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SchBV – Schiffsbetriebsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.1.2022

SchBV § 0

Schiffsbetriebsverordnung

Kurztitel

Schiffsbetriebsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 42/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.01.2022

Abkürzung

SchBV

Index

94/01 Schiffsverkehr

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über den Betrieb von Fahrzeugen auf Binnengewässern (Schiffsbetriebsverordnung – SchBV)

StF: BGBl. II Nr. 42/2022 [CELEX-Nr. 32020L0012 , 32021L1233 ]

Änderung

BGBl. II Nr. 204/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 111 Abs. 2, 117 Abs. 5, 118 Abs. 2, 120 Abs. 2, 122 Abs. 1 und Abs. 2, 123 Abs. 2, 127, 129 Abs. 1 und Abs. 3, 130 Abs. 1, 131 Abs. 6, 132 Abs. 2, 133 Abs. 1 und Abs. 2, 134 Abs. 3 und Abs. 4, 135 Abs. 4 und Abs. 9, 136 Abs. 3, 139 Abs. 2, 140 Abs. 3, 141 Abs. 1 und Abs. 4, 142, 146 Abs. 2, 147 Abs. 1 und Abs. 2, 148 Abs. 3, 150 Abs. 8, 151 Abs. 2, 156 Abs. 2 des Schifffahrtsgesetzes – SchFG, BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 230/2021, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich 

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Führung der Bezeichnung „Kapitänin“ bzw. „Kapitän“

§ 4.

Zulassung zur Prüfung

§ 5.

Ausbildung in Erster Hilfe, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

§ 6.

Fahrpraxis

§ 7.

Prüfungstaxen

§ 8.

Internationales Zertifikat für die Führung von Sportfahrzeugen

§ 9.

Form, Ausfertigung und Zustellung der Dokumente

2. Abschnitt

Unionsbefähigungszeugnisse

§ 10.

Unionsbefähigungszeugnis für Decksfrau bzw. Decksmann

§ 11.

Unionsbefähigungszeugnis für Leichtmatrosin bzw. Leichtmatrose

§ 12.

Unionsbefähigungszeugnis für Matrosin bzw. Matrose

§ 13.

Unionsbefähigungszeugnis für Bootsfrau bzw. Bootsmann

§ 14.

Unionsbefähigungszeugnis für Steuerfrau bzw. Steuermann

§ 15.

Unionsbefähigungszeugnis für Schiffsführerin bzw. Schiffsführer

§ 16.

Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

§ 17.

Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG)

§ 18.

Besondere Berechtigungen

§ 19.

Grundlegende Sicherheitsausbildung

§ 20.

Sachverständige Ärztinnen bzw. Ärzte

§ 21.

Untersuchung zum Nachweis der medizinischen Tauglichkeit

§ 22.

Befristungen für Unionsbefähigungszeugnisse

§ 23.

Zulassung von Ausbildungsprogrammen

§ 24.

Erbringung der Fahrzeit

§ 25.

Prüfungsfahrzeug, Prüfungsort und Prüfungsmodalitäten

3. Abschnitt

Sonstige Befähigungsausweise und Berechtigungen

§ 26.

Berechtigungsumfang

§ 27.

Fahrpraxis je Befähigungsausweis

§ 28.

Befähigung als Decksfrau – AT bzw. Decksmann – AT und Maschinistin bzw. Maschinist

§ 29.

Besondere Befähigungen für die Sicherheit auf Fahrgastschiffen

§ 30.

Körperliche und geistige Eignung

§ 31.

Prüfungsgegenstände und Prüfungsorgan

§ 32.

Prüfungsfahrzeug

§ 33.

Ausstellung von vorläufigen Befähigungsausweisen

4. Abschnitt

 Mindestbesatzungsvorschriften

§ 34.

Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 35.

Allgemeines

§ 36.

Nachweis der Befähigung

§ 37.

Schifferdienstbuch

§ 38.

Wechsel des Fahrzeuges

§ 39.

Bordbuch – Arbeitszeitaufzeichnungen

§ 40.

Ausrüstung der Fahrzeuge

§ 41.

Mindestbesatzung der Motorfahrzeuge und Schubschiffe

§ 42.

Mindestbesatzung der Schub- und Koppelverbände

§ 43.

Mindestbesatzung der Fahrgastschiffe

§ 44.

Nichterfüllung der Mindestausrüstung gemäß § 40

§ 45.

Mindestbesatzung der übrigen Fahrzeuge

§ 46.

Abweichungen

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 47.

Übergangsbestimmungen

§ 48.

Inkrafttreten

§ 49.

Außerkrafttreten bestehender Rechtsvorschriften

Anlagen

Anlage 1

Antrag auf Zulassung zur Prüfung an die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Anlage 2

Antrag auf Zulassung zur Prüfung an den Landeshauptmann

Anlage 3

Muster des Internationalen Zertifikates für die Führung von Sportfahrzeugen

Anlage 4

Muster der Befähigungsausweise

Anlage 5

Muster des vorläufigen Befähigungsausweises

Anlage 6

Antrag auf Ausstellung eines Schifferdienstbuches und Eintragung von Qualifikationen

Anlage 7

Standards für medizinische Tauglichkeit

Anlage 8

Befähigungsstandards für Matrosin bzw. Matrosen

Anlage 9

Befähigungsstandards für Schiffsführerin bzw. Schiffsführer

Anlage 10

Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer

Anlage 11

Standards für das Zusatzmodul zur Aufsicht im Rahmen der praktischen Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer

Anlage 12

Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

Anlage 13

Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG)

Anlage 14

Befähigungsstandards für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter

Anlage 15

Befähigungsstandards für das Führen von Schiffen unter Radar

Anlage 16

Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung einer besonderen Berechtigung für das Führen von Schiffen unter Radar

Anlage 17

Standards für die grundlegende Sicherheitsausbildung

Anlage 18

Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG)

Anlage 19

Befähigungsstandards für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

Anlage 20

Standards für technische und funktionale Anforderungen an Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren

Anlage 21

Standards für das behördliche Zulassungsverfahren für Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren

Anlage 22

Prüfungsgegenstände für sonstige Befähigungsausweise

Anlage 23

Muster der Bescheinigung über Ruhezeit

  

Schlagworte

Schubverband,

Schifffahrtsrechtsnovelle-Verordnung 2023 (BGBl. II Nr. 204/2023)

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2023

Gesetzesnummer

20011810

Dokumentnummer

NOR40241999

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