Funktionsgebühren iSd § 29 Z 4 EStG 1988
- Bezüge von Funktionären der Feuerwehr
- Bezüge (Sitzungsgeld, Fahrtkostenersatz) von Mitgliedern von Abwasserverbänden im Sinne des Wasserrechtsgesetzes
- Funktionsgebühren der rechtskundigen und fachtechnischen Mitglieder des Obersten Patent- und Markensenats (§ 74 Patentgesetz 1970, BGBl. Nr. 259/1970 idF vor BGBl. I Nr. 126/2013)
- Entschädigungen der nebenberuflichen (ehrenamtlichen) Standesbeamten
- Entschädigungen der Kammerfunktionäre (insbesondere auch des Disziplinaranwaltes sowie des Stellvertreters, des Referenten der Untersuchungskommission, der Vorsitzenden und Besitzer in den Zulassungs- und Prüfungsausschüssen sowie bei gewerblichen Prüfungen, des Redakteurs des Amtsblattes)
- Funktionsgebühren der Funktionäre des Österreichischen Gewerkschaftsbundes
- Vergütungen an Prüfungskommissäre, die nach den jeweiligen Satzungen der Universitäten (§ 19 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002) für Diplomprüfungen (Staatsprüfungen) und Rigorosen bestellt werden
- Vergütungen der Mitglieder der Übernahmekommission gemäß § 28 Übernahmegesetz, BGBl. I Nr. 127/1998, soweit nicht Einkünfte gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988
- Vergütungen an Funktionäre der österreichischen Hochschülerschaft
- Vergütungen an Vortragende in Vorbereitungskursen und an Mitglieder der Prüfungskommission für Dienstprüfungen
- Vergütungen gemäß § 24 Abs. 1 Besatzungsschädengesetz, BGBl. Nr. 126/1958, an Mitglieder der Bundesentschädigungskommission
- Entschädigungen der Senatsvorsitzenden im Finanzstrafverfahren
- Entschädigungen der Obmänner (Stellvertreter) und der übrigen Mitglieder der Verwaltungskörper bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung
- Entschädigungen der Obmänner (Stellvertreter) des Pensionsinstitutes für Verkehr und öffentliche Einrichtungen (das Pensionsinstitut wurde gemäß § 662 ASVG mit Ablauf 31.12.2014 aufgelöst)
- Vergütungen an Funktionäre der Urlaubskasse der Arbeiter in der Bauwirtschaft
- Entschädigungen des Vorsitzenden (Stellvertreter) des Bundeseinigungsamtes
- Entschädigungen der Vorsitzenden (Stellvertreter) und Mitglieder der Grundverkehrskommission
- Vergütungen an die Amtsführenden Präsidenten und Vizepräsidenten der Landesschulräte
- Vergütungen an Treuhänder und Treuhänderstellvertreter bei den Landeshypothekenanstalten, den Hypothekenbanken und der Pfandbriefstelle der österreichischen Landeshypothekenanstalten
- Vergütungen und Entschädigungen gemäß § 22 Abs. 1 und 2 Verteilungsgesetz Bulgarien, BGBl. Nr. 129/1964, AÖF Nr. 144/1964
- Vergütungen für Gutachten der Sachverständigen iSd § 129 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267/1967, AÖF Nr. 236/1967
- Vergütungen für die mit der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz iSd Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 311/1985, verbundene Tätigkeit, sofern diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt wird
- Vergütungen (einschließlich der Sitzungsgelder und dgl.) für die Tätigkeit der Staats(Aufsichts)kommissäre und ihrer Stellvertreter (VwGH 16.12.1975, 1484/74); nicht unter die Funktionsgebühren fallen jedoch die Bezüge der Aufsichtskommissäre bei den Sozialversicherungsträgern iSd § 448 Abs. 3 ASVG; diese Bezüge stellen gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar
- Vergütungen, die die Mitglieder der Personalvertretungsaufsichtsbehörde gemäß § 41b Bundes-Personalvertretungsgesetz 1967, BGBl. Nr. 133/1967 idF BGBl. I Nr. 65/2015 (bis 2013 Mitglieder der Personalvertretungs-Aufsichtskommission gemäß § 41c Bundes-Personalvertretungsgesetz 1967, BGBl. Nr. 133/1967, AÖF Nr. 115/1967, idF der Novelle 1971, BGBl. Nr. 284/1971, AÖF Nr. 238/1971, erhalten
- Vergütungen für Zeit- und Arbeitsaufwand an den Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder sowie an Senatsvorsitzende des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten (§ 51 Zivildienstgesetz 1986, BGBl. Nr. 679/1986 idF BGBl. I Nr. 161/2013)
- Entschädigungen der Kontrollorgane iSd Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011 anlässlich der Ein- und Durchfuhr von Holz
- Funktionsgebühren der Funktionäre von politischen Parteien, denen gemäß § 1 Parteiengesetz 2012, BGBl. I Nr. 56/2012, Rechtspersönlichkeit zukommt
- Vergütungen an Fleischuntersuchungsorgane, die gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, BGBl. I Nr. 13/2006 idF BGBl. I Nr. 136/2006, mit der Fleischuntersuchung beauftragt sind; ab 2021 gelten diese Fleischuntersuchungsorgane nur dann als Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sofern ihnen im Rahmen dieser Tätigkeit Macht- und Entscheidungsbefugnis zukommt (vgl. Rz 5219)
- Vergütungen an Mitglieder des Universitätsrates (§ 21 Abs. 11 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002).
- Mitglieder der Wahlbehörden (BFG 16.10.2018, RV/7104247/2018; siehe aber § 3 Abs. 1 Z 40 EStG 1988 und LStR 2002 Rz 112m).