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Qualifikation eines bürgenden GmbH-Gesellschafters als Verbraucher.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2012/1838ÖBA 2012, 613 Heft 9 v. 1.9.2012

§§ 1, 6, 25c, 25d KSchG

§ 1 UGB.

Ein geschäftsführender GmbH-Gesellschafter ist hinsichtlich einer für Schulden der GmbH übernommenen Bürgschaft jedenfalls dann nicht als Unternehmer zu qualifizieren, wenn sein Geschäftsanteil weniger als 50% beträgt und er auch über keine gesellschaftsvertraglich eingeräumte Sperrminorität verfügt. Daher sind insbesondere die §§ 25c und 25d KSchG auf seine Bürgschaft voll anwendbar.

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