OGH 1Ob748/76 (RS0014620)

OGH1Ob748/7627.10.1976

Rechtssatz

Behauptet eine Person, die minderen Grades geistesschwach, aber nicht beschränkt entmündigt ist, Ungültigkeit eines von ihr abgeschlossenen Kaufvertrages über ihre Liegenschaft, muss sie beweisen, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses außerstande gewesen zu sein, die Tragweite des konkreten Vertrages zu beurteilen. Wurde sie von einem Notar ihres Vertrauens, der den Vertrag verfasste, beraten, kommt es darauf an, ob sie in der Lage war, einen konkreten Verkaufswillen zu fassen und mitzuteilen und im Übrigen bewusst dem Notar das Vertrauen zu schenken, dass er in diesem Rahmen für die Wahrung ihrer Rechte sorgen werde.

Normen

ABGB §865
ZPO §266 B

1 Ob 748/76OGH27.10.1976

Veröff: JBl 1977,537 = NZ 1980,53

5 Ob 896/76OGH25.01.1977

Ähnlich; nur: Behauptet eine Person, die minderen Grades geistesschwach, aber nicht beschränkt entmündigt ist, Ungültigkeit eines von ihr abgeschlossenen Kaufvertrages über ihre Liegenschaft, muss sie beweisen, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses außerstande gewesen zu sein, die Tragweite des konkreten Vertrages zu beurteilen. (T1)

1 Ob 611/77OGH07.06.1977

Vgl auch; Beisatz: Tatsacheninstanzen gingen davon aus, dass beim Kläger schon im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages eine senil - arteriosklerotische Demenz, eine alters - und arteriosklerotisch bedingte Altersverblödung vorlag und er nicht mehr in der Lage war, Ausmaß und Wert seines Besitzes einzuschätzen. (T2)

4 Ob 113/78OGH19.12.1978

nur T1; Veröff: Arb 9750 = Ind 1979,1152

7 Ob 689/80OGH23.10.1980

nur T1

6 Ob 816/80OGH18.02.1981

Ähnlich; Beisatz: Gilt auch für Frage der Ernstlichkeit einer Willenserklärung. (T3)

3 Ob 570/82OGH14.07.1982

nur T1

6 Ob 518/88OGH14.04.1988

Vgl auch; nur T1

2 Ob 585/89OGH14.11.1989

nur: Wurde sie von einem Notar ihres Vertrauens, der den Vertrag verfasste, beraten, kommt es darauf an, ob sie in der Lage war, einen konkreten Verkaufswillen zu fassen und mitzuteilen und im Übrigen bewusst dem Notar das Vertrauen zu schenken, dass er in diesem Rahmen für die Wahrung ihrer Rechte sorgen werde. (T4)

8 ObA 223/95OGH22.06.1995

Auch; nur T1

6 Ob 280/01xOGH29.11.2001

Auch; nur T1

1 Ob 153/08vOGH11.08.2008

Auch

3 Ob 211/08pOGH19.11.2008

Auch

3 Ob 201/10wOGH11.11.2010

Auch; nur T1

8 Ob 146/10vOGH22.02.2011

Ähnlich; nur T1; Beisatz: Hier: Glückspielverträge. (T5)

7 Ob 74/16gOGH27.04.2016

Auch

2 Ob 189/19mOGH28.11.2019

Vgl; nur ähnlich T1

7 Ob 19/22bOGH28.04.2022

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19761027_OGH0002_0010OB00748_7600000_001

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