§ 303 Abs 1 lit b und Abs 4 BAO
Keine neuen Tatsachen in Zusammenhang mit Sparbüchern als Beweismittel.
VwGH 26.09.2000, 97/13/0139
§ 303 Abs 1 lit b und Abs 4 BAO
Keine neuen Tatsachen in Zusammenhang mit Sparbüchern als Beweismittel.
VwGH 26.09.2000, 97/13/0139