Das Kosten- und Gebührenrecht ist für die Funktionsfähigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit von entscheidender Bedeutung. Kostentragungsregelungen und Gebührenfolgen steuern den Zugang zum Gericht und können insofern entweder zu einem effektiven gerichtlichen Rechtsschutz beitragen oder aber aus wirtschaftlichen Gründen die Anrufung eines Gerichts verhindern. Der vorliegende Beitrag widmet sich den Kosten der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Bescheidbeschwerdeverfahrens aus der Perspektive des Rechts auf Zugang zu Gericht sowie des Gleichheitsgrundsatzes.