In einer Mitteilung vom 31.7.2012 weist die EBA darauf hin, dass sich die Finalisierung und Veröffentlichung der Implementing Technical Standards (ITS) zum aufsichtsrechtlichen Meldewesen bis zur Veröffentlichung der finalen Capital Requirements Regulation (CRR) verzögern wird. Nach derzeitigem Stand soll die CRR Anfang 2013 in Kraft treten. Die EBA rechnet daher damit, dass Finanzinstitute Schwierigkeiten bei der fristgerechten Umsetzung aller Anforderungen zum Meldewesen haben werden.