Normen
ASVG §175 Abs1
10 ObS 245/93 | OGH | 21.12.1993 |
Veröff: SZ 66/177 = SSV-NF 7/128 |
10 ObS 76/95 | OGH | 09.05.1995 |
Beisatz: Hier: § 90 Abs 1 B-KUVG. (T1) |
10 ObS 30/01m | OGH | 06.03.2001 |
Beisatz: Hier: Hier: Schirennen in Form eines Riesentorlaufes mit Zeitnehmung, Ergebnislisten und Prämierung der Bestplatzierten mit Pokalen, wobei zwischen den aus verschiedenen regionalen Dienststellen angereisten und zum Schilauf gemeldeten Schifahrern auch der Ehrgeiz bestand, den Sieg oder jedenfalls eine gute Platzierung für die jeweilige regionale Dienststelle zu erreichen. (T2) |
10 ObS 59/01a | OGH | 03.04.2001 |
10 ObS 137/02y | OGH | 27.08.2002 |
Vgl aber; Beisatz: Andererseits wird eine sportliche Betätigung mit Wettkampfcharakter als unter Unfallversicherungsschutz stehend angesehen, wenn betriebliche Interessen der Teilnahme im Vordergrund stehen und die sportliche Betätigung die eigene wirtschaftliche Existenz des Versicherten entscheidend zu fördern geeignet ist. (T3) ; Beisatz: Hier: Aktive Teilnahme eines selbständigen PR-Beraters an einem Fußballturnier zum Zweck der Kontaktaufnahme und Kontaktpflege. (T4)Beisatz: Die Teilnahme am Spiel diente neben dem sportlichen Wettkampf auch der Auflockerung der Gesprächsatmosphäre für spätere geschäftliche Unterredungen und Anbahnungen. (T5) |
10 ObS 121/05z | OGH | 22.12.2005 |
Vgl auch |
10 ObS 113/07a | OGH | 27.11.2007 |
Veröff: SZ 2007/184 |
Dokumentnummer
JJR_19931221_OGH0002_010OBS00245_9300000_002
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