Bei der Beschaffung künstlerischer Leistungen erscheint auf den ersten Blick ein Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit des Auftraggebers und den Grundsätzen und Anforderungen der Vergabegesetze zu bestehen. Denn oftmals führt der künstlerische Gesichtspunkt zu einer nicht objektivierbaren Wertung und Präferenz. Im vorliegenden Beitrag werden verschieden Aspekte bei der Vergabe künstlerischer Leistungen im Hinblick auf Ausnahmen aus dem Geltungsbereich des BVergG 2006 sowie bei der Wahl der Verfahrensart dargestellt und dabei gleichzeitig der Versuch unternommen, dieses Spannungsverhältnis aufzulösen.