Das Inhaltsverzeichnis wurde gemäß BGBl. II Nr. 486/2004 angepasst.
§ 0
2. Tierhaltungsverordnung
Kurztitel
2. Tierhaltungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 486/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 57/2012
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
08.03.2012
Außerkrafttretensdatum
18.06.2026
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die Haltung von Wirbeltieren, die nicht unter die 1. Tierhaltungsverordnung fallen, über Wildtiere, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen und über Wildtierarten, deren Haltung aus Gründen des Tierschutzes verboten ist (2. Tierhaltungsverordnung)
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 24 Abs. 1 Z 1 und 2 sowie des § 25 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004 Art. 2, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
§ 1: Geltungsbereich (Anm.: Geltungsbereich und Zielsetzung)
§ 2: Allgemeine Anforderungen an die Tierhaltung
§ 3: Besondere Anforderungen an die Haltung von Säugetieren
§ 4: Besondere Anforderungen an die Haltung von Vögeln
§ 5: Besondere Anforderungen an die Haltung von Reptilien
§ 6: Besondere Anforderungen an die Haltung von Amphibien
§ 7: Besondere Anforderungen an die Haltung von Fischen
§ 8: Wildtiere mit besonderen Anforderungen an die Haltung
§ 9: Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere
§ 10: Personenbezogene Bezeichnungen
§ 11: In-Kraft-Treten
(Anm.:§ 12. Übergangsbestimmungen)
Anlage 1: Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
1. Haltung von Hunden
2. Haltung von Katzen
3. Haltung von Kleinnagern
4. Haltung von Frettchen
5. Haltung von Ratten und Mäusen als Futtertiere zum Zwecke der Verfütterung in Tierheimen, Zoos sowie Tierhaltungen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten
6. Haltung von Miniaturschweinen (Verweis)
7. Haltung von Wildtieren
Anlage 2: Mindestanforderungen an die Haltung von Vögeln
1. Haltung von domestizierten Vögeln
2. Haltung von nicht domestizierten Papageien
3. Haltung von Tauben
4. Haltung von Entenvögeln
5. Haltung von Hühnervögeln
6. Haltung von Straußenvögeln
7. Haltung von Pinguinen
8. Haltung von Ruderfüßern
9. Haltung von Schreitvögeln
10. Haltung von Kranichvögeln
11. Haltung von Greifvögeln und Eulen
12. Haltung von Rackenvögeln
13. Haltung von Spechtvögeln
14. Haltung von Sperlingsvögeln und Kolibris
Anlage 3: Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien
1. Haltung von Schildkröten
2. Haltung von Schlangen
3. Haltung von Echsen
4. Haltung von Chamäleons
5. Haltung von Krokodilen
Anlage 4: Mindestanforderungen an die Haltung von Amphibien
1. Schwanzlurche
2. Froschlurche
Anlage 5: Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen
1. Haltung von Süßwasserfischen
2. Haltung von Meerwasserfischen
Anmerkung
Das Inhaltsverzeichnis wurde gemäß BGBl. II Nr. 486/2004 angepasst.
Schlagworte
e-rk3, Inh
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2026
Gesetzesnummer
20003860
Dokumentnummer
NOR40137004
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