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EStG 1972 (1988) § 2: Eingeantwortete Erben treten steuerrechtlich mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 725 Heft 21 v. 1.11.1998

§ 2 EStG 1972 (1988)

Das zivilrechtliche Bestehen der Rechtsfigur der ruhenden Erbschaft für eine idR kurze Zeitspanne rechtfertigt es, von einer Besteuerung eines eigenen KSt-Subjektes Abstand zu nehmen und das Nachlassvermögen steuerrechtlich unmittelbar dem (den) eingeantworteten Erben zuzurechnen.

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