GuK-SV § 0
Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung
Kurztitel
Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
28.12.2005
Abkürzung
GuK-SV
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Sonderausbildungen für Spezialaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung – GuK-SV)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 30 und 73 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 69/2005, wird verordnet:
Inhaltsübersicht
1. Hauptstück
Allgemeines | |
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen für Sonderausbildungen – Spezialaufgaben
2. Abschnitt
Ausbildungsinhalte
3. Abschnitt
Prüfungen und Beurteilungen
Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung | |
Beurteilung der theoretischen Ausbildung | |
Dispensprüfung | |
Beurteilung der praktischen Ausbildung | |
Wiederholen einer Einzelprüfung oder Dispensprüfung | |
Nichtantreten zu einer Prüfung | |
Wiederholen eines Praktikums | |
Ausscheiden aus der Ausbildung | |
4. Abschnitt
Kommissionelle Abschlussprüfung
Allgemeines | |
Zusammensetzung der Prüfungskommission | |
Inhalt der kommissionellen Abschlussprüfung | |
Schriftliche Abschlussarbeit | |
Mündliche Abschlussprüfung | |
Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung | |
Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung | |
Gesamtbeurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung | |
Abschlussprüfungsprotokoll | |
Nichtantreten zu einer Prüfung im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung | |
Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfung | |
Negative Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung | |
Zeugnisse und Bestätigungen über die theoretische und praktische Ausbildung sowie die kommissionelle Abschlussprüfung | |
Diplom | |
2. Hauptstück
1. Abschnitt
Nostrifikation
2. Abschnitt
Kompensationsmaßnahmen – EWR und Schweizerische Eidgenossenschaft
3. Hauptstück
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Kommissionelle Abschlussprüfung für Personen gemäß § 108 Abs. 3 GuKG | |
Anlagen
Sonderausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege | |
Sonderausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege | |
Basisausbildung in der Intensivpflege, Anästhesiepflege und Pflege bei Nierenersatztherapie | |
Spezielle Zusatzausbildung in der Intensivpflege | |
Spezielle Zusatzausbildung in der Kinderintensivpflege | |
Spezielle Zusatzausbildung in der Anästhesiepflege | |
Spezielle Zusatzausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie | |
Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich | |
Sonderausbildung in der Krankenhaushygiene | |
Zeugnis/Sonderausbildung/Spezielle Zusatzausbildung | |
Ausbildungsbestätigung/Basisausbildung in der Intensivpflege, Anästhesiepflege und Pflege bei Nierenersatztherapie | |
Zeugnis über die kommissionelle Abschlussprüfung/§ 108 Abs. 3 GuKG | |
Bestätigung über die Ergänzungsausbildung | |
Bestätigung über den Anpassungslehrgang | |
Bestätigung über die Eignungsprüfung | |
Diplom | |
Schlagworte
e-rk3
Gesundheitspflege, Ergänzungsprüfung, Schlussbestimmung, Kinderpflege
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2017
Gesetzesnummer
20004471
Dokumentnummer
NOR30004885
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)