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Die Rechtmäßigkeit von Buchungen ist im Abrechnungsbescheidverfahren nach § 216 BAO zu klären;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/376 Heft 16 v. 15.8.2000

die Ablehnung eines Rückzahlungsantrages mangels Bestehens eines AbgKto ist jedoch rechtswidrig; bei Einlagen einer USt-Voranmeldung hat die AbgBeh entweder den angemeldeten Überschuss als Gutschrift zu verbuchen oder in ein Ermittlungsverfahren zur Erlassung eines B iSd § 21 Abs 3 UStG 1994 einzutreten

§ 21 Abs 1 und Abs 3 UStG 1994

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