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Behördliche Zurückweisung einer Beschwerde durch einen nicht als Beschwerdevorentscheidung zu wertenden Bescheid ist nicht zulässig

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2015/172ZVG 2015, 710 Heft 8 v. 1.12.2015

VwGVG § 14, VwGVG § 27

Die Zurückweisung einer Beschwerde darf von der Behörde ausschließlich im Wege des Rechtsinstituts der Beschwerdevorentscheidung erfolgen. Für eine Zurückweisung der Beschwerde mittels Bescheid fehlt der belangten Behörde jedoch die Zuständigkeit, weshalb dieser vom VwG gemäß § 27 VwGVG von Amts wegen aufzuheben war.

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