Rechtssatz
Während des Krankenhausaufenthalts von Mutter und Kind nach der Geburt hat der Vater wegen Fehlens eines gemeinsamen Haushalts mit dem Kind keinen Anspruch auf Familienzeitbonus.
10 ObS 101/19d | OGH | 30.07.2019 |
Beisatz: Auch bei Aufenthalt des Vaters im Krankenhaus in einem Familienzimmer. (T1) |
10 ObS 147/19v | OGH | 21.01.2020 |
vgl; Beisatz: Zu einem stationären Krankenhausaufenthalt nur der Mutter siehe 10 ObS 147/19v. (T2)<br/>Anm: Veröff: SZ 2020/2 |
10 ObS 29/20t | OGH | 16.04.2020 |
Beisatz: Hier: Stationärer Aufenthalt von Mutter und Kind, der durch eine Erkrankung der Mutter medizinisch indiziert war. (T4) |
10 ObS 134/21k | OGH | 13.09.2021 |
Vgl aber; Beisatz: Ein medizinisch indizierter Krankenhausaufenthalt des Kindes iSd § 2 Abs 3a FamZeitbG steht dem Vorliegen einer Familienzeit iSd § 2 Abs 4 FamZeitbG nicht entgegen. Ein Krankenhausaufenthalt ist „medizinisch indiziert“, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist. Ist die medizinische Indikation gegeben, verlangt das Gesetz darüber hinaus weder eine bestimmte (Mindest-)Dauer des im Einzelfall erforderlichen Krankenhausaufenthalts, noch, dass vor Beginn eines medizinisch indizierten Krankenhausaufenthalts bereits eine drei- bis fünftägige „übliche Verweildauer“ im Krankenhaus nach einer Geburt verstrichen wäre. (T6) |
10 ObS 82/21p | OGH | 25.01.2022 |
Vgl aber; Beisatz: Hier: § 2 Abs 3a FamZeitbG. (T7); Beisatz: Die Annahme eines gemeinsamen Haushalts setzt im Fall eines medizinisch indizierten Krankenhausaufenthalts und Pflege des Kindes durch die Eltern im Mindestausmaß von jeweils durchschnittlich vier Stunden täglich die vorherige tatsächliche Aufnahme der Wohngemeinschaft mit dem Kind an der Familienwohnadresse (durch Entlassung des Kindes aus dem Geburtskrankenhaus) nicht voraus. (T8); Beisatz: So bereits 10 ObS 134/21k. (T9) |
10 ObS 161/21f | OGH | 29.03.2022 |
Gegenteilig; Beisatz: Hier: Unterbricht der Vater für den gesamten beantragten Anspruchszeitraum, der zwischen 28 und 31 Tagen umfassen muss, seine Erwerbstätigkeit, um sich aus Anlass der Geburt eines Kindes seiner Familie zu widmen (Familienzeit), und fehlt es während des Antragszeitraums nur an einzelnen Tagen an der Erfüllung einer der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen des § 2 FamZeitbG, so besteht (nur) für die Tage, an denen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ein anteiliger Anspruch auf Familienzeitbonus. (T10)<br/>Anm.: Siehe RS 133955 (T11) |
10 ObS 109/22k | OGH | 13.09.2022 |
Vgl; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Kein Fall des § 2 Abs 3a FamZeitbG, weil der Vater aufgrund der pandemiebedingten Besuchsbeschränkungen im Krankenhaus das Kind nicht zumindest durchschnittlich vier Stunden täglich persönlich gepflegt und betreut hat. (T12) |
10 ObS 98/23v | OGH | 22.08.2023 |
gegenteilig; Beisatz wie T7; Beisatz wie T8 |
Dokumentnummer
JJR_20181120_OGH0002_010OBS00109_18D0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)