eine gegen die Festsetzung einer USt-Vorauszahlung noch anhängigen Berufung ist daher als unzulässig zurückzuweisen; die Unzuständigkeit der bel Beh ist vom VwGH auch dann aufzugreifen, wenn sie vom Bf nicht geltend gemacht worden ist
UStG 1994: § 21 Abs 3