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ZVG Inhaltsverzeichnis Heft 8/2015

Heft 8 v. 1.12.2015

Editorial

  1. Fischer, Perl, Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit 2015: Leistbarer Rechtsschutz

News-Radar

  1. Gruber, News-Radar

Aufsätze

  1. Brandtner, Erfahrungen der Landesverwaltungsgerichte mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit
  2. Frank, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz aus der Sicht des Verfassungsgerichtshofes: eine Zwischenbilanz
  3. Handstanger, 20 Monate Verwaltungsgerichtsbarkeit neu
  4. Jelinek, Was kostet die Gerichtsbarkeit? – Zivilprozess
  5. Mayrhofer, Was kostet Verwaltungsgerichtsbarkeit? Unions- und verfassungsrechtliche Überlegungen zur Weiterentwicklung des Gebühren- und Kostensystems
  6. Moser, Erfahrungen des Bundesfinanzgerichtes mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit
  7. Segalla, Hesse, Mögliche Entwicklungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
  8. Thoma, Leistbarer Rechtsschutz – Leistbarkeit durch Gerichte, Richterinnen und Richter

Judikatur

  1. Zur systematischen Gliederung des Entscheidungsteils

Judikatur - Verfahrensrecht

    1. Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte
      1. »Allgemeines Verfahren
      2. Behördliche Zurückweisung einer Beschwerde durch einen nicht als Beschwerdevorentscheidung zu wertenden Bescheid ist nicht zulässig
      3. Mitwirkung fachkundiger Laienrichter und Unparteilichkeit des Verwaltungs-gerichts
      4. Rechtspfleger: Übertragung von Beschwerdeverfahren betreffend Wohnbeihilfe verfassungskonform
      1. »Verwaltungsstrafverfahren
      2. Nichtzulassung eines Steuerberaters als Vertreter in Verwaltungsstrafverfahren nach dem ASVG
    1. Verfahrensrecht der Verwaltungsbehörden
      1. »Allgemeines Verfahren
      2. Die Amtssignatur eines Bescheides ersetzt niemals den Namen des Genehmigenden
    1. Verfahrensrecht der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts
      1. »Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof
      2. Zur Kontrolle der Zuständigkeit der VwG durch den VfGH

Judikatur - Materienrecht

    1. Wirtschaftsrecht
      1. »Wirtschaftsaufsichtsrecht
      2. Zur grundsätzlichen Unzulässigkeit der Bewerbung von Hörfunkprogrammen des ORF in Fernsehprogrammen des ORF und umgekehrt – Verbot der sogenannten „cross promotion“
      1. »Glücksspiele und Wetten
      2. Nach Ablauf der Frist gemäß § 56a Abs 3 GSpG kann kein Bescheid über die mündlich verfügte Betriebsschließung mehr erlassen werden
      1. »Sonstiges Wirtschaftsrecht
      2. Öffentliche Auftragsvergaben und deren Verhältnis zur Besorgung behördlicher Aufgaben durch „Beliehene“ am Beispiel der Lieferung von Kfz-Kennzeichen
    1. Umweltrecht
      1. »Wasserrecht
      2. Anpassung mehrerer Wehrbetriebsordnungen von Kraftwerken
      3. Nachdem § 105 WRG das „öffentliche Interesse“ nicht abschließend definiert, kann die Behörde zur Bewertung dieses Begriffes auch auf andere gesetzliche Bestimmungen zurückgreifen
    1. Verkehrswesen
      1. »Kraftfahrgesetz
      2. Fehlt im Typenschein bzw in der Einzelgenehmigung die Eintragung der „Mehrspurigkeit“, kann ein Motorrad mit Beiwagen trotzdem nicht als einspuriges Kraftfahrzeug gewertet werden
    1. Fremden- und Migrationswesen
      1. »Asylrecht
      2. Karesch, Stattgabe der Beschwerde und Bescheidbehebung im Zulassungsverfahren nach § 5 AslyG aufgrund mangelnder Sachverhaltsermittlungen
    1. Sicherheitswesen
      1. »Sicherheitspolizei
      2. Zurücklegung der Anzeige und Doppelbestrafungsverbot
      1. »Sonstiges Sicherheitswesen
      2. Betteln mit normaler Lautstärke und Ausstrecken der Hände – kein aggressives Betteln
    1. Bauwesen und Naturschutz
      1. »Baurecht
      2. Nicht jedes Vordach ist ein untergeordneter Bauteil
    1. Sozialhilfe und Jugendfürsorge
    2. Kostenersatzpflicht gegenüber Sozialhilfeverband besteht mangels nachgewiesener Mehrkosten für eine behindertengerechte Ausstattung zu Recht
    1. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
    2. Aussetzung des Verfahrens aufgrund der bestehenden Möglichkeit einer Doppelbestrafung
    1. Sonstige Materien
    2. Antrag eines österreichischen Rechtsanwaltes, ihm die Beglaubigung privater Urkunden von ausländischen (hier: tschechischer) Staatsbürgen zu genehmigen
    3. Kein Vorliegen eines (anschlusspflichtigen) Objekts iSd OÖ AEG 2001 bei Vermeidung jeglichen Anfalls von häuslichen Abwässern
    4. Ein Anspruch auf Zuschuss für ein Automatikgetriebe als behindertengerechte Ausstattung eines KFZ besteht unabhängig von einer dementsprechenden Auflage im Führerschein
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