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- Aufsichtsrecht und Risikomanagement
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- »international
- Stock, Deutsches BMF veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der AIFM Richtlinie
- Stock, Kommission schlägt Maßnahmen zur Bekämpfung von Zinsmanipulationen vor
- Stock, Bericht der EBA zur Implementierung von Rekapitalisierungsmaßnahmen
- Stock, EBA zur Finalisierung und Implementierung von aufsichtsrechtlichen Meldestandards
- Stock, Baseler Komitee veröffentlicht Dokument zu Offenlegungspflichten
- Stock, Baseler Komitee veröffentlicht Konsultationsdokument zu national systemrelevanten Banken
- Stock, Baseler Ausschuss veröffentlicht Grundsätze zu einer effektiven Aufbereitung von Risikodaten
- Stock, Baseler Ausschuss veröffentlicht finales Dokument zur Internen Revision in Banken
- Stock, Baseler Ausschuss veröffentlicht Konsultationsdokument zur Kontrolle von Intraday-Liquiditäts-Kennzahlen
- Stock, Baseler Ausschuss veröffentlicht finales Update zur Berücksichtigung von Wertberichtigungen auf Basis von Änderungen des eigenen Kreditrisikos
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- Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
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- »OGH-Entscheidungen
- Bollenberger, Kellner, Zur Beschlussanfechtung im Genossenschaftsrecht.
- Bollenberger, Kellner, Zur Verbrauchereigenschaft des 50%-Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH.
- Bollenberger, Kellner, Zur Unternehmereigenschaft des mittelbaren Alleingesellschafters und -geschäftsführers einer GmbH.
- Bollenberger, Kellner, Qualifikation eines bürgenden GmbH-Gesellschafters als Verbraucher.
- Bollenberger, Kellner, Zu den Auswirkungen der Kündigung eines Pensionskassenvertrags auf ausgeschiedene Dienstnehmer.
- Bollenberger, Kellner, Erfolgreiche Verbandsklage gegen Z 46, 47 und 75 ABB.
- Bollenberger, Kellner, Zu den Pflichten der Depotbank.
- Bollenberger, Kellner, Zur Prospekthaftung des Repräsentanten nach dem InvFG 1993.
- Bollenberger, Kellner, Zum Mitverschulden des geschädigten Anlegers.
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- Öffentlich-rechtliche Entscheidungen
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- »Erkenntnisse des VwGH
- Stöger, Ein Vergleich iSd GebührenG liegt nur dann vor, wenn damit ein strittiges Rechtsverhältnis bereinigt wird.
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