- EStG § 4 Abs 4, § 16: Schadenersatzleistungen als Werbungskosten bzw Betriebsausgaben iSd EStG
- EStG § 34; EMRK Art 13; B-VG Art 140 Abs 5: Fristsetzung gem Art 140 B-VG
- EStG 1988 idF vor BGBl 1993/818 § 37 Abs 2 Z 3: Neben der Sieben-Jahresfrist normiert diese Bestimmung keine weiteren Voraussetzungen für die Außerordentlichkeit des Übergangsgewinnes
- EStG 1972 § 95; KStG 1966 § 8: Beurteilung der Ernsthaftigkeit der Absicht einer GmbH, vom Gesellschafter KESt einzufordern
- KStG 1988 § 8; BAO § 21 Abs 1, § 22 Abs 1, § 23 Abs 1: Eine unklare Vertragsgestaltung, nämlich keine Vereinbarung über Rückzahlung bzw Verzinsung, sind Anhaltspunkte dafür,
- UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 1, § 4 Abs 1, Abs 2 Z 1: Freiwillige Gegenleis¬tungen des Leistungsempfängers als Entgelt iSd UStG
- UStG 1994 § 12 Abs 10: Vorsteuerberichtigung bei Veräußerung durch den Masseverwalter
- GGG § 2 Z 4; WFG 1984 § 53 Abs 3: Der Wegfall einer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld gegebenen Voraussetzung einer Gebührenbefreiung nach dem maßgeblichen Zeitpunkt hat keine (rückwirkende) Auswirkung auf die Zuerkennung der Gebührenbefreiung
- GGG § 14; JN § 56 Abs 2; JN § 59: Bemessung der Gerichtsgebühren
- FBG 1991 § 5 Z 6; GGG TP 10 Anm 6-8; HGB § 10 Abs 2: Gem TP 10 Anm 6 GGG ist eine Gebühr von 3.000 S betreffend Veröffentlichungen auch dann nur in der genannten Höhe zu entrichten,
- KfzStG 1992 § 2 Abs 1 Z 14: Befreit wird nur die Verwendung der Fahrzeuge für die Fahrten zum inländischen Bahnhof. Die Bestimmung bietet nicht den geringsten Hinweis darauf,
- GrEStG § 17 Abs 1: Rückgängigmachung eines Kaufvertrages gem § 17 GrEStG
- BewG § 6 Abs 1, § 64 Abs 1; EStG 1988 § 14 Abs 1; HGB § 198 Abs 8 Z 4; AngG § 23 Abs 1; ArbAbfG § 2 Abs 1; ABGB §§ 891, 1357: Die unterschiedliche Behandlung von Abfertigungsansprüchen im Bereich des Handelsrechts, des Bilanzsteuerrechts und des Bewertungsrechts
- BAO § 21; EStG 1972 § 99 Abs 1 Z 4; EStG 1988 § 99 Abs 1 Z 5: Gestellung von Arbeitskräften iSd § 99 Abs 1 Z 5 EStG 1988, Prüfung des Vertragscharakters des Gestellungsvertrages gem § 21 BAO
- BAO § 22: Voraussetzungen für das Vorliegen eines Missbrauches
- BAO §§ 92, 114, § 115 Abs 1, § 243; EStG 1972 u 1988 §§ 86, 90: Die nach § 90 EStG erteilte LSt-Auskunft stellt keinen B dar. Die Auskunftserteilung kann daher nicht mit Berufung bekämpft werden;
- BAO § 115 Abs 1, § 184: Wer zur Schätzung Anlass gibt, muss auch die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen
- BAO § 115 Abs 1, § 184: Verpflichtung der Beh zur Sachverhaltsfeststellung im Verhältnis zur Verpflichtung der Partei zur Mitwirkung
- BAO § 184; KStG 1966 § 8; UStG 1972 § 12: Schätzung gem § 184 BAO, Gehaltszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung, Vorsteuerabzug erst mit Ausstellung der Rechnung
- BAO § 184 Abs 1; Tir LAO § 147 Abs 1: Ziel der Schätzung ist es, die Besteuerungsgrundlagen möglichst zutreffend festzustellen, und zwar so, dass das Ergebnis die größere Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich hat,
- BAO § 212a Abs 2 lit c, § 194 Abs 1: Begründungsmangel beim B
- BAO § 303 Abs 1 lit b, § 303 Abs 4: Keine neuen Tatsachen in Zusammenhang mit Sparbüchern als Beweismittel
- Wr VGSG § 6 Abs 4, § 6 Abs 7, § 14 Abs 2: Apparatetausch und Identität von Apparaten iSd VGSG