Judikatur
- KATARY, VwGH: UNZULÄSSIGE BESCHWERDE BEI NICHTBEKÄMPFUNG EINER FOLGENDEN, ANDERS LAUTENDEN ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG
- LATZENHOFER, VwGH: BLOSSER HINWEIS AUF DIE PRÜFER DES AUFTRAGGEBERS REICHT NICHT FÜR DIE BESTÄTIGUNG DES AUSSCHEIDENS WEGEN NICHT PLAUSIBLER ZUSAMMENSETZUNG DES ANGEBOTSPREISES
- WEISS, VWGH: AUSSCHLUSS WEGEN FALSCHER AUSKÜNFTE VERLANGT VERSCHULDEN DES BIETERS
- ERTL, VFGH: (WEITERE) PAUSCHALGEBÜHREN-BESTIMMUNG DES BVERGG 2002 VERFASSUNGSWIDRIG
- HOFER, BVA: KEIN ABLAUFEN DER STILLHALTEFRIST UND DAMIT DER ANFECHTUNGSFRIST, WENN DER AUFTRAG-GEBER DEM AUFKLÄRUNGSERSUCHEN NICHT NACHKOMMT
- FINK, UVS OÖ: WAHL DES VERHANDLUNGSVERFAHRENS BEI GEISTIGEN DIENSTLEISTUNGEN