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Ein B über die Festsetzung von USt-Vorauszahlungen wird durch die Erlassung eines USt-JahresB außer Kraft gesetzt wird;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/377 Heft 16 v. 15.8.2000

eine gegen die Festsetzung einer USt-Vorauszahlung noch anhängigen Berufung ist daher als unzulässig zurückzuweisen; die Unzuständigkeit der bel Beh ist vom VwGH auch dann aufzugreifen, wenn sie vom Bf nicht geltend gemacht worden ist

UStG 1994: § 21 Abs 3

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