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Liegen bei dem Betrieb einer Tankstelle keine Umweltschäden vor, kann eine Rückstellung für die Verpflichtung zur Beseitigung von Umweltschäden nicht gebildet werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/369 Heft 16 v. 15.8.2000

§ 9 EStG 1988

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