OGH 10ObS30/97b (RS0107500)

OGH10ObS30/97b29.4.1997

Rechtssatz

Das Abstellen auf die Arbeitsfähigkeit eines Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht dem Begriff der Berufsunfähigkeit nach § 273 Abs 1 ASVG, nicht aber dem der geminderten Arbeitsfähigkeit im Sinn des § 253 d Abs 1 Z 4 ASVG. Im letztgenannten Fall ist nicht ein Berufsschutz, sondern ein Tätigkeitsschutz ausschlaggebend.

Auto

 

Normen

ASVG §253d Abs1 Z4
ASVG §273 Abs1

10 ObS 30/97bOGH29.04.1997
10 ObS 155/97kOGH22.05.1997

Beisatz: Keine Verweisung eines Berufskraftfahrers, der Abschleppfahrten mittels (schwererer) Lastkraftwagen in ganz Europa durchführte, auf die Tätigkeiten eines Fahrers von Klein-LKWs oder eines Dienstwagenfahrers möglich. (T1)

10 ObS 135/97vOGH10.06.1997
10 ObS 230/97iOGH09.09.1997

Vgl auch

10 ObS 289/97sOGH16.09.1997
10 ObS 428/97gOGH13.01.1998

Auch; Beisatz: Ein Verkäufer von Teppichen und Bodenbelegen in einem großen Einrichtungshaus kann nicht auf die Tätigkeit als Verkäufer im Einzelhandel verwiesen werden. (T2)

10 ObS 66/98yOGH10.03.1998

Auch

10 ObS 111/98sOGH14.04.1998

Auch; Beisatz: Im Rahmen des § 253d ASVG ist die Verweisung eines Vertreters nur auf eine Vertretertätigkeit in der bisherigen Branche beschränkt. Der Tätigkeitsschutz darf jedoch grundsätzlich nicht einkommensbezogen beurteilt werden. (T3)

10 ObS 223/98mOGH15.09.1998

Auch

10 ObS 313/98xOGH13.10.1998

Auch; Beis wie T3 nur: Der Tätigkeitsschutz darf jedoch grundsätzlich nicht einkommensbezogen beurteilt werden. (T4)

10 ObS 127/01aOGH12.06.2001

Auch

10 ObS 148/01iOGH28.06.2001

Vgl auch

10 ObS 318/02sOGH22.10.2002

Vgl auch

10 ObS 231/02xOGH12.11.2002

Auch; Beisatz: Im Fall des § 253d Abs 1 Z 4 ASVG ging der Gesetzgeber nicht nur von einem Berufsschutz, sondern von einem Tätigkeitsschutz aus, wenn auch nicht von einem Arbeitsplatzschutz. (T5)

10 ObS 64/04sOGH27.07.2004

Auch; Beisatz: Hier: Ein Fabriksportier, der berufstypisch auch Nacht-und Schichtdienst zu verrichten hat, kann nicht auf die Tätigkeit eines (Behörden-)Portiers verwiesen werden. (T6)

Dokumentnummer

JJR_19970429_OGH0002_010OBS00030_97B0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte