OGH 10ObS109/18d; 10ObS101/19d; 10ObS115/19p; 10ObS147/19v; 10ObS113/19v; 10ObS29/20t; 10ObS148/19s; 10ObS177/19f; 10ObS69/20z; 10ObS134/21k; 10ObS82/21p; 10ObS161/21f; 10ObS60/22d; 10ObS109/22k; 10ObS98/23v (RS0132377)

OGH10ObS109/18d; 10ObS101/19d; 10ObS115/19p; 10ObS147/19v; 10ObS113/19v; 10ObS29/20t; 10ObS148/19s; 10ObS177/19f; 10ObS69/20z; 10ObS134/21k; 10ObS82/21p; 10ObS161/21f; 10ObS60/22d; 10ObS109/22k; 10ObS98/23v22.8.2023

Rechtssatz

Während des Krankenhausaufenthalts von Mutter und Kind nach der Geburt hat der Vater wegen Fehlens eines gemeinsamen Haushalts mit dem Kind keinen Anspruch auf Familienzeitbonus.

Normen

FamZeitbG §2 Abs3
FamZeitbG §2 Abs3a

10 ObS 109/18dOGH20.11.2018
10 ObS 101/19dOGH30.07.2019

Beisatz: Auch bei Aufenthalt des Vaters im Krankenhaus in einem Familienzimmer. (T1)

10 ObS 115/19pOGH13.09.2019
10 ObS 147/19vOGH21.01.2020

vgl; Beisatz: Zu einem stationären Krankenhausaufenthalt nur der Mutter siehe 10 ObS 147/19v. (T2)<br/>Anm: Veröff: SZ 2020/2

10 ObS 113/19vOGH21.01.2020

Beisatz: Vor Einfügung des § 2 Abs 3a FamZeitbG mit BGBl I 2019/24. (T3)

10 ObS 29/20tOGH16.04.2020

Beisatz: Hier: Stationärer Aufenthalt von Mutter und Kind, der durch eine Erkrankung der Mutter medizinisch indiziert war. (T4)

10 ObS 148/19sOGH16.04.2020
10 ObS 177/19fOGH26.05.2020

Beis wie T1

10 ObS 69/20zOGH28.07.2020

Beisatz: Hier: Ambulante Geburt. (T5)

10 ObS 134/21kOGH13.09.2021

Vgl aber; Beisatz: Ein medizinisch indizierter Krankenhausaufenthalt des Kindes iSd § 2 Abs 3a FamZeitbG steht dem Vorliegen einer Familienzeit iSd § 2 Abs 4 FamZeitbG nicht entgegen. Ein Krankenhausaufenthalt ist „medizinisch indiziert“, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist. Ist die medizinische Indikation gegeben, verlangt das Gesetz darüber hinaus weder eine bestimmte (Mindest-)Dauer des im Einzelfall erforderlichen Krankenhausaufenthalts, noch, dass vor Beginn eines medizinisch indizierten Krankenhausaufenthalts bereits eine drei- bis fünftägige „übliche Verweildauer“ im Krankenhaus nach einer Geburt verstrichen wäre. (T6)

10 ObS 82/21pOGH25.01.2022

Vgl aber; Beisatz: Hier: § 2 Abs 3a FamZeitbG. (T7); Beisatz: Die Annahme eines gemeinsamen Haushalts setzt im Fall eines medizinisch indizierten Krankenhausaufenthalts und Pflege des Kindes durch die Eltern im Mindestausmaß von jeweils durchschnittlich vier Stunden täglich die vorherige tatsächliche Aufnahme der Wohngemeinschaft mit dem Kind an der Familienwohnadresse (durch Entlassung des Kindes aus dem Geburtskrankenhaus) nicht voraus. (T8); Beisatz: So bereits 10 ObS 134/21k. (T9)

10 ObS 161/21fOGH29.03.2022

Gegenteilig; Beisatz: Hier: Unterbricht der Vater für den gesamten beantragten Anspruchszeitraum, der zwischen 28 und 31 Tagen umfassen muss, seine Erwerbstätigkeit, um sich aus Anlass der Geburt eines Kindes seiner Familie zu widmen (Familienzeit), und fehlt es während des Antragszeitraums nur an einzelnen Tagen an der Erfüllung einer der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen des § 2 FamZeitbG, so besteht (nur) für die Tage, an denen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ein anteiliger Anspruch auf Familienzeitbonus. (T10)<br/>Anm.: Siehe RS 133955 (T11)

10 ObS 60/22dOGH28.07.2022

Vgl; Beis wie T10

10 ObS 109/22kOGH13.09.2022

Vgl; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Kein Fall des § 2 Abs 3a FamZeitbG, weil der Vater aufgrund der pandemiebedingten Besuchsbeschränkungen im Krankenhaus das Kind nicht zumindest durchschnittlich vier Stunden täglich persönlich gepflegt und betreut hat. (T12)

10 ObS 98/23vOGH22.08.2023

gegenteilig; Beisatz wie T7; Beisatz wie T8

Dokumentnummer

JJR_20181120_OGH0002_010OBS00109_18D0000_001