dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliegt; eine befristete Rückzahlungsfreiheit in den ersten Jahren der Laufzeit eines Darlehens ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich
§ 8 KStG 1988
dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliegt; eine befristete Rückzahlungsfreiheit in den ersten Jahren der Laufzeit eines Darlehens ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich
§ 8 KStG 1988