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Apparatetausch und Identität von Apparaten iSd VGSG

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/411 Heft 23 v. 1.12.2001

§ 6 Abs 4 und 7 Wr VGSG

§ 14 Abs 2 Wr VGSG

Unter einem Apparat ist nach allg Sprachgebrauch ein aus mehreren Bauelementen zusammengesetztes technisches Gerät zu verstehen, das bestimmte Funktionen erfüllt bzw eine bestimmte Arbeit leistet. Ausgehend von dieser Zweckbest ist die Identität des Apparates nicht mehr gegeben und handelt es sich insofern um einen „anderen“ Apparat, wenn durch den Austausch eines Bauelementes das Gerät seine Funktions- oder Arbeitsweise verändert. Nach dem Austausch einer das Spielprogramm bestimmenden Platine gegen eine solche anderer Type handelt es sich iSd vorangestellten Überlegungen daher insofern um einen „anderen“ Apparat, als hierdurch die Funktions- und Arbeitsweise des Apparates dergestalt verändert wird, dass dem Spieler andere Spielfunktionen angeboten werden. Diese Interpretation der zit Best wird auch durch den Umstand bekräftigt, dass bei der Best der Höhe der Abg gem § 6 Abs 1 bis 5 VGSG auch auf die angebotenen Spielfunktionen abgestellt wird (vgl E 29.04.1994, 92/17/0257).

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