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EBA zur Finalisierung und Implementierung von aufsichtsrechtlichen Meldestandards

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2012, 561 Heft 9 v. 1.9.2012

In einer Mitteilung vom 31.7.2012 weist die EBA darauf hin, dass sich die Finalisierung und Veröffentlichung der Implementing Technical Standards (ITS) zum aufsichtsrechtlichen Meldewesen bis zur Veröffentlichung der finalen Capital Requirements Regulation (CRR) verzögern wird. Nach derzeitigem Stand soll die CRR Anfang 2013 in Kraft treten. Die EBA rechnet daher damit, dass Finanzinstitute Schwierigkeiten bei der fristgerechten Umsetzung aller Anforderungen zum Meldewesen haben werden.

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