OGH 3Ob476/37 (RS0022817)

OGH3Ob476/3723.6.1937

Rechtssatz

Wissentliche Beteiligung an einer Vertragsverletzung kann im Sinne des § 1301 ABGB einen Dritten schadenersatzpflichtig machen, auch wenn keine Arglist erweislich ist. (SZ 31/87)

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Normen

ABGB §1295 Ia6
ABGB §1295 IIf7c
ABGB §1301

3 Ob 476/37OGH23.06.1937

Veröff: SZ 19/205

1 Ob 455/57OGH08.01.1958

Beisatz: Haftung des Baumwärters für einen durch Unterlassung der Mitteilung der Baumspritzung an einen Imker an dessen Bienen entstehenden Schaden. (T1) Veröff: SZ 31/3

5 Ob 32/59OGH11.02.1959

Abweichend

5 Ob 51/62OGH15.03.1962
7 Ob 90/65OGH07.04.1965
8 Ob 156/67OGH20.06.1967

Veröff: NZ 1968,94 = JBl 1968,90 (mit Glosse von Bydlinski)

6 Ob 97/68OGH10.04.1968

Ebenfalls abweichend; Beisatz: Mit grundsätzlichen Erörterungen und Eingehen auf die widersprechende Judikatur, die Lehre Wolffs und unter Bezugnahme auf Bydlinski und Koziol. (T2) Veröff: SZ 41/45 = JBl 1969,213 (mit ablehnender Besprechung von Bydlinski) = EvBl 1969/4 S 15

5 Ob 134/68OGH03.07.1968

Ähnlich; Veröff: EvBl 1969/58 S 100

5 Ob 250/69OGH26.11.1969

Veröff: IndS 1972 1-2,834 = JBl 1970,627 = SozM IA/d,907 = SZ 42/177

6 Ob 132/72OGH21.12.1972

Ebenfalls ablehnend; Veröff: JBl 1973,524

1 Ob 33/73OGH21.03.1973

Ebenfalls abweichend; Beisatz: Im Sinne des Erfordernisses eines gezielten Einwirkens des Dritten auf den schuldnerischen Willen im Sinne einer Verleitung des Schuldner zum Vertragsbruch. (T3) Veröff: MietSlg 25170

1 Ob 1/74OGH13.03.1974

Abweichend; Beis wie T3

3 Ob 55/74OGH05.11.1974

Ähnlich; Beisatz: Deliktshaftung nur im Falle einer wissentlichen Beteiligung an der Vertragsverletzung. (T4)

4 Ob 623/75OGH21.10.1975

Beisatz: Hier: Durch Erteilung des Auftrages zur Entfernung eines abgestellten Personenkraftwagen. (T5) Veröff: SZ 48/107 = JBl 1978,87 ( mit Anmerkung von Ostheim)

1 Ob 4/77OGH16.02.1977

Vgl auch; Veröff: SZ 50/24

1 Ob 615/78OGH22.05.1978

Ebenfalls abweichend; Beisatz: Voraussetzung für eine Verpflichtung zur Schadenersatzleistung eines Dritten, zu dessen Gunsten ein Vertrag gebrochen wurde, ist daß er die bestimmte Willensrichtung des Schuldners, auf die der Gläubiger ein Recht hat, veränderte; es muß sich um ein gezieltes Einwirken auf den schuldnerischen Willen handeln, er muß den Schuldner geradezu zum Vertragsbruch verleitet haben. (T6)

3 Ob 554/79OGH26.09.1979

Abweichend; Beisatz: Bloße Schlechtgläubigkeit genügt im Falle der Verletzung eines rein obligatorischen Anspruches durch einen nicht am Vertragsverhältnis beteiligten Dritten nicht. (T7)

8 Ob 527/79OGH06.12.1979

Abweichend; Beisatz: Eine fahrlässige Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte macht den Dritten nicht haftbar. (T8)

8 Ob 507/81OGH19.11.1981

Vgl; Zweiter Rechtsgang zu 8 Ob 527/79

5 Ob 544/82OGH16.03.1982

nur: Wissentliche Beteiligung an einer Vertragsverletzung kann im Sinne des § 1301 ABGB einen Dritten schadenersatzpflichtig machen. (T9) Beis wie T7; Beis wie T8

4 Ob 562/82OGH09.11.1982

Beis wie T8; Beisatz: Diese Voraussetzungen hat, da es sich bei der Haftung wegen Beeinträchtigung eines fremden Forderungsrechtes um einen außervertraglichen Schadenersatzanspruch handelt, der Geschädigte zu beweisen; ihn trifft auch für das Vorliegen des erforderlichen Vorsatzes die Beweislast. (T10) Veröff: SZ 55/170

7 Ob 505/83OGH24.03.1983

nur T9; Beisatz: Und zwar nicht nur dann, wenn er den Schuldner in Kenntnis des fremden Forderungsrechtes und seiner Beeinträchtigung geradezu zum Vertragsbruch verleitet, sondern auch dann, wenn er im Bewußtsein der wahren Sachlage an diesem Vertragsbruch auf sonstige Art bewußt zum Nachteil des Gläubigers mitwirkt. (T11)

3 Ob 596/83OGH16.11.1983

Auch; nur T9

2 Ob 638/84OGH30.10.1984

Vgl; Beis wie T11 nur: Wenn er im Bewußtsein der wahren Sachlage an diesem Vertragsbruch auf sonstige Art bewußt zum Nachteil des Gläubigers mitwirkt. (T12)

7 Ob 691/85OGH30.01.1986

Beis wie T3; Beisatz: Wenn er im Bewußtsein der wahren Sachlage an diesem Vertragsbruch auf sonstige Art bewußt zum Nachteil des Gläubigers mitwirkt oder bei Verletzung eines durch den Besitz typischerweise erkennbaren Forderungsrechtes. (T13)

1 Ob 613/86OGH03.09.1986

Auch; Beis wie T11

5 Ob 158/86OGH14.10.1986

Beisatz: Nur in Ausnahmsfällen, nämlich bei Eingriff in offenkundige Forderungen wurden Dritten eine Haftung für eine bloß fahrlässige Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte auferlegt. Hier: Verpflichtung von Wohnungseigentumsbewerbern zum Abschluß einer Saunabenützungsregelung. (T14)

3 Ob 610/86OGH19.11.1986

Auch; Beis wie T4; Veröff: JBl 1987,654 = SZ 59/206 = ÖBA 1987,415

7 Ob 691/86OGH18.12.1986

Auch; nur T9; Beis wie T11

5 Ob 597/87OGH17.11.1987

Beis wie T3; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Begründung eines vertraglich nicht berechtigten Pfandrechtes durch Zusammenwirken des Schuldners mit einem Dritten im Prozeßweg und Exekutionsweg. (T15)

6 Ob 528/85OGH04.06.1987

nur T9; Beis wie T3; Beis wie T11; Beisatz: Bei deliktischer Mitwirkung eines Dritten an einem Vertragsbruch besteht auch die Möglichkeit der Anfechtung des zwischen diesem und dem anderen Vertragspartner geschlossenen Vertrages wegen Sittenwidrigkeit. (T16)

3 Ob 539/89OGH24.01.1990

nur T9; Veröff: JBl 1990,589

4 Ob 2/92OGH14.01.1992

Vgl auch; nur T9; Veröff: MR 1992,122

1 Ob 537/95OGH27.07.1995

Vgl; Beis wie T3; Beis wie T11

3 Ob 61/01vOGH11.07.2001

Vgl auch; Beis wie T11

7 Ob 257/01xOGH14.11.2001

Auch; Beisatz: Hier: Sittenwidrige beziehungsweise rechtsmissbräuchliche Einräumung eines Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes mit dem, die die berechtigterweise angestrebte Erlangung bücherlichen Eigentums verhindert werden soll. (T17)

6 Ob 62/02iOGH12.12.2002

Auch; Beis wie T11

5 Ob 236/02wOGH05.11.2002

Vgl; nur T9; Beis ähnlich wie T12; Beisatz: Wer bei einem aufrechten Werkvertrag in Kenntnis der Abtretung der Werklohnforderung einem Vertragspartnerwechsel vom Zedenten auf einen Dritten zustimmt, um den Zugriff des Zessionars auf die Forderung zu verhindern, haftet unbeschadet allfälliger Anfechtungsmöglichkeit dem Zessionar deliktisch für den erlittenen Schaden wegen Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte. (T18)

7 Ob 225/03vOGH29.09.2004

Auch; Beis wie T11; Beis wie T12; Beis wie T13; Beis wie T14

1 Ob 193/12gOGH11.10.2012

Auch; Beis wie T10

2 Ob 137/16kOGH27.10.2016

Auch

24 Ds 1/20mOGH18.06.2020

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19370623_OGH0002_0030OB00476_3700000_001

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