Der Quotenvergleich ist unabhängig von der verglichenen Zahlungsverpflichtung
<i>OV</i>, Zivil- und strafrechtliche Entscheidungen), ÖBA 2005, 288 (288) Seite 288
vorzunehmen, wenn mit dieser nach dem Parteiwillen streitverfangene Ansprüche bereinigt werden sollten.