Sind Fahrten zu Fortbildungseinrichtungen nicht von der Arbeitsstätte aus angetreten worden, sind die angefallenen Fahrtkosten auch nicht mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw der Pendlerpauschale abgegolten
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/370 Heft 16 v. 15.8.2000