Aufsätze
- Oehler, Kreditrisikomanagement unter Kontrollillusion?
- Dobringer, Schandl-Greyer, Österreichs Kreditinstitute im Jahr 2004
- Judt, Kartenzahlungsverkehr - quo vadis?
- Schenz, Eberhartinger, Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex
- Huschens, Stahl, A General Framework for IRBA Backtesting
- Füss, Rehkugler, Disch, Fund of Hedge Funds: Portfolioallokation und Performance
- Doralt, Zur fünfjährigen Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen nach § 275 HGB Anmerkungen zu OGH 4 Ob 89/04y vom 8. 6. 2004 und 10 Ob 24/04h vom 14. 9. 2004
- Körnert, Rossaro, Der Eigenkapitalbeitrag in der Marktzinsmethode
- Veza, 19. Workshop der Austrian Working Group on Banking and Finance - Aktuelle Forschungsergebnisse im österreichischen Bank- und Finanzwesen
Rechtsprechung
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- Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
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- »OGH-Entscheidungen
- Koziol, Bollenberger, Zu den Ansprüchen bei Scheinkreditgewährung zur Zeichnung von Geschäftsanteilen und nachrangigen Kapitaleinlagen der Kreditgeberin. (mit Anmerkung von R. Bollenberger)
- Der Finanzierer muß sich den Verkäufer zurechnen lassen, wenn er ihn als seine Hilfsperson einsetzt.
- Die Akkreditivbank kann die Begleichung einer gerechtfertigten Forderung nicht unter Hinweis auf eine versuchte Täuschung hinsichtlich einer weiteren Forderung ablehnen.
- Die ohne Zustimmung des Zessionars zwischen Zedentin und Schuldner getroffene Vereinbarung über die Höhe des Werklohns ist bis zu dem Betrag, von dessen Zession der Schuldner verständigt wurde, ohne Wirkung für den Zessionar.
- Die Fünfjahresfrist des § 275 Abs 5 HGB kann vertraglich nicht zugunsten des Abschlußprüfers verkürzt werden. (mit Besprechungsaufsatz von W. Doralt)
- Die Fünfjahresfrist des § 275 Abs 5 HGB kann vertraglich nicht zugunsten des Abschlußprüfers verkürzt werden. (mit Besprechungsaufsatz von W. Doralt)