)<br/>Bem: Hier: Eine Wahrnehmung der ebenso gegebenen Versäumung der Rekurs(-beantwortungs-)frist kommt mangels eines zulässigen (weil nicht rechtzeitigen) Rechtsmittels nicht in Frage. (T2) |
4 Ob 103/14x | OGH | 17.07.2014 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Wegfall der sukzessiven Kompetenz nach § 59 Abs 8 Wr BauO idF LGBl 2013/35 ohne Übergangsbestimmung für anhängige Verfahren. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19950314_OGH0002_0050OB00508_9500000_001
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