- EStG 1988 § 3 Abs 2: Der Gesetzgeber hat in § 3 Abs 2 EStG 1988 bewusst unterschiedliche Steuerbelastungen in Kauf genommen; die Wortfolge „für das restliche Kalenderjahr“ ist zuflussbezogen und nicht anspruchskausalbezogen zu verstehen
- EStG 1988 § 9: Liegen bei dem Betrieb einer Tankstelle keine Umweltschäden vor, kann eine Rückstellung für die Verpflichtung zur Beseitigung von Umweltschäden nicht gebildet werden
- EStG 1988 § 16 Abs 1 Z 6: Sind Fahrten zu Fortbildungseinrichtungen nicht von der Arbeitsstätte aus angetreten worden, sind die angefallenen Fahrtkosten auch nicht mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw der Pendlerpauschale abgegolten
- EStG 1988 § 34 Abs 3 und Abs 7, § 106 Abs 3; BAO § 93: Unterhaltsleistungen an einen gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten können nur unter Berücksichtigung des § 34 Abs 7 Z 4 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden; d
- EStG 1988 § 36; BAO § 284 Abs 1: Die Fortführung eines Unternehmens in einer Nachfolge- bzw Auffangges kann ein Indiz für eine geeignete Sanierungsmaßnahme sein;
- EStG 1988 (in der für das Streitjahr 1990 geltenden Fassung) § 37 Abs 2 Z 3; BAO § 270 Abs 1: Bei Übergangsgewinnen ist eine Zusammenballung von Forderungen aus mehreren Jahren nicht erforderlich für eine Ermäßigung gem § 37 EStG 1988;
- EStG 1988 § 98 Z 2; DBA Kanada Art 7, Art 14, Art 21: § 98 Z 2 EStG 1988 umfasst auch nachträgliche Einkünfte in Form einer betrieblichen Versorgungsrente;
- StruktVG § 1: § 1 lässt die Interpretation zu, dass auch verschmelzende Umwandlungen iSd UmwG auf die Mutterges unter diese Norm fallen und damit die Steuerneutralität von Buchgewinnen und Buchverlusten auslösen
- UStG 1994 § 21 Abs 1 und Abs 3; BAO § 213 Abs 1 und 2, § 215 Abs 4, §§ 216, 239: Die Rechtmäßigkeit von Buchungen ist im Abrechnungsbescheidverfahren nach § 216 BAO zu klären;
- UStG 1994 § 21 Abs 3; BAO § 273 Abs 1; VwGG § 42 Abs 2 Z 2: Ein B über die Festsetzung von USt-Vorauszahlungen wird durch die Erlassung eines USt-JahresB außer Kraft gesetzt wird;
- GGG §§ 14, 15; JN §§ 54-60: Der Einheitswert kommt nur dann als Streitwert in Frage, wenn die Liegenschaft selbst Ziel des Klagebegehrens ist; die Zusammenrechnung von geltend gemachten Ansprüchen gilt sowohl für materielle als auch für formelle Streitgenossen
- GrEStG § 17 Abs 1 Z 1: Ein Erwerbsvorgang ist nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluss innehatte, wieder erlangt hat
- KVG § 18 Abs 2 Z 3: Problematik eines Anschaffungsgeschäftes mit einem unbedingt vereinbarten symbolischen Abtretungspreis von S 1,- kombiniert mit einem aufschiebend bedingten darüber hinausgehenden Abtretungspreis
- BAO § 81, § 101 Abs 3, § 191 Abs 3; ZustellG § 7; EStG 1972 § 37: Sowohl die Wirkung des § 101 Abs 3 als auch des § 191 Abs 3 BAO kommen nur dann zum Tragen, wenn der B an eine gem § 81 BAO vertretungsbefugte Person gerichtet ist
- BAO § 135, § 188, § 192, 252 Abs 1: Die Anfechtung eines SteuerB, die lediglich mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines dem SteuerB zu Grunde liegenden FeststellungsB begründet ist, ist in der Sache abzuweisen