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Begründungsmangel beim B

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/409 Heft 23 v. 1.12.2001

§ 212a Abs 2 lit c BAO

§ 294 Abs 1 BAO

Die Begründung eines B muss nach stRsp des VwGH erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt wurde, aus welchen Erwägungen die Beh zur Ansicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt, und aus welchen Gründen die Beh die Subsumtion des Sachverhaltes unter einen bestimmten Tatbestand für zutreffend erachtet (vgl zB E 31.03.1998, 97/13/0021).

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