Normen
ABGB §1295 ff IIb1
ABGB §1295 ff IIb2
BVergG 1993 allg
BVergG 1997 allg
BVergG 2002 allg
ÖNorm A 2050
Tiroler Vergabegesetz allg
Tiroler Vergabegesetz 1998 allg
VergabeO Linz allg
7 Ob 568/94 | OGH | 19.10.1994 |
Veröff: SZ 67/182 |
4 Ob 573/94 | OGH | 22.11.1994 |
10 Ob 212/98v | OGH | 20.08.1998 |
Vgl auch; Veröff: SZ 71/133 |
6 Ob 69/99m | OGH | 20.01.2000 |
Vgl auch; Beisatz: Ein Schadenersatzpflichten auslösender Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz kann auch darin liegen, dass der Vergeber sein Anforderungsprofil und die diesbezüglichen Auswahlkriterien entgegen der auch im vorliegenden Fall zugrundegelegten Ö-NORM A 2050 und den Bestimmungen der Vergabeordnung der Stadt nicht offenlegt. Ob dieser Verpflichtung im Einzelfall entsprochen wurde, kann aber nur nach den jeweils vorliegenden Umständen beurteilt werden. (T1) |
7 Ob 148/01t | OGH | 27.06.2001 |
7 Ob 200/00p | OGH | 27.06.2001 |
Vgl auch; Veröff: SZ 74/115 |
4 Ob 96/02z | OGH | 28.05.2002 |
1 Ob 110/02m | OGH | 25.03.2003 |
Vgl; Beisatz: Sind in der Ausschreibung die Zuschlagskriterien nicht gewichtet, kann der Billigstbieter den ihm obliegenden Beweis auch Bestbieter zu sein, nicht erbringen. Er kann daher nicht das Erfüllungsinteresse, sondern nur den Vertrauensschaden begehren. (T2); Veröff: SZ 2003/26 |
8 Ob 183/02y | OGH | 10.04.2003 |
Vgl auch; Beisatz: Entgegenstehende landesgesetzliche Bestimmungen (hier der im vorliegenden Fall anzuwendende § 14 Abs 1 TVergG 1994 zweiter Satz) sind unbeachtlich. (T3); Beisatz: Es kann aber nicht gleichzeitig begehrt werden, so gestellt zu werden, wie wenn der Vertrag erfüllt worden wäre und andererseits auch jene Aufwendungen ersetzt zu erhalten, die für das Zustandekommen des Vertrages getätigt wurden. (T4) |
1 Ob 239/02g | OGH | 01.08.2003 |
Auch; Veröff: SZ 2003/85 |
6 Ob 177/03b | OGH | 29.04.2004 |
Auch; Beisatz: Der Zuspruch des Erfüllungsinteresses setzte voraus, dass der klagenden Partei der Zuschlag erteilt hätte werden müssen. (Hier: Die Ausschreibung hätte wegen eines unerfüllbaren Ausschreibungskriteriums widerrufen werden müssen. In diesem Fall ist der Vertrauensschaden zu ersetzen.) (T5) |
7 Ob 112/04b | OGH | 16.06.2004 |
Veröff: SZ 2004/94 |
7 Ob 259/04w | OGH | 17.11.2004 |
Auch |
8 Ob 39/05a | OGH | 30.05.2005 |
Auch; Beis wie T2; Beis wie T5 nur: Der Zuspruch des Erfüllungsinteresses setzte voraus, dass der klagenden Partei der Zuschlag erteilt hätte werden müssen. (T6); Beisatz: Durfte wegen des fehlerhaften Ausschreibungsverfahrens keinem Bieter der Zuschlag erteilt werden, gebührt nur der Vertrauensschaden. (T7) |
10 Ob 9/05d | OGH | 24.01.2006 |
Auch; Beis wie T5 |
6 Ob 8/06d | OGH | 09.03.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Bei Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Ausschreibungen der öffentlichen Hand ist ausnahmsweise auch der Ersatz des Erfüllungsinteresses möglich, wenn ohne die Pflichtverletzung der Vertrag zustande gekommen wäre, dem Schadenersatz begehrenden Kläger also der Zuschlag hätte erteilt werden müssen. (T8); Beisatz: Dies hat der Kläger zu beweisen, dem eine solche Beweisführung im Hinblick auf seine Fachkunde auch zumutbar ist; eine Beweislastverschiebung ist nicht gerechtfertigt. (T9) |
4 Ob 198/05d | OGH | 14.03.2006 |
Auch; Beis wie T6; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Kein Erfüllungsinteresse; Die Ausschreibung hätte gar nicht stattfinden dürfen, somit hätten die Kläger auch nicht den Zuschlag erhalten können. (T10) |
10 Ob 37/06y | OGH | 17.08.2006 |
Beis wie T5 |
7 Ob 186/07i | OGH | 26.09.2007 |
Auch; Beis wie T7 |
1 Ob 52/08s | OGH | 20.06.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Schadenersatzanspruch verneint, weil die klagende Partei kein ihr zurechenbares Referenzprojekt angegeben, und so die Ausschreibungsbedingungen nicht erfüllt hatte. (T11) |
4 Ob 98/08b | OGH | 08.07.2008 |
Beis gegenteilig zu T2; Beis wie T5; Beis abweichend von T7; Beisatz: Unterließ der Auftraggeber in der Ausschreibung die Anführung von Eignungskriterien, denen Bieter entsprechen müssen, so kann ein Bieter, dessen Angebot vom Auftraggeber letztlich mangels Eignung ausgeschieden wurde, als Voraussetzung eines Zuspruchs des Erfüllungsinteresses behaupten und beweisen, dass er den Zuschlag bei einer von vornherein fehlerfreien Ausschreibung oder im Fall des Widerrufs der fehlerhaften und einer nachfolgenden fehlerfreien Ausschreibung erhalten hätte. Ein solcher Bieter müsste daher auch behaupten und beweisen, dass er jedes vom Auftraggeber zulässigerweise vorgebbare Eignungskriterium erfüllt hätte (siehe RS0123902). (T12) |
9 Ob 38/08s | OGH | 29.10.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Schadenersatzanspruch verneint, weil Anbot des Bieters nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechend unterfertigt worden war und daher auszuscheiden war. (T13) |
4 Ob 5/11f | OGH | 15.02.2011 |
Auch; Beis ähnlich wie T6 |
4 Ob 173/11m | OGH | 22.11.2011 |
Vgl; Beisatz: Der bestqualifizierteste Bewerber um eine Kassenplanstelle hat gegenüber dem Krankenversicherungsträger keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Einzelvertrags nach § 343 ASVG. (T14) |
1 Ob 218/14m | OGH | 23.12.2014 |
Auch; Veröff: SZ 2014/134 |
2 Ob 96/18h | OGH | 29.04.2019 |
Auch; Beis ähnlich wie T5; Beis ähnlich wie T12; Beisatz: Nur wenn der übergangene Bewerber den Kassenvertrag im Fall des Widerrufs der Ausschreibung erlangt hätte, steht ihm das Erfüllungsinteresse zu. (T15) |
1 Ob 226/20x | OGH | 23.03.2021 |
Beis wie T6; Beis ähnlich wie T8 |
Dokumentnummer
JJR_19941019_OGH0002_0070OB00568_9400000_003
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