vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BVergGKonz 2018 – Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.4.2019

1. Das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 wurde in Artikel 4 des Vergaberechtsreformgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 65/2018 kundgemacht. 2. Betragsanpassungen: BGBl. II Nr. 358/2019, BGBl. II Nr. 560/2021

BVergGKonz 2018 § 0

Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018

Kurztitel

Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 65/2018

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

18.04.2019

Abkürzung

BVergGKonz 2018

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Langtitel

Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018)

StF: BGBl. I Nr. 65/2018 (NR: GP XXVI RV 69 AB 96 S. 21 . BR: AB 9961 S. 879 .)

[CELEX-Nr.: 32014L0023 , 32014L0024 , 32014L0025 ]

Änderung

BGBl. I Nr. 100/2018 (NR: GP XXVI RV 329 AB 413 S. 57 . BR: 10079 AB 10082 S. 888.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen

1. Hauptstück
Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen

§ 1.

Regelungsgegenstand

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Verfahren, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen

2. Hauptstück
Geltungsbereich, Grundsätze

1. Abschnitt
Persönlicher Geltungsbereich

§ 4.

Die zur Anwendung dieses Bundesgesetzes verpflichteten Auftraggeber

2. Abschnitt
Arten von Konzessionsverträgen

§ 5.

Baukonzessionen

§ 6.

Dienstleistungskonzessionen

§ 7.

Abgrenzungsregelungen

3. Abschnitt
Ausnahmen vom Geltungsbereich

§ 8.

Ausgenommene Konzessionsvergabeverfahren

§ 9.

Ausgenommene öffentlich-öffentliche Verhältnisse

§ 10.

Konzessionsvergaben an verbundene bzw. gemeinsame Unternehmen

4. Abschnitt
Schwellenwert, Berechnung des geschätzten Wertes und Laufzeit einer Konzession

§ 11.

Schwellenwert

§ 12.

Berechnung des geschätzten Wertes einer Konzession

§ 13.

Laufzeit einer Konzession

5. Abschnitt
Grundsätze des Konzessionsvergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen

§ 14.

Grundsätze des Konzessionsvergabeverfahrens

§ 15.

Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter

§ 16.

Vorbehaltene Konzessionen zugunsten sozialer und beruflicher Integration

§ 17.

Vorherige Erkundung des Marktes

§ 18.

Vorarbeiten

§ 19.

Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 20.

Schutz der Vertraulichkeit

§ 21.

Verwendung des CPV

3. Hauptstück

Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens

1. Abschnitt
Festlegung des Ablaufes des Konzessionsvergabeverfahrens

§ 22.

Grundsätze für den Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens

§ 23.

Verhandlungen

§ 24.

Teilnehmer an zweistufigen Konzessionsvergabeverfahren

2. Abschnitt
Besondere Dienstleistungskonzessionen und Dienstleistungskonzessionen über öffentliche Personenverkehrsdienste

§ 25.

Verfahren

3. Abschnitt
Wege der Informationsübermittlung, Dokumentation

§ 26.

Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmer

§ 27.

Dokumentationspflichten

4. Abschnitt
Bekanntmachungen

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen

§ 28.

Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Konzessionen

§ 29.

Berichtigung einer Bekanntmachung

§ 30.

Veröffentlichung und Standardisierung von Meta- bzw. Kerndaten

2. Unterabschnitt
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich

§ 31.

Bekanntmachungen auf Unionsebene

§ 32.

Freiwillige Bekanntmachung eines Konzessionsvergabeverfahrens auf Unionsebene

§ 33.

Bekanntmachungen in Österreich

§ 34.

Bekanntgaben auf Unionsebene

§ 35.

Bekanntgaben in Österreich

3. Unterabschnitt
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich

§ 36.

Bekanntmachungen in Österreich

§ 37.

Bekanntgaben in Österreich

5. Abschnitt
Fristen

§ 38.

Berechnung der Fristen

§ 39.

Grundsätze für die Bemessung von Fristen

§ 40.

Auskunfts- und Verbesserungsfrist

§ 41.

Teilnahmeantragsfrist

§ 42.

Angebotsfrist

§ 43.

Verlängerung der Angebotsfrist bei Berichtigungen und zusätzlichen Auskünften

6. Abschnitt
Eignung der Unternehmer

§ 44.

Ausschlussgründe

§ 45.

Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung

§ 46.

Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber

§ 47.

Nachweis der Befugnis

§ 48.

Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit

§ 49.

Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit

§ 50.

Nachweis der Leistungsfähigkeit

§ 51.

Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer

7. Abschnitt
Die Ausschreibung

§ 52.

Grundsätze der Ausschreibung

§ 53.

Zur-Verfügung-Stellen der Konzessionsunterlagen

§ 54.

Bereitstellung oder Übermittlung der Konzessionsunterlagen

§ 55.

Inhalt der Konzessionsunterlagen

§ 56.

Einhaltung arbeits-, sozial- und umweltrechtlicher Bestimmungen

§ 57.

Subunternehmerleistungen

§ 58.

Berichtigung der Ausschreibung

§ 59.

Technische und funktionelle Anforderungen

§ 60.

Barrierefreiheit

8. Abschnitt
Das Angebot

§ 61.

Allgemeine Bestimmungen

§ 62.

Form der Angebote

§ 63.

Zuschlagsfrist

9. Abschnitt
Entgegennahme, Öffnung, Prüfung und Ausscheiden von Angeboten

1. Unterabschnitt
Entgegennahme und Öffnung von Angeboten

§ 64.

Entgegennahme der Angebote

§ 65.

Öffnung der Angebote

2. Unterabschnitt
Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten

§ 66.

Allgemeine Bestimmungen

§ 67.

Vorgehen bei der Prüfung

§ 68.

Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote

§ 69.

Ausscheiden von Angeboten

10. Abschnitt
Beendigung des Konzessionsvergabeverfahrens

§ 70.

Allgemeine Bestimmungen

§ 71.

Wahl des Angebotes für den Zuschlag

§ 72.

Mitteilung der Zuschlagsentscheidung

§ 73.

Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung

§ 74.

Zeitpunkt und Form des Vertragsabschlusses

§ 75.

Widerruf eines Konzessionsvergabeverfahrens

2. Teil
Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht

1. Hauptstück
Zuständigkeit, fachkundige Laienrichter, Ausschluss und Ablehnung

§ 76.

Anwendbarkeit von Bestimmungen des BVergG 2018

2. Hauptstück
Besondere Bestimmungen über das Verfahren des Bundesverwaltungsgerichtes

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 77.

Anzuwendendes Verfahrensrecht

§ 78.

Zuständigkeit

§ 79.

Verfahrenshilfe

§ 80.

Auskunftspflicht

§ 81.

Akteneinsicht

§ 82.

Zustellungen

§ 83.

Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht

§ 84.

Gebühren

§ 85.

Gebührenersatz

2. Abschnitt
Nachprüfungsverfahren

§ 86.

Einleitung des Verfahrens

§ 87.

Fristen für Nachprüfungsanträge

§ 88.

Inhalt und Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages

§ 89.

Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung und einer Verhandlung

§ 90.

Parteien des Nachprüfungsverfahrens

§ 91.

Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers

§ 92.

Entscheidungsfrist

§ 93.

Mutwillensstrafen

3. Abschnitt
Einstweilige Verfügungen

§ 94.

Antragstellung

§ 95.

Erlassung der einstweiligen Verfügung

§ 96.

Verfahrensrechtliche Bestimmungen

4. Abschnitt
Feststellungsverfahren

§ 97.

Einleitung des Verfahrens

§ 98.

Inhalt und Zulässigkeit des Feststellungsantrages

§ 99.

Verfahrensrechtliche Bestimmungen

§ 100.

Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung und Verhängung von Sanktionen

§ 101.

Unwirksamerklärung des Widerrufes

3. Teil
Außerstaatliche Kontrolle, Statistik, Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen

1. Hauptstück
Außerstaatliche Kontrolle, statistische Verpflichtungen

§ 102.

Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission

§ 103.

Statistische Verpflichtungen

§ 104.

Übermittlung von zusätzlichen Informationen zu Bekanntmachungen

§ 105.

Übermittlung von sonstigen Unterlagen

2. Hauptstück
Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen

§ 106.

Bekanntgabepflichten im Zusammenhang mit Subunternehmern

§ 107.

Aufbewahrungspflichten

§ 108.

Änderungen von Verträgen während ihrer Laufzeit

§ 109.

Verpflichtung zur Beendigung von Verträgen

§ 110.

Meldepflichten bei Baukonzessionen

§ 111.

Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen

§ 112.

Schadenersatzansprüche

§ 113.

Rückgriff gegen den begünstigten Bieter

§ 114.

Beendigungsrecht des Auftraggebers

§ 115.

Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften

§ 116.

Zuständigkeit und Verfahren

4. Teil
Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 117.

Strafbestimmungen

§ 118.

Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsvorschriften

§ 119.

Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen

§ 120.

Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

§ 121.

Vollziehung

§ 122.

Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen

§ 123.

Bezugnahme auf Rechtsakte der Union

Anhang I

Sektorentätigkeiten gemäß § 4 Abs. 3

Anhang II

Verzeichnis der Verfahren, in welchen keine besonderen oder ausschließlichen Rechte
gemäß § 4 Abs. 4 zuerkannt werden

Anhang III

Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 5 Abs. 2 Z 1

Anhang IV

Besondere Dienstleistungskonzessionen gemäß § 25

Anhang V

In die Bekanntmachung gemäß § 31 und in die Bekanntgabe gemäß § 34 aufzunehmende Angaben

Anhang VI

Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang VII

Kerndaten

Anhang VIII

Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)

(Anm.: Anhang IX aufgehoben durch Art. 5 Z 8 BGBl. I Nr. 65/2018)

    

Anmerkung

1. Das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 wurde in Artikel 4 des Vergaberechtsreformgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 65/2018 kundgemacht.

2. Betragsanpassungen: BGBl. II Nr. 358/2019, BGBl. II Nr. 560/2021

Schlagworte

Vergaberechtsreformgesetz 2018 (BGBl. I Nr. 65/2018), Metadaten, Auskunftsfrist, Strafbestimmung, Schlussbestimmung, Inkrafttretensvorschrift, Außerkrafttretensvorschrift, Sozialversicherungs-Organisationsgesetz – SV-OG (BGBl. I Nr. 100/2018)

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2021

Gesetzesnummer

20010294

Dokumentnummer

NOR40206694

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte