Rechtssatz
Der Revisionsrekurs gegen eine Entscheidung, mit der die Abweisung eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ohne Einvernahme des Gegners der gefährdeten Partei, bestätigt wurde, ist unzulässig (§ 402 Abs 2 EO, 780 BlgNR 18 GP , 2).
Unanfechtbarkeit — Konformatsbeschluss — Bestätigung der Abweisung des Sicherungsantrags ohne Anhörung des Gegners
2 Ob 269/97s | OGH | 09.10.1997 |
Beisatz: Das gilt auch dann, wenn der Sicherungsantrag ohne Anhörung des Gegners aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde. (T2) |
4 Ob 52/00a | OGH | 14.03.2000 |
Auch; Beisatz: In einem solchen Fall kann auch kein außerordentlicher Revisionsrekurs erhoben werden. (T3) |
4 Ob 134/01m | OGH | 12.09.2001 |
Beisatz: Ist aber ein Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig, dann ist er unabhängig davon zurückzuweisen, ob von den Vorinstanzen eine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO zu behandeln war. (T4)<br/>Veröff: SZ 74/151 |
1 Ob 226/02w | OGH | 25.10.2002 |
Beisatz: Der Revisionsrekurs gegen die Bestätigung einer ohne vorherige Anhörung des Verfügungsgegners ausgesprochenen Zurückweisung eines Sicherungsantrags aus formellen Gründen ist jedenfalls unzulässig. (T5) |
1 Ob 232/03d | OGH | 18.11.2003 |
Beis wie T2; Beis wie T5; Beis wie T6; Beisatz: Die Anfechtbarkeit der Bestätigung eines ohne Anhörung des Verfügungsgegners zurückgewiesenen Sicherungsantrags ist nämlich nicht anders zu beurteilen als die Bestätigung eines ohne Anhörung des Verfügungsgegners abgewiesenen Sicherungsantrags. (T7) |
3 Ob 140/04s | OGH | 24.11.2004 |
Beis wie T2; Beis wie T5; Beis wie T7 |
4 Ob 172/09m | OGH | 20.10.2009 |
Beisatz: In einem solchen Fall kann auch kein außerordentlicher Revisionsrekurs erhoben werden. (T8) |
7 Ob 132/16m | OGH | 03.08.2016 |
Beisatz: Siehe zu einem auf mehrere selbständige Anspruchsgrundlagen gestützten Begehren auch RS0130925. (T10) |
4 Ob 57/19i | OGH | 24.09.2019 |
Beisatz: Der Einvernahme des Gegners ist es nicht gleichzuhalten, wenn das Erstgericht ihm (irrig) ohne Anhörung den Beschluss zustellt, womit es die Einstweilige Verfügung abgewiesen hat. (T11) |
1 Ob 101/20i | OGH | 24.06.2020 |
Beisatz: Die bloße Zustellung des den Sicherungsantrag enthaltenden Protokolls ist einer durch richterliche Anordnung eröffneten Äußerungsmöglichkeit nicht gleichzuhalten. (T12)<br/>Beisatz: Hier: Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382h EO (iVm § 97 ABGB). (T13) |
2 Ob 155/20p | OGH | 14.10.2020 |
Beis wie T3; Beisatz: Hier: Die bloße Zustellung der Provisorialentscheidung ist einer durch richterliche Anordnung eröffneten Äußerungsmöglichkeit nicht gleichzuhalten. (T14) |
Dokumentnummer
JJR_19931110_OGH0002_009OBA00255_9300000_001
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