Rechtssatz
Stellt die Mutter den Antrag, den Vater des Kindes zur Leistung von Unterhaltsbeträgen zu ihren Handen zu verpflichten, ist darin auch der Antrag enthalten, sie zur besonderen Sachwalterin für die Geltendmachung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes zu bestellen.
5 Ob 907/76 | OGH | 22.02.1977 |
Veröff: EFSlg 29295 |
1 Ob 528/84 | OGH | 02.05.1984 |
Vgl; Beisatz: Der Antrag auf Festsetzung der Unterhaltsverpflichtung in Geld ist auch als solcher auf entsprechende Entziehung der elterlichen Rechte und Pflichten des Antragsgegner zu verstehen. (T1) <br/>Veröff: SZ 57/84 = ÖA 1984,100 = JBl 1985,162 |
7 Ob 548/92 | OGH | 21.05.1992 |
Beisatz: Der fehlende Ausspruch über die Vertretungsbefugnis schadet nicht, wenn nachträglich die Obsorge zur Gänze übertragen wird. (T2) |
10 Ob 517/95 | OGH | 17.10.1995 |
Auch; Beisatz: Im Unterhaltsantrag kann ein Antrag um Bestellung zum besonderen Sachwalter enthalten sein, dem das Gericht konkludent in seiner Unterhaltsentscheidung stattgeben kann. (T3) |
3 Ob 290/98p | OGH | 16.12.1998 |
Beis wie T3; Beisatz: Dem Antrag des nicht obsorgeberechtigten Elternteils, in dessen Haushalt das Kind betreut wird, eine durch den anderen Elternteil zu erbringende Geldunterhaltsleistung für das Kind festzusetzen, schließt das Begehren auf Bestellung zum besonderen Sachwalter im Antragsumfang ein. (T4) |
5 Ob 117/04y | OGH | 03.08.2004 |
Vgl; Beis wie T3; Beis ähnlich wie T4 |
5 Ob 122/09s | OGH | 07.07.2009 |
Vgl; Beis wie T3; Beis ähnlich wie T4; Beisatz: Hier: Antrag des nicht allein obsorgeberechtigten, das Kind in seinem Haushalt betreuenden Elternteils. (T5) |
1 Ob 24/14g | OGH | 27.02.2014 |
Vgl auch; Beis wie T3; Beis wie T5 |
8 Ob 39/16t | OGH | 30.08.2016 |
Auch; Beis wie T3; Beis wie T4; Beis wie T5; Beisatz: Obwohl die Maßnahme der Übertragung der mit der vollen Betreuung der Kinder zusammenhängenden Rechte und Pflichten als rechtsgestaltende Verfügung erst für die Zeit nach Eintritt ihrer Rechtskraft wirksam wäre, bleibt den Kindern der volle Unterhalt auch während des Zeitraums von der Antragstellung bis zum Wirksamwerden einer solchen Verfügung gesichert. (T6) |
Dokumentnummer
JJR_19770222_OGH0002_0050OB00907_7600000_002
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