vorheriges Dokument
nächstes Dokument

FinStrG ¤ 31 Abs 4 lit b iVm ¤ 14 Abs 3: Ein FinStrVerfahren ist bereits mit der ersten Verfolgungshandlung anhängig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 752 Heft 21 v. 1.11.1998

§ 14 Abs 3 FinStrG

1. Eine Anfrage der FinStrBeh im Kfz-Zentralregister, die ua dem Zwecke der Erhebung des Namens des Zulassungsbesitzers dient, stellt keine gegen eine bestimmte Person als den eines Finanzvergehens Verdächtigen gerichtete Verfolgungshandlung dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!