OGH 13Os19/04 (RS0118871)

OGH13Os19/045.12.2022

Rechtssatz

Echte Konkurrenz von § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG einerseits und § 28 Abs 2 vierter Fall SMG andererseits: Der Unrechtsgehalt des Inverkehrsetzens von Suchtgift betrifft das in der tatsächlichen Einräumung von Gewahrsam am Suchtmittel liegende Gefahrenpotenzial einer drohenden schädlichen Einwirkung auf die Gesundheit von Menschen, während jener der Aus- und Einfuhr von Suchtgift das besondere Gefahrenmoment eines grenzüberschreitenden Verkehrs mit Suchtmitteln eigenständig und ungeachtet der Weiterleitung des Suchtgifts an potenzielle Konsumenten erfasst. Die Begehung als Mitglied einer kriminellen Vereinigung aggraviert in beiden Fällen den Tatbestand durch die Steigerung des jeweiligen Gefahrenpotenzials, ohne aber die Unrechtselemente des § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG an jene des § 28 Abs 2 vierter Fall SMG anzugleichen.

Normen

SMG §28 Abs2 A
SMG §28 Abs3 A
StGB §28 Ca

13 Os 19/04OGH07.04.2004
13 Os 67/04OGH14.07.2004

Beisatz: Das nach § 28 Abs 3 zweiter Fall SMG qualifizierte Inverkehrsetzen von Suchtgift ist weder in allen Tatbestandsvarianten des § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG enthalten, noch decken sich die kriminalpolitischen Ziele, die ausschlaggebend für die Strafbarkeit dieser beiden Deliktsformen sind. Suchtgiftschmuggelfahrten müssen auch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung nicht zwangsläufig mit einem Inverkehrsetzen des aus- und eingeführten Suchtgifts oder - im Fall einer unmittelbaren Dealertätigkeit des Schmugglers- auch nicht mit der Weitergabe des Suchtmittels an ein anderes Mitglied der kriminellen Vereinigung einhergehen. (T1)

13 Os 9/06gOGH22.03.2006

nur: Der Unrechtsgehalt des Inverkehrsetzens von Suchtgift betrifft das in der tatsächlichen Einräumung von Gewahrsam am Suchtmittel liegende Gefahrenpotenzial einer drohenden schädlichen Einwirkung auf die Gesundheit von Menschen, während jener der Aus- und Einfuhr von Suchtgift das besondere Gefahrenmoment eines grenzüberschreitenden Verkehrs mit Suchtmitteln eigenständig und ungeachtet der Weiterleitung des Suchtgifts an potenzielle Konsumenten erfasst. (T2); Beis wie T1 nur: Suchtgiftschmuggelfahrten müssen auch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung nicht zwangsläufig mit einem Inverkehrsetzen des aus- und eingeführten Suchtgifts einhergehen. (T3); Beisatz: Damit besteht keine Kongruenz der kriminalpolitischen Ziele, die ausschlaggebend für die Strafbarkeit dieser beiden Deliktsformen sind. Gleiches gilt für das Verhältnis zwischen dem bloßen Vorbereitungsdelikt nach § 28 Abs 1 SMG und dem zugleich verwirklichten Verbrechen der Ein- und Ausfuhr einer großen Menge Suchtgift nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG, sodass auch insoweit von keinem Scheinkonkurrenzverhältnis ausgegangen werden kann. (T4)

11 Os 95/06iOGH24.10.2006

Auch; nur: Echte Konkurrenz von § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG einerseits und § 28 Abs 2 vierter Fall SMG andererseits. (T5)

12 Os 48/07mOGH31.05.2007

Auch; nur T5

13 Os 112/07fOGH07.11.2007

nur: Echte Konkurrenz von § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG einerseits und § 28 Abs 2 vierter Fall SMG andererseits: Der Unrechtsgehalt des Inverkehrsetzens von Suchtgift betrifft das in der tatsächlichen Einräumung von Gewahrsam am Suchtmittel liegende Gefahrenpotenzial einer drohenden schädlichen Einwirkung auf die Gesundheit von Menschen, während jener der Aus- und Einfuhr von Suchtgift das besondere Gefahrenmoment eines grenzüberschreitenden Verkehrs mit Suchtmitteln eigenständig und ungeachtet der Weiterleitung des Suchtgifts an potenzielle Konsumenten erfasst. (T6)

12 Os 96/07wOGH27.09.2007

Auch; nur T5

15 Os 133/08kOGH13.11.2008

Auch; nur T6; Beisatz: Die Deliktsvarianten der Ein- und Ausfuhr von Suchtgift (§ 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall SMG) entspricht §28 Abs2 zweiter und dritter Fall SMGaF, jene des Überlassens (§ 28a Abs 1 fünfter Fall SMG) entspricht §28 Abs 2 vierter Fall SMGaF. (T7); Beisatz: Der Oberste Gerichtshof sieht infolge der dargestellten Gleichheit im relevanten Umfang der in Geltung stehenden Bestimmungen mit jenen der früheren Fassung des Suchtmittelgesetzes keine Veranlassung, von der erwähnten einhelligen jüngeren Rechtsprechung abzugehen. (T8)

11 Os 44/11xOGH19.05.2011

Vgl auch; Beisatz: Zu einer Subsumtionseinheit nach § 28a Abs 4 Z 3 SMG lassen sich nur gleichartige Verbrechen desselben Tatbildes zusammenfassen. (T9)

15 Os 114/14zOGH10.11.2014

Vgl; Beis wie T9

15 Os 126/14iOGH14.01.2014

Auch

12 Os 112/16mOGH04.11.2016

Auch

12 Os 20/17hOGH22.06.2017

Auch

14 Os 26/19hOGH09.04.2019

Vgl

15 Os 16/21yOGH17.03.2021

Vgl

15 Os 78/22tOGH05.12.2022

Vgl; Beis wie T7; Beis wie T8

Dokumentnummer

JJR_20040407_OGH0002_0130OS00019_0400000_001