OGH 3Ob80/62 (RS0002316)

OGH3Ob80/6222.6.2022

Rechtssatz

Wird auf Grund mehrerer Exekutionstitel zur Hereinbringung verschiedener Forderungen Exekution geführt, so werden die einzelnen Ansprüche bei Beurteilung der Frage der Zulässigkeit des Revisionsrekurses gesondert behandelt, auch wenn die dem Titel zu Grunde liegenden Forderungen in tatsächlichem oder rechtlichem Zusammenhang stehen.

Normen

EO §65 D
EO §78
ZPO §528 Abs2 F4

3 Ob 80/62OGH23.05.1962
3 Ob 35/73OGH20.02.1973
3 Ob 119/87OGH23.09.1987

Veröff: SZ 60/181 = RZ 1988,36

3 Ob 38/89OGH15.03.1989
3 Ob 187/99tOGH22.03.2000

nur: Wird auf Grund mehrerer Exekutionstitel zur Hereinbringung verschiedener Forderungen Exekution geführt, so werden die einzelnen Ansprüche bei Beurteilung der Frage der Zulässigkeit des Revisionsrekurses gesondert behandelt. (T1)

3 Ob 265/00tOGH26.02.2001

nur T1; Beisatz: Betrifft die Entscheidung jedoch nicht die Bewilligung der Exekution, sondern einen Vollzugsakt, der später stattfinden soll und ist Grundlage nicht mehr der Exekutionstitel, sondern ausschließlich die Exekutionsbewilligung, stehen mehrere zu vollstreckende Ansprüche infolge der einheitlichen Exekutionsbewilligung in einem rechtlichen Zusammenhang im Sinn des § 55 Abs 1 Z 1 JN und sind daher nach dieser Bestimmung zusammenzurechnen, zumal die Entscheidung für alle Ansprüche nur gleich ausfallen kann. Dieser rechtliche Zusammenhang besteht allerdings bloß, soweit es sich um dasselbe Exekutionsmittel handelt, weil ein Beschluss in dem mehrere Exekutionsmittel angegeben werden, dem Wesen nach die Bewilligung verschiedener Exekutionen und damit mehrere Exekutionsbewilligungen bedeutet. (T2)

3 Ob 286/02hOGH24.04.2003

Beisatz: Dies gilt jedenfalls, wenn es um die Bewilligung der Exekution geht. (T3); Veröff: SZ 2003/40

3 Ob 232/03vOGH17.12.2003

nur T1; Beis wie T3

3 Ob 7/04gOGH25.02.2004
3 Ob 168/04hOGH21.07.2004

nur T1

3 Ob 104/05pOGH27.07.2005

Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Auf unterschiedlichen Kostentiteln beruhende Forderungen. (T4)

3 Ob 305/05gOGH21.12.2005

nur T1; Beis wie T4

3 Ob 26/06dOGH29.03.2006

nur T1; Beis wie T4; Veröff: SZ 2006/47

3 Ob 93/07hOGH25.04.2007

Beis wie T3

3 Ob 212/08kOGH19.11.2008

Veröff: SZ 2008/172

3 Ob 38/14fOGH19.03.2014
3 Ob 72/22tOGH22.06.2022

Dokumentnummer

JJR_19620523_OGH0002_0030OB00080_6200000_001

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