vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 4 2. Tierhaltungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2005

Anlage 4

Mindestanforderungen an die Haltung von Amphibien

1. Mindestanforderungen für die Haltung von Schwanzlurchen

(1) Aufgrund der meist amphibischen Lebensweise der Schwanzlurche sind drei Grundtypen von Gehegen definiert und der gehaltenen Tierart entsprechend auszuwählen:

  1. 1. Das Aquarium für rein aquatile Arten.
  2. 2. Das Aquaterrarium, das je nach Art in unterschiedlichem Verhältnis Landteil und Wasserteil beinhaltet.
  3. 3. Das Terrarium für rein terrestrische Arten...

(2) Eine Vielzahl an Arten ist auch saisonal abwechselnd im Aquarium und im Terrarium zu halten.

(3) Die Gehege müssen ausbruchsicher konstruiert sein.

(4) Aufgrund des eingeschränkten Bewegungsbedürfnisses von Schwanzlurchen im Landhabitat sind Gehege mit geringen Grundflächen als Mindestanforderung anzuerkennen. Artspezifisch kann dieses Bewegungsbedürfnis im Wasserhabitat deutlich größer sein und ist entsprechend zu berücksichtigen.

(5) Die Mindestflächen gelten für zwei erwachsene Tiere für die Dauerhaltung. Jedes weitere Tier erfordert eine Erweiterung der Mindestgrundfläche um 25%. Abweichungen von diesen Mindestmaßen sind für Gehege zur Quarantäne, Nachzucht und Aufzucht zulässig.

Gesamtlänge der Tiere

Mindestgrundfläche in m2

Wassertiefe in cm

bis 10 cm

0.1 m2

Mindestens 1 x bis höchstens 3 x Gesamtlänge des Tieres

bis 20 cm

0,4 m2

bis 30 cm

0,9 m2

   

(6) Besondere Mindestmaße gelten für:

  1. 1. Der Schlammteufel (Cryptobranchus alleganiensis) benötigt ein Aquarium mit der Grundfläche von 1,5 m x 0,8 m bei einer Wassertiefe von nicht über 40 cm für ein Paar.
  2. 2. Ein Aquarium für je zwei Aalmolche (Amphiuma means) oder Armmolche (Siren lacertina und Siren intermedia) muss mindestens 1,5 m x 0,8 m Grundfläche bei einem Wasserstand von nicht mehr als 20 cm aufweisen. Für jedes weitere Tier sind 25% der Grundfläche zu bemessen.
  3. 3. Ein Aquarium für je einen Riesensalamander der Gattung Andrias spec. muss mindestens 2 m x 1 m Grundfläche aufweisen. Der Schwimmraum ist durch eine Vielzahl verhältnismäßig enger Röhren und Kammern zu gliedern.

(7) Schwanzlurchen sind Temperaturen anzubieten, die den jahreszeitlichen und täglichen Verläufen im natürlichen Habitat entsprechen. Hibernierenden Arten ist eine Überwinterungstemperatur zwischen 3° und 6°C anzubieten. Arten, die eine Sommerruhe einhalten, ist eine entsprechende Temperatur zusammen mit relativer Trockenheit zu bieten.

(8) Den landlebenden und den saisonal landlebenden Arten ist im Gehege sowohl ein Gradient an Bodenfeuchtigkeit wie auch an Luftfeuchtigkeit zu gewähren.

(9) Direktes Sonnenlicht ist zu vermeiden. Für einen jahreszeitlichen Tag-Nacht-Wechsel ist zu sorgen. Höhlenbewohner müssen, abgesehen von unbedingt nötigen Wartungsarbeiten, in ständiger Dunkelheit gehalten werden.

(10) Die Ernährung ist den artspezifischen Bedürfnissen entsprechend vorzunehmen. Sie sollte in erster Linie aus lebenden Beutetieren bestehen. Gezüchtete Futtertiere müssen selbst von hoher Ernährungsqualität sein. Larven sollten mehrmals täglich und Jungtiere mindestens einmal täglich gefüttert werden; ein permanentes Futterangebot ist anzustreben. Adulte Tiere sind ein bis zweimal pro Woche zu füttern, wenn die Aktivität der Tiere dies erfordert.

(11) Die Haut von Schwanzlurchen ist empfindlich. Auf ein hohes Maß von Hygiene in den Behältern ist zu achten. Insbesondere sollte die Bodenreaktion für den Großteil der Arten aus gemäßigten Zonen im basisch reagierenden Bereich gehalten werden. Die Wasserqualität bei den meisten aquatilen und saisonal aquatilen Arten muss ebenso im leicht basischen Bereich gehalten werden. Auf den hohen Sauerstoffgehalt sowie die Bevorzugung leicht basischer Verhältnisse durch die meisten Arten ist zu achten.

2. Mindestanforderungen für die Haltung von Froschlurchen

2.1. Allgemeiner Teil

(1) Für die speziellen Anforderungen und Haltungsbedingungen der Froschlurche ist für viele Arten im speziellen Teil eine Artenliste aufgeführt, welche die in der Terraristik häufigsten und handelsrelevanten Arten mit Grundbedingungen der Haltung beinhaltet.

(2) Die Gehege müssen ausbruchsicher konstruiert sein.

(3) Die Gehege sind als folgende Größentypen (GTyp) definiert:

  1. 1. Gtyp 1: für 2 größere Dendrobatiden oder 1 kleineren Lauerjäger knapp über 3 cm KRL mit einer Mindestfläche von 1200 cm2 und einer Mindesthöhe von 35 cm. Je weiterem Tier der jeweiligen Art sind zusätzlich 200 cm2 bereitzustellen.
  2. 2. Gtyp 2: für 3 kleinere Dendrobatiden oder 3 kleinere Kletterfroschlurche unter 3 cm KRL mit einer Mindestfläche von 750 cm2 und einer Mindesthöhe von 40 cm. Je weiterem Tier sind zusätzlich 200 cm2 Fläche bereitzustellen.
  3. 3. Gtyp 3: für einen größeren Lauerjäger mit KRL bis 15 cm mit einer Mindestfläche von 2500 cm2 und einer Mindesthöhe von 40 cm. Je weiterem Tier sind zusätzlich 1000 cm2 Fläche bereitzustellen.
  4. 4. Gtyp 4: für 2 größere Kletterfroschlurche bis 15 cm KRL mit einer Mindestfläche von 1600 cm2 und einer Mindesthöhe von 60 cm. Je weiterem Tier sind zusätzlich 500 cm2 Fläche und 10 cm Höhe bereitzustellen.
  5. 1. Gtyp 5: für 3 semiaquatile Froschlurche bis 8 cm KRL mit einer Mindestfläche von 1500 cm2 und einer Mindesthöhe von 50 cm mit 2/3 der Fläche als Wasserteil. Je weiterem Tier sind zusätzlich 300 cm2 Fläche bereitzustellen.
  6. 6. Gtyp 6: Aquarium für 3 kleinere rein aquatile Froschlurche bis 6 cm KRL mit einer Mindestfläche von 1250 cm2 und einem Mindestwasserstand von 25 cm. Je weiterem Tier sind zusätzlich 300 cm2 Fläche bereitzustellen.
  7. 7. Gtyp 7: Aquarium für 2 große rein aquatile Froschlurche bis 18 cm KRL mit einer Mindestfläche von 3200 cm2 und einem Mindestwasserstand von 40 cm. Je weiterem Tier ist eine zusätzliche Fläche von 500 cm 2 bereitzustellen.
  8. 8. Gtyp 8: für 2 große oder stark territoriale Froschlurche bis 25 cm KRL mit einer Mindestfläche von 1 m2 und einer Mindesthöhe von 70 cm. Je weiterem Tier ist eine zusätzliche Fläche von 2500 cm2 bereitzustellen.

(4) Für Froschlurche sind in der artspezifischen Haltung Temperatur und Luftfeuchte untrennbare Klimafaktoren und daher einzuhalten. Entsprechend den ökologischen Grundbedingungen der Heimatgebiete werden die Gehege in Ökotypen (Ötyp) eingeteilt. Alle Gehege sind mit einem Bodengrund, der im Landbereich aus nicht faulendem Material wie Sand, Kies, Tongranulat, Torf oder Kokosfasern besteht, auszustatten. Im Wasserteil kann – wenn es die hygienischen Bedingungen zulassen – gewaschener Sand oder Kies verwendet werden, sonst ist von einem Bodengrund abzusehen. Alle Gehege mit Landbereichen sind –sofern keine saisonal benötigte Trockenphase eingehalten werden muss – täglich zweimal mit dem Lebensraum der Tierart entsprechendem Wasser zu übersprühen. Die Typen werden im einzelnen in der Artentabelle wie folgt benannt:

  1. 1. Ötyp 1: Tropischer Regenwald, relative Luftfeuchte 70% bis 100%, Temperatur 20°C bis 30°C.
  2. 2. Ötyp 2: Nebelwald, relative Luftfeuchte 80% bis 100%, Temperatur 15°C bis 25°C.
  3. 3. Ötyp 3: Savanne mit saisonal wechselnder Regenzeit und Trockenzeit und entsprechenden relativen Luftfeuchten von 70% bis 100% oder 50% bis 80% und Temperaturen zwischen 20°C und 35°C.
  4. 4. Ötyp 4: Steppe, mäßig feucht bis trocken, relative Luftfeuchte von 40% bis 80%, Temperaturen von 15°C bis 35°C für tropische Arten, Temperaturen von 4°C bis 30°C für Arten aus gemäßigten Zonen. Wichtig: Tag-Nacht-Differenz der Temperaturen 8°c bis 10°C. Mindesttemperatur darf nicht unterschritten werden.
  5. 5. Ötyp 5: Aquaterrarium (Teich-, See- oder Flussufer), großes Wasserteil mit Landfläche mit Trockenplätzen unter Punktstrahlern, relative Luftfeuchte von 60% bis 100%, Temperaturen für tropische Arten von 20°C bis 30°C, für Arten aus gemäßigten Zonen von 4°C bis 25°C.
  6. 6. Ötyp 6: Aquarium für rein aquatile Arten (nur tropisch), Temperaturen von 20°C bis 30°C.

(5) Erwachsene Froschlurche sind Beutegreifer und es ist ausschließlich lebende Nahrung in Form von Würmern, Schnecken, Kleinkrebsen, Spinnen, Insekten und deren Larven art- und lebensraumspezifisch anzubieten. Gezüchtete Futtertiere bedürfen einer Ergänzung mit Mineralien und Vitaminen. Kaulquappen sind entsprechend ihren Nahrungsansprüchen zu ernähren. Larven und Jungtiere sind täglich, erwachsene Tiere je nach Größe zwei- bis dreimal pro Woche zu füttern.

(6) Die Schleimhaut der Froschlurche ist äußerst empfindlich. Entsprechend ist auf die notwendige Luftfeuchte sowie durch das laufende entfernen von Kot und Futterresten auf maximale Sauberkeit zu achten. Die Wasserqualität bei aquatilen, saisonal aquatilen und semiaquatilen Froschlurchen muss derjenigen, bei der Haltung durchschnittlicher Süßwasserzierfische entsprechen.

2.2. Spezieller Teil

(1) In den folgenden Tabellen sind die handels- und haltungsrelevanten Arten mit den dazugehörenden Gehegetypen bezüglich Größe und Struktur (GTyp), notwendiger ökologischer Faktoren (ÖTyp), der durchschnittlichen Kopf-Rumpf-Länge (KRL), den artspezifischen Temperaturbereichen in Grad Celsius (T°C) und der optimalen artspezifischen relativen Luftfeuchte (rF) aufgelistet.

(2) Die Beurteilung anderer Arten ist im Einzelfall und nur nach entsprechendem Literaturstudium vorzunehmen.

(3) Bei der Aufzucht, beim Züchter, der Winterruhe sowie der Therapie von Krankheiten und Parasitosen ist es zeitlich begrenzt zulässig, kleinere Terrarien als solche, die den in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Kriterien entsprechen, zu verwenden.

Name

GTyp

ÖTyp

KRL (cm)

Temp

(°C)

rF (%)

Bemerkungen

Agalychnis callidryas

4

3

8

22-30

85

 

Alytes obstetricans

1

4

5,5

5-25

70

Überwinterung

Atelopus varius

1

2

5

15-25

80

 

Atelopus flavescens

1

1

5

20-30

80

 

Bombina bombina

5

5

5

5-28

80

Überwinterung

Bombina maxima

5

5

8

5-28

80

Winterruhe

Bombina orientalis

5

5

6

5-28

80

(Überwinterung)

Bombina variegata

5

5

5

5-28

80

Überwinterung

Bufo bufo

2

4

11

5-25

70

Überwinterung

Bufo blombergi

8

1

25

20-30

80

 

Bufo calamita

1

4

8

5-25

70

Überwinterung

Bufo marinus

10

1

25

20-30

80

 

Bufo regularis

1

1

10

20-30

80

 

Bufo typhonius

1

1

8

20-30

80

 

Bufo viridis

1

4

9,5

5-25

70

Überwinterung

Bufo mauritanicus

3

4

12

15-28

60

 

Ceratophrys ornata

3

1

14

23-30

80

 

Ceratophrys calcarata

3

1

15

23-30

80

 

Chiromantis rufescens

3

1

9

25-35

70

 

Colostethus talamancae

1

1

2,5

20-30

80

 

Colostethus trinitatis

1

1

3,5

20-30

80

 

Colostethus inguinalis

1

1

3,5

20-30

80

 

Colostethus nubicola

1

1

2

20-30

80

 

Dendrobates auratus

1

1

4

22-30

85

 

Dendrobates azureus

1

1

5

22-30

85

 

Dendrobates fantasticus

2

1

2,5

20-30

85

 

Dendrobates galactonotus

1

1

5

20-30

85

 

Dendrobates granuliferus

2

1

2,5

22-35

85

 

Dendrobates histrionicus

1

2

3,5

22-25

85

 

Dendrobates imitator

2

1

2,5

20-30

85

 

Dendrobates lamasi

2

1

2,2

20-30

85

 

Dendrobates lehmanni

1

2

4

18-25

85

 

Dendrobates leucomelas

1

1

4

20-30

85

 

Dendrobates pumilio

2

1

2,5

22-33

85

 

Dendr. quinquevittatus

2

1

2,2

22-30

85

 

Dendrobates reticulates

2

1

2

22-30

85

 

Dendrobates silverstonei

1

1

5

18-28

80

 

Dendrobates tinctorius

1

1

6

22-30

85

 

Dendrobates truncates

1

1

4

22-30

85

extrem variable Art

Dendrobates variabilis

2

1

2,2

22-30

80

 

Discophus antongilli

1

1

9

22-30

85

 

Epipedobates tricolor

2

1

2,5

18-30

80

 

Epipedobates trivittatus

1

1

5

22-30

85

 

Gastrotheca peruana

1

2

6

5-22

80

Wärmeempfindlich

Gastrotheca marsupiata

1

2

6

5-22

80

Wärmeempfindlich

Gastrotheca riobambae

1

1

8

10-30

80

 

Hyla arborea

2

4

6

5-30

70

Überwinterung

Hyla meridionalis

2

4

6

10-30

70

(Überwinterung)

Hyla crucifer

2

4

3,5

10-30

70

 

Hyla graciosa

2

4

6

22-30

80

 

Hyla regilla

2

4

5

20-30

80

 

Hyla ebraccata

4

1

3,5

20-30

80

 

Hyla versicolor

4

4

6

22-33

70

 

Hymenochirus boettgeri

6

6

6

20-30

70

 

Hymenochirus curtipes

6

6

6

20-30

70

 

Hyperolius marmoratus

2

3

4

20-35

70

 

Kaloula pulchra

1

1

8

22-30

80

 

Kassina senegalensis

1

3

5

20-30

80

 

Litoria caerulea

4

3

13

22-30

70

 

Litoria infrafrenata

4

3

15

22-30

70

 

Mantella aurantiaca

2

2

2,5

18-28

80

 

Mantella viridis

2

4

3

18-28

80

 

Mantella madagascariensis

2

2

2,5

18-28

80

 

Mantella cowani

2

2

2,5

17-25

80

 

Megophrys nasuta

1

1

5

20-30

80

 

Melanophryniscus stelzneri

2

1

2,5

20-30

70

 

Pelobates fuscus

1

4

8

5-27

70

Überwinterung

Phyllobates aurotaenia

1

1

4

22-30

85

 

Phyllobates bassleri

1

1

4

22-30

80

 

Phyllobates bicolor

1

1

4

22-30

85

 

Phyllobates lugubris

2

1

3

22-30

85

 

Phyllobates terribilis

1

1

5

22-30

85

 

Phyllobates vittatus

1

1

3,5

22-30

85

 

Phyllomedusa lemur

8

3

5

20-35

70

Sonnenplatz

Keine Nässe !

Phyllomedusa bicolor

8

3

14

20-35

70

Sonnenplatz

Keine Nässe !

Phrynohyas venulosa

4

1

14

20-30

80

 

Phrynohyas resinifictrix

4

1

8

20-30

80

 

Phrynomantis bifasciatus

1

3

8

20-30

70

 

Pipa pipa

7

6

20

20-30

--

 

Pipa carvalhoi

6

6

6

20-30

--

 

Polypedates leucomystax

2

3

7

20-35

70

 

Pyxicephalus adspersus

8

3

25

23-30

80

 

Rana erythraea

1

5

8

15-28

80

 

Rana pipiens

3

5

8

20-28

80

 

Rana temporaria

3

4

9

5-25

70

Überwinterung

Rana arvalis

3

4

6,5

5-25

70

Überwinterung

Rana dalmatina

8

4

8

5-25

70

Überwinterung

Rana ridibunda

8

5

14

5-30

80

Überwinterung

Rana lessonae

8

5

6,5

5-30

80

Überwinterung

Rana esculenta

8

5

9

5-30

80

Überwinterung

Smilisca baudini

4

3

8

22-30

85

 

Smilisca phaeota

4

3

6

22-30

85

 

Xenopus laevis

7

6

10

20-30

--

 
       

Schlagworte

Teichufer, Seeufer

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2017

Gesetzesnummer

20003860

Dokumentnummer

NOR40061201

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte