- EStG 1972 (1988) §§ 2, 4 Abs 1, § 6; BAO §§ 119, 166, 167 Abs 2, § 184: Der einen Verlustausgleich begehrende StPfl hat die Einkunftsquelleneigenschaft der seine Verluste erbringenden Tätigkeit ausreichend offenzulegen.
- EStG 1972 (1988) § 2: Eingeantwortete Erben treten steuerrechtlich mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein
- EStG 1988 § 4 Abs 1; RLG Art X Abs 1: Die unterlassene Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen für Perioden vor Inkrafttreten des RLG fällt unter das Nachholverbot
- EStG 1972 (1988) § 4 Abs 1 und 4; KStG 1966 § 8 Abs 1 (KStG 1988 § 7 Abs 2): Beurteilung von Verkauf und Rückvermietung eines Superädifikates im Lichte der Angehörigenjudikatur
- EStG 1988 § 7; VwGG § 34 Abs 1: Zur Aufteilung des Kaufpreises einer Liegenschaft sind der Verkehrswert des Bodens einerseits und jener des Gebäudes andererseits zu ermitteln
- EStG 1972 § 7 Abs 3 (EStG 1988 § 8 Abs 5); BAO § 114: Für die Ermittlung der Absetzung für Substanzverringerung ist der Zeitpunkt des Grundstückserwerbes maßgebend
- EStG 1988 § 10 Abs 5: Ein Betriebserwerb liegt vor, wenn ein in sich organisch geschlossener Kreis von Wirtschaftsgütern übereignet wird, der die wesentliche Grundlage des Betriebes bildet. Kein automatischer Betriebserwerb bei bloßem Erwerb von Softwarerechten
- EStG 1988 § 28 Abs 1 Z 1: Bei der Frage, ob neben dem eigentlichen Entgelt für die Nutzungsüberlassung ein bestimmtes Entgelt den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen ist, kommt es entscheidend darauf an,
- EStG 1988 § 41 Abs 2; SteuerreformG 1993 Art I Z 65: Die fünfjährige Antragsfrist für die Veranlagung gem Art I Z 65 SteuerreformG 1993 ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1994 anzuwenden
- EStG 1988 § 57 Abs 2, § 106: Bei dauernd getrennt lebenden Ehegatten müssen Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, daß das einer Ehe eigentümliche gemeinsame Wirtschaften mit gemeinsamen finanziellen Mitteln nicht gegeben ist
- EStG 1988 §§ 103, 112a; VStG § 10: Keine Anwendung einer Zuzugsbegünstigung (aF) auf Veranlagungsjahre nach 1993 in Fällen, in denen
- FLAG §§ 2, 26 Abs 1: Die Ableistung des Präsenzdienstes stellt eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes dar, die während dieser Zeit den Anspruch auf Familienbeihilfe beseitigt
- KStG 1966 (1988) § 8 Abs 2: 1. Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vorteilsausgleiches, 2. Rückgängigmachung einer verdeckten (Gewinn-)Ausschüttung, 3. Zurechnung von Mehrgewinnen der Ges an die Gesellschafter
- UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 1, § 12 Abs 1: Verzollungsleistung ist eine Nebenleistung zur Warenlieferung; Vorsteuerabzugsberechtigung eines ausländischen Unternehmers ist bei einem einzigen Umsatz imInland nicht gegeben
- UStG 1972 § 19 Abs 2 Z 1 lit a: Übertragung der Verfügungsmacht an einzelnen Eigentumswohnungen - abgrenzbare Teilleistungen
- BAO §§ 9, 80: Die Geltendmachung der Vertreterhaftung nach § 9 BAO ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Ausgleiches bzw Zwangsausgleiches und Entrichtung der Ausgleichsquote
- BAO §§ 9, 80: Gesellschafterhaftung für nicht entrichtete Abgabenschuldigkeiten der Ges
- BAO §§ 85, 235 Abs 1, § 250 Abs 1, § 293: Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Beh gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen
- BAO § 111: Die Androhung auf Erlassung eines Bescheides, mit dem eine Zwangsstrafe festgesetzt werde, stellt keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt dar
- BAO § 167 Abs 2, § 284: Auf das Unterbleiben der Vorlage schriftlicher Urkunden darf sich die Beh in der Beweiswürdigung nicht stützen, wenn der StPfl zur Vorlage von Urkunden nicht aufgefordert worden ist
- BAO § 184; UStG 1972 § 12 Abs 1 Z 1: Die Feststellung, daß das Vermögen eines AbgPfl unverändert geblieben ist oder sich nur geringfügig erhöht hat, läßt nicht darauf schließen, daß der AbgPfl keine oder nur geringe Einkünfte erzielt hat
- BAO § 236 Abs 1: Auf eine Unbilligkeit iSd inhaltlichen Unrichtigkeit kann ein Nachsichtsansuchen grundsätzlich nicht mit Erfolg gestützt werden.
- BAO § 281; SteuerreformG 1993 Art VII Z 1: Der Partei ist kein Rechtsanspruch auf Aussetzung der Entscheidung nach § 281 BAO eingeräumt.
- BAO § 294 Abs 1 lit a: Mangelnde Begründung eines Bescheides betreffend den Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten iSd § 294 Abs 1 lit a BAO
- HKG BGBl 1946/182 § 57 Abs 1; 6. MWSt-RL Art 17 Abs 2, Art 33: Die 6. MWSt-RL, insb ihr Art 17 Abs 2 und Art 33, steht der Erhebung einer Abgabe mit den Merkmalen der KU I nicht entgegen
- FinStrG § 4 Abs 2: Eine Änderung außerstrafrechtlicher Normen bringt den einmal entstandenen Strafanspruch nicht zum Erlöschen
- FinStrG ¤ 31 Abs 4 lit b iVm ¤ 14 Abs 3: Ein FinStrVerfahren ist bereits mit der ersten Verfolgungshandlung anhängig
- ZollG 1988 ¤ 174 Abs 3 lit a zweiter Tatbestand: Begriff der „groben Fahrlässigkeit“
- ZollG 1988 § 93 Abs 2 lit a Z 1, § 177 Abs 3 lit e: Unbedingtwerden einer Zollschuld aufgrund unzulässiger Inanspruchnahme des formlosen Vormerkverkehrs für ein ausländisches unverzolltes Fahrzeug