vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 21/1998

Heft 21 v. 1.11.1998

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG 1972 (1988) §§ 2, 4 Abs 1, § 6; BAO §§ 119, 166, 167 Abs 2, § 184: Der einen Verlustausgleich begehrende StPfl hat die Einkunftsquelleneigenschaft der seine Verluste erbringenden Tätigkeit ausreichend offenzulegen.
  2. EStG 1972 (1988) § 2: Eingeantwortete Erben treten steuerrechtlich mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein
  3. EStG 1988 § 4 Abs 1; RLG Art X Abs 1: Die unterlassene Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen für Perioden vor Inkrafttreten des RLG fällt unter das Nachholverbot
  4. EStG 1972 (1988) § 4 Abs 1 und 4; KStG 1966 § 8 Abs 1 (KStG 1988 § 7 Abs 2): Beurteilung von Verkauf und Rückvermietung eines Superädifikates im Lichte der Angehörigenjudikatur
  5. EStG 1988 § 7; VwGG § 34 Abs 1: Zur Aufteilung des Kaufpreises einer Liegenschaft sind der Verkehrswert des Bodens einerseits und jener des Gebäudes andererseits zu ermitteln
  6. EStG 1972 § 7 Abs 3 (EStG 1988 § 8 Abs 5); BAO § 114: Für die Ermittlung der Absetzung für Substanzverringerung ist der Zeitpunkt des Grundstückserwerbes maßgebend
  7. EStG 1988 § 10 Abs 5: Ein Betriebserwerb liegt vor, wenn ein in sich organisch geschlossener Kreis von Wirtschaftsgütern übereignet wird, der die wesentliche Grundlage des Betriebes bildet. Kein automatischer Betriebserwerb bei bloßem Erwerb von Softwarerechten
  8. EStG 1988 § 28 Abs 1 Z 1: Bei der Frage, ob neben dem eigentlichen Entgelt für die Nutzungsüberlassung ein bestimmtes Entgelt den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen ist, kommt es entscheidend darauf an,
  9. EStG 1988 § 41 Abs 2; SteuerreformG 1993 Art I Z 65: Die fünfjährige Antragsfrist für die Veranlagung gem Art I Z 65 SteuerreformG 1993 ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1994 anzuwenden
  10. EStG 1988 § 57 Abs 2, § 106: Bei dauernd getrennt lebenden Ehegatten müssen Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, daß das einer Ehe eigentümliche gemeinsame Wirtschaften mit gemeinsamen finanziellen Mitteln nicht gegeben ist
  11. EStG 1988 §§ 103, 112a; VStG § 10: Keine Anwendung einer Zuzugsbegünstigung (aF) auf Veranlagungsjahre nach 1993 in Fällen, in denen
  12. FLAG §§ 2, 26 Abs 1: Die Ableistung des Präsenzdienstes stellt eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes dar, die während dieser Zeit den Anspruch auf Familienbeihilfe beseitigt
  13. KStG 1966 (1988) § 8 Abs 2: 1. Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vorteilsausgleiches, 2. Rückgängigmachung einer verdeckten (Gewinn-)Ausschüttung, 3. Zurechnung von Mehrgewinnen der Ges an die Gesellschafter
  14. UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 1, § 12 Abs 1: Verzollungsleistung ist eine Nebenleistung zur Warenlieferung; Vorsteuerabzugsberechtigung eines ausländischen Unternehmers ist bei einem einzigen Umsatz imInland nicht gegeben
  15. UStG 1972 § 19 Abs 2 Z 1 lit a: Übertragung der Verfügungsmacht an einzelnen Eigentumswohnungen - abgrenzbare Teilleistungen
  16. BAO §§ 9, 80: Die Geltendmachung der Vertreterhaftung nach § 9 BAO ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Ausgleiches bzw Zwangsausgleiches und Entrichtung der Ausgleichsquote
  17. BAO §§ 9, 80: Gesellschafterhaftung für nicht entrichtete Abgabenschuldigkeiten der Ges
  18. BAO §§ 85, 235 Abs 1, § 250 Abs 1, § 293: Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Beh gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen
  19. BAO § 111: Die Androhung auf Erlassung eines Bescheides, mit dem eine Zwangsstrafe festgesetzt werde, stellt keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt dar
  20. BAO § 167 Abs 2, § 284: Auf das Unterbleiben der Vorlage schriftlicher Urkunden darf sich die Beh in der Beweiswürdigung nicht stützen, wenn der StPfl zur Vorlage von Urkunden nicht aufgefordert worden ist
  21. BAO § 184; UStG 1972 § 12 Abs 1 Z 1: Die Feststellung, daß das Vermögen eines AbgPfl unverändert geblieben ist oder sich nur geringfügig erhöht hat, läßt nicht darauf schließen, daß der AbgPfl keine oder nur geringe Einkünfte erzielt hat
  22. BAO § 236 Abs 1: Auf eine Unbilligkeit iSd inhaltlichen Unrichtigkeit kann ein Nachsichtsansuchen grundsätzlich nicht mit Erfolg gestützt werden.
  23. BAO § 281; SteuerreformG 1993 Art VII Z 1: Der Partei ist kein Rechtsanspruch auf Aussetzung der Entscheidung nach § 281 BAO eingeräumt.
  24. BAO § 294 Abs 1 lit a: Mangelnde Begründung eines Bescheides betreffend den Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten iSd § 294 Abs 1 lit a BAO
  25. HKG BGBl 1946/182 § 57 Abs 1; 6. MWSt-RL Art 17 Abs 2, Art 33: Die 6. MWSt-RL, insb ihr Art 17 Abs 2 und Art 33, steht der Erhebung einer Abgabe mit den Merkmalen der KU I nicht entgegen
  26. FinStrG § 4 Abs 2: Eine Änderung außerstrafrechtlicher Normen bringt den einmal entstandenen Strafanspruch nicht zum Erlöschen
  27. FinStrG ¤ 31 Abs 4 lit b iVm ¤ 14 Abs 3: Ein FinStrVerfahren ist bereits mit der ersten Verfolgungshandlung anhängig
  28. ZollG 1988 ¤ 174 Abs 3 lit a zweiter Tatbestand: Begriff der „groben Fahrlässigkeit“
  29. ZollG 1988 § 93 Abs 2 lit a Z 1, § 177 Abs 3 lit e: Unbedingtwerden einer Zollschuld aufgrund unzulässiger Inanspruchnahme des formlosen Vormerkverkehrs für ein ausländisches unverzolltes Fahrzeug