Normen
ABGB §140 Abs2 Ab
ABGB §166 G
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs2
3 Ob 614/79 | OGH | 23.04.1980 |
Veröff: EvBl 1980/163 S 489 = ÖA 1983,45 = ÖA 1981,78 |
8 Ob 597/87 | OGH | 08.07.1987 |
nur: Er muss zur Betreuung des Kindes, das sich zumindest zeitweise in einem von ihm geführten Haushalt befindet, tatsächlich Leistungen erbringen. (T1) |
8 Ob 618/90 | OGH | 13.12.1990 |
Veröff: RZ 1992/5 S 19 = EFSlg XXVII/8 |
3 Ob 555/94 | OGH | 07.09.1994 |
Auch |
1 Ob 571/95 | OGH | 29.08.1995 |
Auch; Beisatz: Die Betreuung auch dann angenommen wird, wenn das Kind tagsüber in einem Hort, bei den Großeltern oder einer dritten Person untergebracht wird. (T2) <br/>Veröff: SZ 68/146 |
5 Ob 9/97b | OGH | 28.01.1997 |
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Bringt die obsorgeberechtigte Mutter - wie hier - mit Zustimmung des unterhaltspflichtigen Vaters das Kind während des Schuljahres in einem Internat unter, so kann diese Tatsache allein eine Minderung der Unterhaltspflicht des Vaters nicht zur Folge haben. (T3) |
6 Ob 120/03w | OGH | 11.12.2003 |
Auch |
3 Ob 26/11m | OGH | 23.02.2011 |
Auch; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Hier: Drittpflege verneint, wenn Tochter (offenbar auch im Hinblick auf die Berufstätigkeit der Mutter) während der Woche überwiegend von der mütterlichen Großmutter betreut wird. (T4) |
2 Ob 211/11k | OGH | 11.10.2012 |
Auch; Auch Beis wie T2; Auch Beis wie T3; Beisatz: Die Rechtfertigung wird darin gesehen, dass Pflege und Erziehung Teil der Obsorge sind und es Sache des obsorgeberechtigten Elternteils ist, wie er die Pflege und Erziehung des Kindes „organisiert“. (T5)<br/>Beisatz: Gelegentliche Besuche eines im Übrigen getrennt lebenden Minderjährigen stellen die Voraussetzungen für den Tatbestand des § 140 Abs 2 ABGB nicht her. (T6) |
9 Ob 31/14w | OGH | 27.05.2014 |
Vgl auch; Beisatz: Auch eine teilweise außerhäusliche Betreuung (zB Hort, Internat) wird der elterlichen Betreuung zugerechnet, solange der haushaltsführende Elternteil in seinem Haushalt die üblichen Betreuungsleistungen wenigstens regelmäßig zu bestimmten Restzeiten erbringt. (T7)<br/>Beisatz: Hier: Tagsüber Aufenthalt in einer Tagesstätte der Lebenshilfe. (T8) |
1 Ob 151/16m | OGH | 27.02.2017 |
Vgl auch; Beis wie T7 |
2 Ob 235/16x | OGH | 28.11.2017 |
Auch; Beisatz: Ob diese Bedingungen erfüllt sind, ist eine Frage des Einzelfalls. (T9) |
3 Ob 187/20a | OGH | 20.01.2021 |
vgl; Beisatz: Dies gilt auch bei einem volljährigen Kind, wenn das auswärtige Wohnen in einer eigenen Wohnung stattfindet und im Fall von immer noch regelmäßig „nach Hause“ kommenden Studenten. (T10)<br/>Anm: Veröff: SZ 2021/3 |
3 Ob 180/22z | OGH | 15.12.2022 |
Vgl; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Hier: Keine aufzugreifende Fehlbeurteilung, wenn Vorinstanzen die Geldunterhaltspflicht des Vaters auch für jenen Zeitraum uneingeschränkt bejahten, in dem sich die Tochter (bloß) teilstationär im Krankenhaus befand. (T11) |
Dokumentnummer
JJR_19800423_OGH0002_0030OB00614_7900000_002
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