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TGADG – Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz, Tiroler

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2026

§ 0 TGADG

Bundesland

Tirol

Kurztitel

Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz, Tiroler

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 39/2026

Typ

G

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.2026

Abkürzung

TGADG

Index

2200 LBedienstete; 2400 Gemeindebedienstete

Langtitel

Gesetz vom 20. Mai 2026 über die Gleichbehandlung im Landes- und Gemeindedienst und über das Verbot von Diskriminierungen (Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz – TGADG)

StF: LGBl. Nr. 39/2026

[CELEX-Nr. 32000L0043 , 32000L0078 , 32004L0113 , 32006L0054 , 32010L0041 , 32014L0054 , 32016L2102 , 32021L1883 , 32024L1499 , 32024L1500 ]

Änderung

LGBl. Nr. 39/2026 - Landtagsmaterialien: 135/2026

[CELEX-Nr. 32024L1499 , 32024L1500 ]

Präambel/Promulgationsklausel

​

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Gleichbehandlung im Landesdienst

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Ziele

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern

1. Unterabschnitt
Gleichbehandlungsgebot

§ 4

Allgemeines Diskriminierungsverbot

§ 5

Auswahlverfahren

§ 6

Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

§ 7

Ausschreibung von Planstellen und Funktionen

§ 8

Gerechtfertigte Ungleichbehandlung

§ 9

Sexuelle Belästigung

§ 10

Geschlechtsbezogene Belästigung

§ 11

Vertretung von Frauen in Kommissionen

2. Unterabschnitt
Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 12

Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 13

Festsetzung des Entgelts

§ 14

Gewährung freiwilliger Sozialleistungen

§ 15

Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

§ 16

Beruflicher Aufstieg vertraglich Bediensteter

§ 17

Beruflicher Aufstieg von Beamtinnen und Beamten

§ 18

Gleiche Arbeitsbedingungen

§ 19

Beendigung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 20

Sexuelle und geschlechtsbezogene Belästigung

§ 21

Bemessung des Schadenersatzes

§ 22

Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

3. Unterabschnitt
Geltendmachung von Ansprüchen

§ 23

Fristen

§ 24

Beweislast

§ 25

Benachteiligungsverbot

§ 26

Nebenintervention

4. Unterabschnitt
Besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen

§ 27

Frauenförderungsgebot

§ 28

Frauenförderungsprogramm

3. Abschnitt
Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung

1. Unterabschnitt
Gleichbehandlungsgebot

§ 29

Allgemeines Diskriminierungsverbot

§ 30

Ausnahmen

§ 31

Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

§ 32

Ausschreibung von Planstellen und Funktionen

§ 33

Gerechtfertigte Ungleichbehandlung

§ 34

Belästigung

2. Unterabschnitt
Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes,
Geltendmachung von Ansprüchen

§ 35

Anwendung von Bestimmungen

§ 36

Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

3. Unterabschnitt
Förderung von Menschen mit einer Behinderung

§ 37

Behindertenförderungsgebot

§ 38

Besondere Förderungsmaßnahmen

4. Abschnitt
Organe

1. Unterabschnitt
Gleichbehandlungskommission

§ 39

Einrichtung, Zusammensetzung

§ 40

Geschäftsführung

§ 41

Aufgaben

§ 42

Gutachten

§ 43

Verfahren

2. Unterabschnitt
Gleichbehandlungsbeauftragte

§ 44

Bestellung

§ 45

Aufgaben

§ 46

Schlichtungsverfahren

3. Unterabschnitt
Vertrauenspersonen

§ 47

Bestellung

§ 48

Aufgaben

4. Unterabschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 49

Rechtsstellung der Organe

§ 50

Verschwiegenheitspflicht

§ 51

Befangenheit

§ 52

Weisungsfreiheit, Aufsicht

§ 53

Dauer der Funktionen

§ 54

Ruhen und Enden von Funktionen

2. Hauptstück
Gleichbehandlung im Gemeindedienst

§ 55

Geltungsbereich

§ 56

Sinngemäße Anwendung des 1. Hauptstückes

§ 57

Gleichbehandlungskommission der Gemeinden, mit Ausnahme der Stadt Innsbruck, und der Gemeindeverbände

§ 58

Gleichbehandlungskommission der Stadt Innsbruck

§ 59

Gleichbehandlungsbeauftragte

§ 60

Weisungsfreiheit, Aufsicht

3. Hauptstück
Verbot von Diskriminierungen

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 61

Geltungsbereich

§ 62

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Verbot der Diskriminierung

§ 63

Allgemeines Diskriminierungsverbot

§ 64

Ausnahmen

§ 65

Gerechtfertigte Ungleichbehandlung

§ 66

Belästigung

3. Abschnitt
Rechtsfolgen der Verletzung des Verbotes der
Diskriminierung, Geltendmachung von Ansprüchen

§ 67

Anspruch auf Schadenersatz

§ 68

Bemessung des Schadenersatzes

§ 69

Fristen

§ 70

Beweislast

§ 71

Benachteiligungsverbot

§ 72

Nebenintervention

§ 73

Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

4. Abschnitt
Menschen mit Behinderungen

§ 74

Besondere Maßnahmen

§ 75

Aktionsplan

§ 76

Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen

5. Abschnitt
Antidiskriminierungsbeauftragte(r)

§ 77

Bestellung

§ 78

Aufgaben

6. Abschnitt
Monitoringausschuss

§ 79

Zusammensetzung, Bestellung, Funktionsdauer

§ 80

Aufgaben und Geschäftsführung

7. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für die (den) Antidiskriminierungsbeauftragte(n)
und den Monitoringausschuss

§ 81

Rechtsstellung

4. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 82

Kostenloser und barrierefreier Zugang

§ 83

Information

§ 84

Sozialer Dialog, Dialog mit Nichtregierungsorganisationen

§ 85

Eigener Wirkungsbereich

§ 86

Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 87

Umsetzung von Unionsrecht

§ 88

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

  

Der Landtag hat beschlossen:

Im RIS seit

28.05.2026

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2026

Gesetzesnummer

20001057

Dokumentnummer

LTI40054539

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