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BAO § 184; UStG 1972 § 12 Abs 1 Z 1: Die Feststellung, daß das Vermögen eines AbgPfl unverändert geblieben ist oder sich nur geringfügig erhöht hat, läßt nicht darauf schließen, daß der AbgPfl keine oder nur geringe Einkünfte erzielt hat

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 747 Heft 21 v. 1.11.1998

§ 184 BAO

§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972

1. Eine Vermögensrechnung kann zwar bei Feststellung eines ungeklärten Vermögenszuwachses die Annahme rechtfertigen, dass die Vermögensvermehrung auf erzielte, aber bisher nicht erklärte Einkünfte zurückzuführen ist; umgekehrt lässt aber die Feststellung, dass das Vermögen eines AbgPfl unverändert geblieben ist oder sich nur geringfügig erhöht hat, nicht darauf schließen, dass der AbgPfl keine oder nur geringe Einkünfte erzielt hat.

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